Bad Meinberger Straße 158 (Oberschönhagen): Unterschied zwischen den Versionen

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Anmerkung zu K(C)olon:
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Als Kolon – lateinisch colonus – bezeichnete man zunächst die Ackerbauern, später die Kleinpächter auf Grossgrundbesitz. Die Regelung galt ab dem 18. Jahrh. Durch Erbpacht- verträge zwischen Gutsherrn bzw. Landwirt und Kolon mit dessen Abgabenverpflichtung.  
Als Kolon – lateinisch colonus – bezeichnete man zunächst die Ackerbauern, später die Kleinpächter auf Grossgrundbesitz. Die Regelung galt ab dem 18. Jahrh. Durch Erbpachtverträge zwischen Gutsherrn bzw. Landwirt und Kolon mit dessen Abgabenverpflichtung.  
Die sog. Bauernbefreiung zwischen 1810 und 1850 sorgte für eine Änderung, denn danach ging Grund und Boden in das Eigentum des Kolon über.
Die sog. Bauernbefreiung zwischen 1810 und 1850 sorgte für eine Änderung, denn danach ging Grund und Boden in das Eigentum des Kolon über.


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