Oberschönhagen: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
K
→Geschichte
K (→Bevölkerung) |
K (→Geschichte) |
||
| Zeile 40: | Zeile 40: | ||
- 1756 Leibzucht Dickewied, heute Capelle, | - 1756 Leibzucht Dickewied, heute Capelle, | ||
- 1765 Haupthaus Hunkemeier, bis 2020 Kästner, heute Familie M. + L. Dann | - 1765 Haupthaus Hunkemeier, bis 2020 Kästner, heute Familie M. + L. Dann. | ||
Die Hausnummern wurden erst am 13. Mai 1766 („Verordnung wegen Nummerierung der Häuser von 1766“) durch den regierenden Grafen und Edlen Herrn Simon August zur Lippe vergeben. Die Reihenfolge der Nummerierung richtete sich nach der Höhe des Steueraufkommens, d.h. die Nr. 1 als größte Hofstelle hatte die meisten Steuern zu zahlen. | Die Hausnummern wurden erst am 13. Mai 1766 („Verordnung wegen Nummerierung der Häuser von 1766“) durch den regierenden Grafen und Edlen Herrn Simon August zur Lippe vergeben. Die Reihenfolge der Nummerierung richtete sich nach der Höhe des Steueraufkommens, d.h. die Nr. 1 als größte Hofstelle hatte die meisten Steuern zu zahlen. | ||
Am 17. April 1768 gab es von Herrn Simon August zur Lippe eine weitere „Verordnung wegen Gebäude auf dem Lande“, die wegen des Brandschutzes vorgab, dass die bei „Errichtung neuer Gebäude hinkünftig die Wohnhäuser von den Scheunen und Fruchthäusern gänzlich abgesondert und so angelegt werden sollen, dass der Hausmann aus seiner Wohnung alles überschauen kann“. Die Gründe an den Häusern und Scheunen mussten einige Fuss hoch untermauert werden, um sie vor Fäulnis zu bewahren. Auch der Brand-Assecurations-Kasse mussten die Hauseigentümer beitreten. | Am 17. April 1768 gab es von Herrn Simon August zur Lippe eine weitere „Verordnung wegen Gebäude auf dem Lande“, die wegen des Brandschutzes vorgab, dass die bei „Errichtung neuer Gebäude hinkünftig die Wohnhäuser von den Scheunen und Fruchthäusern gänzlich abgesondert und so angelegt werden sollen, dass der Hausmann aus seiner Wohnung alles überschauen kann“. Die Gründe (Holz-Sockelschwellen) an den Häusern und Scheunen mussten einige Fuss hoch untermauert werden, um sie vor Fäulnis zu bewahren. Auch der Brand-Assecurations-Kasse mussten die Hauseigentümer beitreten. | ||
Schliesslich wurde am 27. Dezember 1808 von Pauline Christine Wilhelmine, Souveräne Fürstin, Vormünderin und Regentin zur Lippe usw. die „Verordnung zur Aufhebung des Leib- und Guts-Eigenthums betreffend“ verabschiedet. | Schliesslich wurde am 27. Dezember 1808 von Pauline Christine Wilhelmine, Souveräne Fürstin, Vormünderin und Regentin zur Lippe usw. die „Verordnung zur Aufhebung des Leib- und Guts-Eigenthums betreffend“ verabschiedet. | ||