Schülerstraße 15–25 (Detmold): Unterschied zwischen den Versionen
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1690–1716 wurde die ehem. Klosterkirche vorübergehend den Hugenotten als Gotteshaus zugewiesen, 1721 dann den Lutheranern, bis diese 1741 ihren Neubau gegenüber, [[Schülerstraße 12 (Detmold)|Schülerstraße 12]], beziehen konnten. | 1690–1716 wurde die ehem. Klosterkirche vorübergehend den Hugenotten als Gotteshaus zugewiesen, 1721 dann den Lutheranern, bis diese 1741 ihren Neubau gegenüber, [[Schülerstraße 12 (Detmold)|Schülerstraße 12]], beziehen konnten. | ||
1832 wurde die Klosterkirche infolge Umzug des Gymnasiums in den Neubau an der [[Leopoldstraße (Detmold)|Leopoldstraße]] abgebrochen. Für den Erhalt und eine Nutzung als Bibliothek setzte sich damals der Kanzleirat Johann Christian Althof ein. Landbaumeister Ferdinand Brune, um sein fachliches Gutachten gebeten, urteilte: "Daß das nebenbemerkte alte Schulgebäude (eine ehemalige Klosterkirche) sichtlich aus einer Periode des Mittelalters stammt, wo die Baukunst in höchstem Verfall war, und ich glaube daher ohne nähere Beweise mit vollem Recht | 1832 wurde die Klosterkirche infolge Umzug des Gymnasiums in den Neubau an der [[Leopoldstraße (Detmold)|Leopoldstraße]] abgebrochen. Für den Erhalt und eine Nutzung als Bibliothek setzte sich damals der Kanzleirat Johann Christian Althof ein. Landbaumeister Ferdinand Brune, um sein fachliches Gutachten gebeten, urteilte: "Daß das nebenbemerkte alte Schulgebäude (eine ehemalige Klosterkirche) sichtlich aus einer Periode des Mittelalters stammt, wo die Baukunst in höchstem Verfall war, und ich glaube daher ohne nähere Beweise mit vollem Recht behaupten zu dürfen, daß dieses Gebäude einen wirklichen Kunstwerth gar nicht besitze. Eben so wenig kann ein Unbefangener dasselbe für schön halten, noch zeichnet es sich durch besondere Größe aus, und da auch durchaus keine merkwürdige historische Erinnerungen sich daran knüpfen: so mangeln ihm alle Bedingungen, die dasselbe ehrwürdig, und als solches der Erhaltung werth machen können. [...] Ich kann daher durchaus keinen Grund finden, das fragliche Gebäude zu conserviren, obschon ich nicht zu denen gezählt zu werden wünsche, denen wirklich schöne oder durch ihr Alter oder ihre Größe und Erhabenheit ehrwürdige Denkmale der Baukunst gleichgültig sind."<ref>LAV NRW OWL, L 77 A 1859, fol. 90–91v.</ref> Auch Wilhelm von Meien fand "nicht das mindeste Merkwürdige, welches die Erhaltung wünschenswert machen könnte".<ref>LAV NRW OWL, L 77 A 1859, fol. 93 f.</ref> Fürst Leopold fand es daraufhin nicht nötig, auf die Eingabe Althofs Rücksicht zu nehmen.<ref>{{KleinmannsLandbaumeister2024}}, S. 97.</ref> | ||
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