Am Rautenberg 15 (Heiligenkirchen): Unterschied zwischen den Versionen

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Meier zu Wantrup, einer der vier Gründungshöfe, ehem. Heiligenkirchen Nr. 1.
{{Hausstätte info
|Ortsteil=Heiligenkirchen
|Straße=Am Rautenberg (Heiligenkirchen)
|Hausnummer=15
|Koordinaten=51.91313, 8.86521
|Ortsteil1901=Heiligenkirchen
|Hausnummer1901=001
|Ort=Heiligenkirchen
}}Meier zu Wantrup, einer der vier Gründungshöfe, ehem. Heiligenkirchen Nr. 1.


==Geschichte==
==Geschichte==


Gegründet wurde der Hof zur Zeit Karls des Großen über der sächsischen Siedlung Wamelincsthorp gleichzeitig mit dem Königshof [[Königstraße 2 (Heiligenkirchen)|Watermneier]] sowie den Höfen [[Denkmalstraße 55 (Heiligenkirchen)|Köllermeier]] und [[Unterer Weg 12 (Heiligenkirchen)|Teutmeyer]]. Erstmals genannt wurde er im um 1390 entstandenen Schatzregister: "de Meyger to Wamelynchtorpe".<ref>Herbert Stöwer (Bearb.), Die ältesten lippischen Landschatzregister von 1467, 1488, 1497 und 1507, Münster 2001, S. 145.</ref>
Gegründet wurde der Hof zur Zeit Karls des Großen über der sächsischen Siedlung Wamelincsthorp gleichzeitig mit dem Königshof [[Königstraße 2 (Heiligenkirchen)|Watermeier]] sowie den Höfen [[Denkmalstraße 55 (Heiligenkirchen)|Köllermeier]] und [[Unterer Weg 12 (Heiligenkirchen)|Teutmeyer]]. Erstmals genannt wurde er im um 1390 entstandenen Schatzregister: "de Meyger to Wamelynchtorpe".<ref>{{StöwerLandschatzregister2001}}, S. 145.</ref>


Nach der Abgabenhöhe im Landschatzregister von 1590 war nicht mehr der Hof Watermeier der größte, sondern Wantrup.<ref> Herbert Stöwer, Die lippischen Landschatzregister von 1590 und 1618. Münster/Westf. 1964. </ref> 1782 war er der einzige Vollmeier oder Vollspänner in Heiligenkirchen. Wie die Besitzer der anderen Althöfe Heiligenkirchens war er dem lippischen Grafenhaus leibeigen und besaß das Gut meierstättisch, d. h. mit dem Recht, es zu vererben. Dem Detmolder Grafenhaus gab er Weinkauf und Sterbfall und war diesem auch dienstpflichtig. Weinkauf war eine Gebühr, die bei der Übernahme des Hofes, meist durch Erbschaft oder Eheschließung, an den Grundherren zu zahlen war. Der Begriff stammt von dem niederdeutschen Winkop ab. "Die erste Silbe beinhaltet den Ausdruck Gewinn und bedeutet in diesem Fall Nutzungsrecht an Grund und Boden. [...] Die Höhe des Weinkaufs richtete sich nach der Größe des Besitzes und dem Wert des Inventars." [https://de.wikipedia.org/wiki/Weinkauf] Der Sterbfall war die beim Tod des Meiers an den Grundherrn zu zahlende Gebühr.<ref> Adalbert Erler, Sterbfall, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte. Hrsg. von Adalbert Erler und Ekkehard Kaufmann. Band IV: Protonotarius Apostolicus – Strafprozeßordnung, Berlin 1990. </ref>
Nach der Abgabenhöhe im Landschatzregister von 1590 war nicht mehr der Hof Watermeier der größte, sondern Wantrup.<ref> Herbert Stöwer, Die lippischen Landschatzregister von 1590 und 1618. Münster/Westf. 1964. </ref> 1782 war er der einzige [[Vollmeier]] in Heiligenkirchen. Wie die Besitzer der anderen Althöfe Heiligenkirchens war er dem lippischen Grafenhaus leibeigen und besaß das Gut meierstättisch, d. h. mit dem Recht, es zu vererben. Dem Detmolder Grafenhaus gab er [[Weinkauf]] und [[Sterbfall]] und war diesem auch dienstpflichtig. Weinkauf war eine Gebühr, die bei der Übernahme des Hofes, meist durch Erbschaft oder Eheschließung, an den Grundherren zu zahlen war.


1723 bestand die Hofanlage aus einem Wohnhaus, einem Leibzuchthaus, einem alten Pferdehaus, einem Schoppen, einer "steinernen Burg" (turmartiger Speicher, 1908 abgebrochen) und einem alten Bauhaus. Bauhaus ist in Niederdeutschland der Begriff für ein Wirtschaftsgebäude, meist auf der Vorburg einer Burg. Im Grundriss entspricht es als Hallenhaus einem großen niederdeutschen Bauernhaus. Da hier eingangs ein Wohnhaus erwähnt wurde, könnte es sich bei dem Bauhaus um das alte Wohnhaus handeln, welches beim Bau des neuen demnach nicht abgebrochen wurde. Der Hofraum war mit Eichen und Obstbäumen bewachsen. Unten und oben an den Hofraum grenzend sowie am Wohnhaus lagen Gärten. Abgesehen von dem Teich im Hofraum waren die übrigen drei "im Berge" unbrauchbar. Reste dieser drei Teiche sind heute noch hinter der Scheune im Gehölz auszumachen. Oberhalb des Hofs "an der Grothenburg" lag ein mit einem Graben umgebenes Gehölz, worin bei voller Mast zwölf Schweine gemästet werden konnten, im Büchenholz darüber ein Gehölz für weitere sechs Schweine. Auch die Eicheln der vor dem Hof stehenden etlichen Eichenbäume erlaubten die volle Mast zwei weiterer Schweine, also insgesamt 20.
1723 bestand die Hofanlage aus einem Wohnhaus, einem Leibzuchthaus, einem alten Pferdehaus, einem Schoppen, einer "steinernen Burg" (turmartiger Speicher, 1908 abgebrochen) und einem alten [[Bauhaus]].<ref>LAV NRW OWL, L 101 C I / Lippische Salbücher und Katasterbücher, Nr. 24.</ref> Da hier eingangs ein Wohnhaus erwähnt wurde, könnte es sich bei dem Bauhaus um das alte Wohnhaus handeln, welches beim Bau des neuen demnach nicht abgebrochen wurde. Der Hofraum war mit Eichen und Obstbäumen bewachsen. Unten und oben an den Hofraum grenzend sowie am Wohnhaus lagen Gärten. Abgesehen von dem Teich im Hofraum waren die übrigen drei "im Berge" unbrauchbar. Reste dieser drei Teiche sind heute noch hinter der Scheune im Gehölz auszumachen. Oberhalb des Hofs "an der Grothenburg" lag ein mit einem Graben umgebenes Gehölz, worin bei voller Mast zwölf Schweine gemästet werden konnten, im Büchenholz darüber ein Gehölz für weitere sechs Schweine. Auch die Eicheln der vor dem Hof stehenden etlichen Eichenbäume erlaubten die volle Mast zwei weiterer Schweine, also insgesamt 20.


Die Gebäude waren mit einer Abgabe von 2 Talern und 30 Groschen taxiert, die drei Gärten mit 1 Taler 4 Groschen. Das umfangreiche Ackerland ("Länderey") ergab eine Taxe von 158 Talern und 7 Groschen. Hinzu kamen Wiesenwachs und zwei "Gehöltze". Neben dieser Grundsteuer gab der Meyer zu Wantrup der gräflichen Herrschaft "Pachtkorn", und zwar 12 Scheffel Roggen, 12 Scheffel Gerste und 18 Scheffel Hafer, zusammen also 2,1 Hektoliter! Weiterhin waren 3 Taler 29 Groschen Burgfest- und Malzgeld zu zahlen, Hofgerichts, Sommer- und Winterschatz, ein schlachtreifes, 100 Pfund wiegendes Schwein (Mahlschwein) im Wert von 5 Talern oder ein mageres zuzüglich 6 Scheffeln Hafer, ein Mahlferkel (18 Groschen) sowie zur gräflichen Küche fünf Hühner und 60 Eier abzuliefern. Neben diesen Geld- und Naturalabgaben waren auch noch Dienste zu leisten. Der Meyer zu Wantrup diente im Sommer wöchentlich mit zwei Pflügen von Petri bis Martini (29. Juni bis 11. November), im Winter von Martini bis Petri mit einem Pflug oder mit einem Fuder Holz zu fahren. Hinzu kamen noch jährlich drei Burgfest-Fuhren. Burgfestdienste oder -fuhren, auch Burgfronde genannt, dienten ursprünglich dem Bau und Unterhalt von Burgen, wurden später aber auch auf andere herrschaftliche Gebäude angewandt.<ref> Vgl. Deutsches Rechtswörterbuch (DRW). Ein Teil dieser Dienste wurde durch das Burgfestgeld abgelöst.</ref> Neben Extra- und Jagdfuhren (d. h. er musste nach der gräflichen Jagd an der Grotenburg das erlegte Wild nach Detmold fahren) hatte er auch Jagdverpflichtung, musste einen Tag in den Sichterwiesen mähen und jede Woche einen Spanndienst nach Johannettental leisten (einen zweiten hatte er 1739 durch Landabgabe abgelöst).<ref> Genauer zum Umfang der Fuhren siehe Hermann Wendt, Das ehemalige Amt Falkenberg, Lemgo 1965, S. 65. </ref> Da die Heiligenkirchener keine eigene Gemeine Hude besaßen, trieben sie ihre Rinder in den herrschaftlichen Wald. Dieses Huderecht ließ sich das Grafenhaus mit dem Kuhgeld vergüten. Am Kuhgeld des gesamten Amtes Falkenberg in Höhe von 137 Talern hatte er sich entsprechend seiner Anzahl an Rindvieh zu beteiligen. Wantrup durfte neun Rinder auf Hude in den Wald schicken (Köllermeier und Watermeier je acht, Teutmeier und die anderen mittleren Höfe vier usw.), wofür er 1 Taler 24 Groschen Kuhgeld zahlte. Die Rinderhude endete jeweils auf Bartholomä (24. August). Auch rund 100 Schweine wurden in der Bauerschaft von Martini bis Weihnachten zur Mast in den Eichen- und Buchenwald getrieben, wofür jeder Hudeberechtigte das erwähnte Mahlschwein abzugeben hatte. Im 19. Jahrhundert endete die Schweine-Eichelmast durch den Anbau und die Fütterung mit Kartoffeln.
Die Gebäude waren mit einer Abgabe von 2 Talern und 30 Groschen taxiert, die drei Gärten mit 1 Taler 4 Groschen. Das umfangreiche Ackerland ("Länderey") ergab eine Taxe von 158 Talern und 7 Groschen. Hinzu kamen Wiesenwachs und zwei "Gehöltze". Neben dieser Grundsteuer gab der Meyer zu Wantrup der gräflichen Herrschaft "Pachtkorn", und zwar 12 Scheffel Roggen, 12 Scheffel Gerste und 18 Scheffel Hafer, zusammen also 2,1 Hektoliter! Weiterhin waren 3 Taler 29 Groschen Burgfest- und Malzgeld zu zahlen, Hofgerichts, Sommer- und Winterschatz, ein schlachtreifes, 100 Pfund wiegendes Schwein (Mahlschwein) im Wert von 5 Talern oder ein mageres zuzüglich 6 Scheffeln Hafer, ein Mahlferkel (18 Groschen) sowie zur gräflichen Küche fünf Hühner und 60 Eier abzuliefern. Neben diesen Geld- und Naturalabgaben waren auch noch Dienste zu leisten. Der Meyer zu Wantrup diente im Sommer wöchentlich mit zwei Pflügen von Petri bis Martini (29. Juni bis 11. November), im Winter von Martini bis Petri mit einem Pflug oder mit einem Fuder Holz zu fahren. Hinzu kamen noch jährlich drei Burgfest-Fuhren. Burgfestdienste oder -fuhren, auch Burgfronde genannt, dienten ursprünglich dem Bau und Unterhalt von Burgen, wurden später aber auch auf andere herrschaftliche Gebäude angewandt.<ref> Vgl. Deutsches Rechtswörterbuch (DRW). Ein Teil dieser Dienste wurde durch das Burgfestgeld abgelöst.</ref> Neben Extra- und Jagdfuhren (d. h. er musste nach der gräflichen Jagd an der Grotenburg das erlegte Wild nach Detmold fahren) hatte er auch Jagdverpflichtung, musste einen Tag in den Sichterwiesen mähen und jede Woche einen Spanndienst nach Johannettental leisten (einen zweiten hatte er 1739 durch Landabgabe abgelöst).<ref>Hermann Wendt, Das ehemalige Amt Falkenberg, Lemgo 1965, S. 65. </ref> Da die Heiligenkirchener keine eigene gemeine Hude besaßen, trieben sie ihre Rinder in den herrschaftlichen Wald. Dieses Huderecht ließ sich das Grafenhaus mit dem Kuhgeld vergüten. Am Kuhgeld des gesamten Amtes Falkenberg in Höhe von 137 Talern hatte er sich entsprechend seiner Anzahl an Rindvieh zu beteiligen. Wantrup durfte neun Rinder auf Hude in den Wald schicken (Köllermeier und Watermeier je acht, Teutmeier und die anderen mittleren Höfe vier usw.), wofür er 1 Taler 24 Groschen Kuhgeld zahlte. Die Rinderhude endete jeweils auf Bartholomä (24. August). Auch rund 100 Schweine wurden in der Bauerschaft von Martini bis Weihnachten zur Mast in den Eichen- und Buchenwald getrieben, wofür jeder Hudeberechtigte das erwähnte Mahlschwein abzugeben hatte. Im 19. Jahrhundert endete die Schweine-Eichelmast durch den Anbau und die Fütterung mit Kartoffeln bei reiner Stallhaltung.


Neben dem Grafenhaus war der Meyer zu Wantrup auch dem Heiligenkirchener Pastorat verpflichtet. Er hatte jährlich mit einem Pflug einen Tag zu pflügen, alle vier Jahre einen halben Tag zu düngen, also Mist zu fahren, und jedes zweite Jahr ein Fuder Holz zu fahren. Neben diesen Diensten an den Pastor erhielt der Küster jährlich einen Scheffel Roggen und zwölf Eier. Aus anderen Bauerschaften wissen wir, dass diese Getreideabgabe spätestens seit dem frühen 19. Jahrhundert zumindest teilweise nicht selbst verbraucht, sondern versteigert wurde. So inserierte der Kirchendeche Kroshage zu [[Talle]] 1827, "Dienstag den 16ten Jan. Morgens 11 Uhr soll das hiesige Kirchenkorn, aus Rocken, Gerste und Hafer bestehend, im hiesigen Küsterhause meistbietend verkauft werden".<ref> Fürstlich Lippisches Intelligenzblatt Nr. 1 (6.1.1827), S. 4. </ref> Vom Zehnten, der zuletzt dem Präsidenten von Piderit zustand, hatte der Meyer zu Wantrup sich Ende des 18. Jahrhunderts freigekauft, bis auf einen kleinen Teil, der von zugekauftem Land abzuführen war, insgesamt 1 Taler 7 Groschen.<ref> LAV NRW OWL, L 92 J / Lippische Rentkammer - Frucht- und Flachszehnt, Nr. 103: Erwerb des Pideritzschen Heiligenkirchener Zehnten durch den Meier zu Wantrup, Laufzeit: 1795–1806, 1839. </ref>
Neben dem Grafenhaus war der Meyer zu Wantrup auch dem Heiligenkirchener Pastorat verpflichtet. Er hatte jährlich mit einem Pflug einen Tag zu pflügen, alle vier Jahre einen halben Tag zu düngen, also Mist zu fahren, und jedes zweite Jahr ein Fuder Holz zu fahren. Neben diesen Diensten an den Pastor erhielt der Küster jährlich einen Scheffel Roggen und zwölf Eier. Aus anderen Bauerschaften wissen wir, dass diese Getreideabgabe spätestens seit dem frühen 19. Jahrhundert zumindest teilweise nicht selbst verbraucht, sondern versteigert wurde. So inserierte der Kirchendeche Kronshage zu [[Talle]] 1827, "Dienstag den 16ten Jan. Morgens 11 Uhr soll das hiesige Kirchenkorn, aus Rocken, Gerste und Hafer bestehend, im hiesigen Küsterhause meistbietend verkauft werden".<ref> Fürstlich Lippisches Intelligenzblatt Nr. 1 (6.1.1827), S. 4. </ref> Vom Zehnten, der zuletzt dem Präsidenten von Piderit zustand, hatte der Meyer zu Wantrup sich Ende des 18. Jahrhunderts freigekauft, bis auf einen kleinen Teil, der von zugekauftem Land abzuführen war, insgesamt 1 Taler 7 Groschen.<ref> LAV NRW OWL, L 92 J / Lippische Rentkammer - Frucht- und Flachszehnt, Nr. 103: Erwerb des Pideritzschen Heiligenkirchener Zehnten durch den Meier zu Wantrup, Laufzeit: 1795–1806, 1839. </ref>


1776 verzeichnet die Volks- und Viehzählung auf dem Meyerhof Wantrup 7 Pferde, 2 Fohlen, 8 Ochsen und Kühe, 9 Rinder und Zuchtkälber, 8 Schafe, 14 Schweine, etwas weniger als er hätte halten müssen (8 Pferde, 18 Rindviecher, 14 Schweine). Von seinem Land, so ist vermerkt, lag nichts brach ("driesch"). Die Leibzüchterin besaß 2 Ochsen oder Kühe.
1776 verzeichnet die Volks- und Viehzählung auf dem Meyerhof Wantrup 7 Pferde, 2 Fohlen, 8 Ochsen und Kühe, 9 Rinder und Zuchtkälber, 8 Schafe, 14 Schweine, etwas weniger als er hätte halten müssen (8 Pferde, 18 Rindviecher, 14 Schweine). Von seinem Land, so ist vermerkt, lag nichts brach ("driesch"). Die Leibzüchterin besaß 2 Ochsen oder Kühe.


Das Salbuch von 1782 beschreibt den Hof erneut: Hofraum von 5 Scheffelsaat 4 ½ Metzen (2 rt 27 gr), darauf ein Wohnhaus (4 rt 18 gr), eine Leibzucht (24 gr), ein Pferdehaus (5 rt 6 gr), einen Schoppen, ein Backhaus und einen Schweinestall. Vor dem Hofe, bei der Leibzucht und oberhalb des Hofs, hatte er Gärten, von denen einer alleine mit 1 Scheffelsaat 1 3/4 Metzen schon größer war, als der gewöhnliche Landbesitz eines Straßenkötters. Die Teiche wurden 1782 nicht mehr aufgeführt, wohl weil sie größtenteils im vorherigen Salbuch schon als unbrauchbar verzeichnet worden waren.  
Das Salbuch von 1782 beschreibt den Hof erneut: Hofraum von 5 Scheffelsaat 4 ½ Metzen (2 rt 27 gr), darauf ein Wohnhaus (4 rt 18 gr), eine Leibzucht (24 gr), ein Pferdehaus (5 rt 6 gr), einen Schoppen, ein Backhaus und einen Schweinestall. Vor dem Hofe, bei der Leibzucht und oberhalb des Hofs, hatte er Gärten, von denen einer alleine mit 1 Scheffelsaat 1 3/4 Metzen schon größer war, als der gewöhnliche Landbesitz eines Straßenkötters. Die Teiche wurden 1782 nicht mehr aufgeführt, wohl weil sie größtenteils im vorherigen Salbuch schon als unbrauchbar verzeichnet worden waren.<ref>LAV NRW OWL, L 101 C I, Nr. 39, Salbuch 1782.</ref>
Nach einer Resolution vom 23. April 1792, so ist es im Salbuch vermerkt, wurde der Meier zu Wantrup frei gelassen, seine Leibeigenschaft also aufgehoben, gegen eine jährliche Zahlung von 4 Talern. Diese Gebühr wurde unter dem Vorbehalt erhoben, sie bei allgemeiner Aufhebung des Leibeigentums zu erhöhen oder zu vermindern, was auch geschah. Diese allgemeine Aufhebung erfolgte dann durch Verordnung der Fürstin Pauline zum 1. Januar 1809.<ref> Verordnung, die Aufhebung des Leib- und Guts-Eigenthums betreffend, vom 27.12.1808, in: Landes-Verordnungen des Fürstenthums Lippe, Bd. 5, Lemgo 1810; vgl. auch Wolfgang Bender, Fürstliche Großtat? Die Aufhebung der Leibeigenschaft in Lippe vor 200 Jahren, in: Heimatland Lippe, Januar 2009, S. 20 f. </ref> Der jährliche "Canon" wurde damals mit 1 Mgr von jedem Taler der katastermäßigen Taxe festgelegt, was bei Meyer zu Wantrup zu einem Kanon von 5 Talern und 14 Silbergroschen führte. Auch den Pideritschen Zehnten konnte Wantrup ablösen.<ref> LAV NRW OWL, L 92 J / Lippische Rentkammer – Frucht- und Flachszehnt, Nr. 103. </ref>  
 
Nach einer Resolution vom 23. April 1792, so ist es im Salbuch vermerkt, wurde der Meier zu Wantrup frei gelassen, seine Leibeigenschaft also aufgehoben, gegen eine jährliche Zahlung von 4 Talern. Diese Gebühr wurde unter dem Vorbehalt erhoben, sie bei allgemeiner Aufhebung des Leibeigentums zu erhöhen oder zu vermindern, was auch geschah. Diese allgemeine Aufhebung erfolgte dann durch Verordnung der Fürstin Pauline zum 1. Januar 1809.<ref> Verordnung, die Aufhebung des Leib- und Guts-Eigenthums betreffend, vom 27.12.1808, in: Landes-Verordnungen des Fürstenthums Lippe, Bd. 5, Lemgo 1810; vgl. auch {{BenderGroßtat2009}}. </ref> Der jährliche "Canon" wurde damals mit 1 Mgr von jedem Taler der katastermäßigen Taxe festgelegt, was bei Meyer zu Wantrup zu einem Kanon von 5 Talern und 14 Silbergroschen führte. Auch den Pideritschen Zehnten konnte Wantrup ablösen.<ref> LAV NRW OWL, L 92 J / Lippische Rentkammer – Frucht- und Flachszehnt, Nr. 103. </ref>
 
Am 26.3.1833 brannte das Wohnhaus bis auf den Grund ab. Das Inventar wurde größtenteils gerettet.<ref>LAV NRW OWL, D 72 Emmighausen, Nr. 1: Tagebuch 1801–1834.</ref>


1839 traf der Hoferbe einen Vergleich mit dem Leibzüchter und dem Kolon Nullmeier Nr. 3 zu Hiddesen. Demzufolge übernahm Nullmeier die Unterhaltpflicht gegenüber dem Leibzüchter Wantrup und dessen Frau, Meyer zu Wantrup dagegen nahm die am 9.6.1825 ingrossierten 475 rt Schulden des Leibzüchters einschließlich rückständiger Zinsen und Gebühren auf sich.<ref> LAV NRW OWL, L 108 Detmold Fach 30 Nr. 8 Bd. III, 31. </ref> Den Leibzüchtern sollte das Eigentum an den mitgenommenen Mobilien, einer Kuh und einem Rind lebenslänglich bleiben sowie an einer weiteren Kuh gegen 15 rt Kaufgeld. Gegen seine Schwestern Wilhelmine und Henriette prozessierte Wantrup über die ingrossirten 800 rt Brautschatz. Eine hatte den Kolon Gödeke in Wülfentrup Nr. 7 geheiratet.<ref> LAV NRW OWL, L 83 B / Lippische Justizkanzlei, Jüngere Prozessakten (1801–1879), Nr. G 203 </ref>   
1839 traf der Hoferbe einen Vergleich mit dem Leibzüchter und dem Kolon Nullmeier Nr. 3 zu Hiddesen. Demzufolge übernahm Nullmeier die Unterhaltpflicht gegenüber dem Leibzüchter Wantrup und dessen Frau, Meyer zu Wantrup dagegen nahm die am 9.6.1825 ingrossierten 475 rt Schulden des Leibzüchters einschließlich rückständiger Zinsen und Gebühren auf sich.<ref> LAV NRW OWL, L 108 Detmold Fach 30 Nr. 8 Bd. III, 31. </ref> Den Leibzüchtern sollte das Eigentum an den mitgenommenen Mobilien, einer Kuh und einem Rind lebenslänglich bleiben sowie an einer weiteren Kuh gegen 15 rt Kaufgeld. Gegen seine Schwestern Wilhelmine und Henriette prozessierte Wantrup über die ingrossirten 800 rt Brautschatz. Eine hatte den Kolon Gödeke in Wülfentrup Nr. 7 geheiratet.<ref> LAV NRW OWL, L 83 B / Lippische Justizkanzlei, Jüngere Prozessakten (1801–1879), Nr. G 203 </ref>   
Verkauf des Wantrupschen Kolonats an den gewesenen Besitzer des Rebbentropschen Colonats im Amt Schötmar, namens Johann Dietrich Knoche aus Bremen.<ref> LAV NRW OWL, L 108 Detmold Fach 30 Nr. 8 Bd. III, 31 </ref> Knoche hatte 1838 den Meierhof Ribbentrup Nr. 28 der Bauerschaft Ehrsen und Breden gekauft und 1839 an den Ökonom Möller aus Hannover weiter veräußert.<ref> LAV NRW OWL, L 108 Schötmar Fach 16 Nr. 134 und 136. </ref>
Verkauf des Wantrupschen Kolonats an den gewesenen Besitzer des Rebbentropschen Colonats im Amt Schötmar, namens Johann Dietrich Knoche aus Bremen.<ref> LAV NRW OWL, L 108 Detmold Fach 30 Nr. 8 Bd. III, 31 </ref> Knoche hatte 1838 den Meierhof Ribbentrup Nr. 28 der Bauerschaft Ehrsen und Breden gekauft und 1839 an den Ökonom Möller aus Hannover weiter veräußert.<ref> LAV NRW OWL, L 108 Schötmar Fach 16 Nr. 134 und 136. </ref>
1873 kaufte Meier zu Wantrup 12 Scheffelsaat Land im Schoren von der Pfarre zu Heiligenkirchen.<ref> LAV NRW OWL, L 108 Detmold, Nr. Fach 30 Nr. 8, Band VI, 83. </ref>  
1873 kaufte Meier zu Wantrup 12 Scheffelsaat Land im Schoren von der Pfarre zu Heiligenkirchen.<ref> LAV NRW OWL, L 108 Detmold, Nr. Fach 30 Nr. 8, Band VI, 83. </ref>  
Der Meyer zu Wantrup besaß eine umfangreiche Bibliothek. Teile sind in der Lippischen Landesbibliothek überliefert, Teile im LWL-Freilichtmuseum.
Der Meyer zu Wantrup besaß eine umfangreiche Bibliothek. Teile sind in der Lippischen Landesbibliothek überliefert, Teile im LWL-Freilichtmuseum.


==Baubeschreibung==
==Gebäude==


[[Datei:DT-Hk_AmRautenberg15-Kataster.png|thumb|Meier zu Wantrup, Überlagerung der Kataster 1880 (rosa) und 2020]]
[[Datei:DT-Hk_AmRautenberg15-Kataster.png|thumb|Meier zu Wantrup, Überlagerung der Kataster 1880 (rosa) und 2020, "Bauernburg" rot]]


In der Volkszählung 1828 wurden vier Wohngebäude gezählt, 1854 im Salbuch nur noch das Wohnhaus und die Leibzucht. Das 1894 angelegte, bis gegen 1960 fortgeführte Brandkataster listet acht versicherte Gebäude auf:<ref> LAV NRW OWL, L 107 C / Landesbrandversicherungsanstalt, Nr. 102: Brandkataster des Amtes Detmold Bd. 1: Barkhausen - Heiligenkirchen, 1894-ca. 1960. </ref>  
In der Volkszählung 1828 wurden vier Wohngebäude gezählt, 1854 im Salbuch nur noch das Wohnhaus und die Leibzucht. Das 1894 angelegte, bis gegen 1960 fortgeführte Brandkataster listet acht versicherte Gebäude auf:<ref> LAV NRW OWL, L 107 C / Landesbrandversicherungsanstalt, Nr. 102: Brandkataster des Amtes Detmold Bd. 1: Barkhausen - Heiligenkirchen, 1894-ca. 1960. </ref>  
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[[Datei:DT-Hk_AmRautenberg15_3-H-8.jpg|thumb|Speicher, Zeichnung Carl Dewitz, 1882, LLB: 3 H 8]]
[[Datei:DT-Hk_AmRautenberg15_3-H-8.jpg|thumb|Speicher, Zeichnung Carl Dewitz, 1882, LLB: 3 H 8]]


Durch eine Zeichnung von Carl Dewitz (1882) und ein anonymes Foto (um 1900) ist der 1908 abgebrochene gemauerte Speicher überliefert. In den Salbüchern wurde er "Burg" genannt. Solche turmartigen Bauten waren schon dem Landschaftsmaler Ferdinand Lindner aufgefallen, der in der Gartenlaube schrieb: "Um den Fuß der Grotenburg liegen mehrere uralte Bauernhöfe, bei denen sich einige drei Fuß dicke und gegen 40 Fuß hohe steinerne Vertheidigungsthürme aus alter Zeit erhalten haben, die an die Bezeichnung 'Burg' erinnern." <ref>Zitiert nach Hermann Kurtz, Der Name Teut im Lippischen. Ein Beitrag zur Erforschung des Platzes der Varusschlacht, Düsseldorf 1890, S. 13 und 23. </ref> Weitere solche kleinen 'Burgen' gab es in Heiligenkirchen auf [[Sprengerweg 30 (Heiligenkirchen)|Sprengers Helberge]] (Spreckenburg) sowie auf dem [[Unterer Weg 12 (Heiligenkirchen)|Teuthof]] und dem [[Denkmalstraße 55 (Heiligenkirchen)|Köllerhof]]. Diesen kennt neben dem Wantrupschen Speicher auch Otto Preuß<ref> Otto Preuß, Die baulichen Alterthümer des Lippischen Landes, Detmold 1873, S. 78. </ref> sowie in Hiddesen auf dem Meierhof Nr. 1.<ref> Kurtz, 1890, S. 13. </ref> Kurtz ging davon aus, dass die Grotenburg als Unterscheidung zu diesen kleinen Türmen als 'grote' bezeichnet wurde, doch ist diese Unterscheidung der Grotenburg wohl gegen den 'kleinen Hünenring' entstanden, eine frühgeschichtliche Ringwallanlage nordöstlich des Hermannsdenkmals auf Höhe 280–305 m ü. NN. Da Leo Nebelsiek 1950 bei einer archäologischen Untersuchung keine Spuren für einen dauerhaften Aufenthalt fand, wird vermutet, dass es sich beim 'kleinen Hünenring' um eine nur temporär genutzte Fluchtburg für die um 800 gegründete karolingische Siedlung Heiligenkirchen handelt. Die Befunde datieren die Anlage in das 9./10. Jahrhundert.<ref> Leo Nebelsiek, Vor- und frühgeschichtliche Burgen in Lippe, in: Lippischer Kalender, 259 (1950), S. 97. </ref>
Durch eine Zeichnung von Carl Dewitz (1882) und ein anonymes Foto (um 1900) ist der 1908 abgebrochene gemauerte Speicher überliefert. In den Salbüchern wurde er "Burg" genannt. Solche turmartigen Bauten waren schon dem Landschaftsmaler Ferdinand Lindner aufgefallen, der in der Gartenlaube schrieb: "Um den Fuß der Grotenburg liegen mehrere uralte Bauernhöfe, bei denen sich einige drei Fuß dicke und gegen 40 Fuß hohe steinerne Vertheidigungsthürme aus alter Zeit erhalten haben, die an die Bezeichnung 'Burg' erinnern." <ref>Zitiert nach {{KurtzName1890}}, S. 13 und 23. </ref> Weitere solche kleinen 'Burgen' gab es in Heiligenkirchen auf [[Sprengerweg 30 (Heiligenkirchen)|Sprengers Helberge]] (Spreckenburg) sowie auf dem [[Unterer Weg 12 (Heiligenkirchen)|Teuthof]] und dem [[Denkmalstraße 55 (Heiligenkirchen)|Köllerhof]]. Diesen kennt neben dem Wantrupschen Speicher auch Otto Preuß<ref> {{PreußAlterthümer1873}}, S. 78. </ref> sowie in Hiddesen auf dem Meierhof Nr. 1.<ref> {{KurtzName1890}}, S. 13. </ref> Kurtz ging davon aus, dass die Grotenburg als Unterscheidung zu diesen kleinen Türmen als 'grote' bezeichnet wurde, doch ist diese Unterscheidung der Grotenburg wohl gegen den 'kleinen Hünenring' entstanden, eine frühgeschichtliche Ringwallanlage nordöstlich des Hermannsdenkmals auf Höhe 280–305 m ü. NN. Da Leo Nebelsiek 1950 bei einer archäologischen Untersuchung keine Spuren für einen dauerhaften Aufenthalt fand, wird vermutet, dass es sich beim 'kleinen Hünenring' um eine nur temporär genutzte Fluchtburg für die um 800 gegründete karolingische Siedlung Heiligenkirchen handelt. Die Befunde datieren die Anlage in das 9./10. Jahrhundert.<ref> {{NebelsiekBurgen1950}}, S. 97. </ref>


Das Alter der Steinspeicher ist unbekannt. Der älteste schriftliche Beleg betrifft den Steinspeicher von Gut Röhrentrup, 1428 als "stenwerk to Rorinctorpe" erwähnt.<ref> Ursula Quednau (Bearb.), Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler. Nordrhein-Westfalen II, Westfalen, Berlin/München 2011. </ref> Stiewe schlägt aufgrund der Form der Schlitzfenster und der schlichten Gestaltung ein Entstehen zwischen dem 13. und 15. Jahrhundert vor.<ref> Heinrich Stiewe, "Bauernburgen". Spätmittelalterliche Steinspeicher in Lippe und Ostwestfalen, in: Lippische Mitteilungen aus Geschichte und Landeskunde 71, 2002, S. 169–222, hier S. 213. </ref> Fred Kaspar vermutete, ländliche Steinwerke seien vom Grundherrn errichtet, denn alle Fachwerkgebäude waren fahrende Habe, weshalb Steinwerke wohl nicht vom absetzbaren Meier, sondern vom Grundherrn errichtet worden seien.<ref> Fred Kaspar, Steinwerke in Nordwestdeutschland. Kritische Anmerkungen zum Stand der Erforschung, zu Quellen und Methoden der Auswertungen, in: Michael James Hurst u. a. (Hg.), Steinwerke. Ein Bautyp des Mittelalters? (Kulturregion Osnabrück; 28), Bramsche 2008, S. 21–48, hier S. 42. </ref> Solange Bauwerke nicht mehr als ein Geschoss unter der Erde und zwei Geschosse über der Erde mit einem ebenerdigen (jedenfalls nicht mehr als kniehoch darüber liegenden) Eingang hatten, waren sie jedem Bauherrn erlaubt.<ref> Siehe dazu die zwischen 1220 und 1235 geschaffene weit verbreitete Rechtszusammenstellung des anhaltinischen Ritters Eike von Repgow, Drittes Buch, Artikel 66, nach Fred Kaspar, Steinwerke in Nordwestdeutschland. Kritische Anmerkungen zum Stand der Erforschung, zu Quellen und Methoden der Auswertungen, in: Michael James Hurst u. a. (Hg.), Steinwerke. Ein Bautyp des Mittelalters? (Kulturregion Osnabrück; 28), Bramsche 2008, S. 21–48, hier S. 38. </ref> Waren sie aus Stein, galten sie als sichere Bauten, jedoch nicht als dem Adel vorbehaltene Befestigung.  
Das Alter der Steinspeicher ist unbekannt. Der älteste schriftliche Beleg betrifft den Steinspeicher von Gut Röhrentrup, 1428 als "stenwerk to Rorinctorpe" erwähnt.<ref> {{QuednauHandbuch2011}}. </ref> Stiewe schlägt aufgrund der Form der Schlitzfenster und der schlichten Gestaltung ein Entstehen zwischen dem 13. und 15. Jahrhundert vor.<ref> {{StieweBauernburgen2002}}, S. 213. </ref> Fred Kaspar vermutete, ländliche Steinwerke seien vom Grundherrn errichtet, denn alle Fachwerkgebäude waren fahrende Habe, weshalb Steinwerke wohl nicht vom absetzbaren Meier, sondern vom Grundherrn errichtet worden seien.<ref> {{KasparSteinwerke2008}}, S. 42. </ref> Solange Bauwerke nicht mehr als ein Geschoss unter der Erde und zwei Geschosse über der Erde mit einem ebenerdigen (jedenfalls nicht mehr als kniehoch darüber liegenden) Eingang hatten, waren sie jedem Bauherrn erlaubt.<ref> Siehe dazu die zwischen 1220 und 1235 geschaffene weit verbreitete Rechtszusammenstellung des anhaltinischen Ritters Eike von Repgow, Drittes Buch, Artikel 66, nach {{KasparSteinwerke2008}}, S. 38. </ref> Waren sie aus Stein, galten sie als sichere Bauten, jedoch nicht als dem Adel vorbehaltene Befestigung.  


Die Funktion der Steinspeicher war der Schutz des ausgedroschenen Getreides vor Feuer, aber auch ein Zufluchtsort in unruhigen Zeiten. Darauf wies der Mauerkanal für die von innen mit einem Kantholz verriegelbare Eingangstür hin. Vom Steinspeicher in Niederbarkhausen ist belegt, dass er im Dreißigjährigen Krieg zur Aufbewahrung von Wertsachen diente.<ref> LAV NRW OWL, L 89 A Nr. 211 Bl. 24, nach: Roland Linde, Meier zu Barkhausen. Eine Geschichte der Höfe Niederbarkhausen und Hohenbarkhausen in Lippe (Höfe und Familien in Westfalen und Lippe; 3), Lage 2006, S. 95. </ref>
Die Funktion der Steinspeicher war der Schutz des ausgedroschenen Getreides vor Feuer, aber auch ein Zufluchtsort in unruhigen Zeiten. Darauf wies der Mauerkanal für die von innen mit einem Kantholz verriegelbare Eingangstür hin. Vom Steinspeicher in Niederbarkhausen ist belegt, dass er im Dreißigjährigen Krieg zur Aufbewahrung von Wertsachen diente.<ref> LAV NRW OWL, L 89 A Nr. 211 Bl. 24, nach: {{LindeMeier2006}}, S. 95. </ref>


===Kuh- und Pferdestall===
===Kuh- und Pferdestall===
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===Mühle (abgängig)===
===Mühle (abgängig)===
[[Datei:DT-Hk_AmRautenberg15-Mühle.jpg|thumb|Turbine unterhalb des Hofs an der Berlebecke (aus: Festschrift 1000 Jahre Heiligenkirchen 1015–2015, Detmold 2015, S. 29)]]


Heinrich Rautenberg hatte 1933 die Genehmigung zur Errichtung einer Stauanlage in der Berlebecke zur Erzeugung elektrischen Stroms und zu Flößzwecken erhalten. "Flößen" war das temporäre Unterwassersetzen der Wiesen.<ref> L 102 B Detmold / Landesbauamt Detmold, Nr. 293: Unterhaltung, Instandsetzung und Ausbau der Oberen Mühle in Detmold, Bd. 1, 1916–1936 </ref> Bereits vorher hatte hier eine Mühle gestanden, die Wilhelm Pecher um 1920 fotografierte.
Heinrich Rautenberg hatte 1933 die Genehmigung zur Errichtung einer Stauanlage in der Berlebecke zur Erzeugung elektrischen Stroms und zu Flößzwecken erhalten. "Flößen" war das temporäre Unterwassersetzen der Wiesen.<ref> L 102 B Detmold / Landesbauamt Detmold, Nr. 293: Unterhaltung, Instandsetzung und Ausbau der Oberen Mühle in Detmold, Bd. 1, 1916–1936 </ref> Bereits vorher hatte hier eine Mühle gestanden, die Wilhelm Pecher um 1920 fotografierte.
==Inschriften==
Torbogen des ehem. Haupthauses: „[DIE]S HAUS HABEN WIER DURCH GOTTES HÜLFE LASSEN B[AUEN] / [JO]HAN JOST MEYER ZU WANTRUP UND ANNA ELISABETH N[IEDERMEYER] / [VO]N LÜCKHAUSEN IM JAHRE ANNO 1748“.
Am Haupthaus: 1872
Am Schuppen: 1872
Neue Leibzucht: 1922


==Eigentümer*innen, Bewohner*innen==
==Eigentümer*innen, Bewohner*innen==
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In den frühen Quellen ist lediglich vom Meyer zu Wantrup zu lesen. Da jeder, der auf einen Hof einheiratete oder anders in den Besitz kam, den Hofnamen annahm, lassen sich genealogische Bezüge erst mit dem Beginn der Kirchenbücher erforschen. Ein Meyer zu Wantrup des 14. Jahrhunderts ist also nicht zwangsläufig mit einem Meyer zu Wantrup des 15. Jahrhunderts verwandt.  
In den frühen Quellen ist lediglich vom Meyer zu Wantrup zu lesen. Da jeder, der auf einen Hof einheiratete oder anders in den Besitz kam, den Hofnamen annahm, lassen sich genealogische Bezüge erst mit dem Beginn der Kirchenbücher erforschen. Ein Meyer zu Wantrup des 14. Jahrhunderts ist also nicht zwangsläufig mit einem Meyer zu Wantrup des 15. Jahrhunderts verwandt.  


Um 1598 bis zu seinem Tod ist Hans (Johann) Watermeyer als Meyer zu Wantrup belegt.<ref> LAV NRW OWL, L 108 A Nr. 130, Amtsprotokolle Detmold 1596–1605, S. 546 f. </ref>  Er war um 1598 durch Heirat auf den Hof gekommen. Nach dem Tod seiner ersten Frau um 1599, die wohl bei oder kurz nach der Geburt des ältesten Sohnes verstorben war, heiratete er Anneken Meyer zu Remmighausen. 1602 wurde er als Hans Jungmeier zu Wantrup bezeichnet.<ref> Gisela Teutmeyer, Chroniken der Familien Teutmeyer & Knöner, o. O. o. J. (Detmold 2019), S. 18. </ref> 1609 klassifizierte ihn die Volkszählung als ziemlich vermögend. Außer ihm und seiner Frau lebten fünf Kinder auf dem Hof, das älteste 10 Jahre (der Sohn aus erster Ehe), dazu zwei Knechte und ein Schweinehirt. Als Einlieger ist eine Frau mit einem vierjährigen Kind verzeichnet. 1618 hatte er von der Kirche eine Holzung im Büchenberg für 150 Taler gekauft.<ref> LAV NRW OWL, L 101 C I Nr. 25, fol. 1: Meyers zu Wantrup Kauffbrieff über den Büchenberg.</ref> Darin bewilligen Graf Simon, der Kanzler und Superintendent Piderit und das gesamte Konsistorium, dass die Kirche in Heiligenkirchen einen "Ort Holzes, der Büchenberg genannt zwischen dem Pöppinghauser und Timmerhans Berge verkauft zugunsten der Unterhaltung der Kirche und der Armen [...]. An Jobsten Meyer zu Wantorff, dessen Erben und Nachkommen, für 150 Taler guter gangbarer Münze unwiederruflich erblich zu verkaufen".  
Um 1598 bis zu seinem Tod ist Hans (Johann) Watermeyer als Meyer zu Wantrup belegt.<ref> LAV NRW OWL, L 108 A Nr. 130, Amtsprotokolle Detmold 1596–1605, S. 546 f. </ref>  Er war um 1598 durch Heirat auf den Hof gekommen. Nach dem Tod seiner ersten Frau um 1599, die wohl bei oder kurz nach der Geburt des ältesten Sohnes verstorben war, heiratete er Anneken Meyer zu Remmighausen. 1602 wurde er als Hans Jungmeier zu Wantrup bezeichnet.<ref> {{TeutmeyerChroniken2019}}, S. 18. </ref> 1609 klassifizierte ihn die Volkszählung als ziemlich vermögend. Außer ihm und seiner Frau lebten fünf Kinder auf dem Hof, das älteste 10 Jahre (der Sohn aus erster Ehe), dazu zwei Knechte und ein Schweinehirt. Als Einlieger ist eine Frau mit einem vierjährigen Kind verzeichnet. 1618 hatte er von der Kirche eine Holzung im Büchenberg für 150 Taler gekauft.<ref> LAV NRW OWL, L 101 C I Nr. 25, fol. 1: Meyers zu Wantrup Kauffbrieff über den Büchenberg.</ref> Darin bewilligen Graf Simon, der Kanzler und Superintendent Piderit und das gesamte Konsistorium, dass die Kirche in Heiligenkirchen einen "Ort Holzes, der Büchenberg genannt zwischen dem Pöppinghauser und Timmerhans Berge verkauft zugunsten der Unterhaltung der Kirche und der Armen [...]. An Jobsten Meyer zu Wantorff, dessen Erben und Nachkommen, für 150 Taler guter gangbarer Münze unwiederruflich erblich zu verkaufen".  


1620 klagte Jobst Meyer zu Wantrup gegen den Heiligenkirchener Pastor Heinrich Wetter.<ref> LAV NRW OWL, L 83 A / Lippische Justizkanzlei, Prozesse bis 1800, Nr. 1 W 33. </ref> Er starb 1624 und hinterließ u. a. Außenstände von 20 Talern bei Johann Dreck, 15 ½ Talern bei Johann Nesen und 50 Talern beim Köllermeyer. Sein 1599 geborener Sohn Johann Watermeyer genannt Meyer zu Wantrup übernahm den Hof bis zu seinem Tod 1681.<ref> Stadtarchiv Lemgo Eheprotokolle 1634, Joh. Meier zu Wandtorff u. Niedermeier zu Lückhausen Tochter, Hochzeit II um 1632/53, gest. 1661/81. </ref> Um 1659 schreibt er, nach dem Tod seiner Eltern habe ihm der Landdrost als Freund der Familie gesagt, "Eure Eltern seindt in gott gestorben, must ihr also den Hoff annehmen und sich verheiraten". Die angebotene gute Heirat mit des Meiers zu Biesen Tochter habe er aber ausschlagen müssen, weil er seinem Stiefvater am Totenbett zugesagt habe, dessen Schwester Tochter zu nehmen, "weile das gute Ehrliche Leute wehren" (so der Stiefvater). So sei er auch "seinem Belieben nachgekommen" und habe eine Tochter vom Schmidthofe geheiratet.<ref> LAV NRW OWL, L 17 Nr. 98, Ortsakten Meierfeld, S. 23.</ref> Die erste Ehe schloss er demnach 1624 mit Margarete Schmidtmeier (Schmet), Tochter von Tönß Schmidtmeier, Halbmeier in Meiersfeld Nr. 1 und seiner Frau, einer geb. Meyer zu Hiddesen. 1634 zweite Ehe mit Catharina Niedermeier, Tochter von Johann Niedermeier, Vollmeier in Lückhausen Nr. 1 und einer geb. Meyer zu Pöppinghausen. Seine Tochter Anna Catharina (1627–1684) heiratete nach [[Heidenoldendorf]], wo sie verstarb, die zweite, Ilsabein (1635–1683) heiratete nach [[Iggenhausen]], und die jüngste, Anna Elisabeth (1641–1692) heiratete 1661 auf den Hof Stromeyer. Das Eheprotokoll wurde am 7.9.1661 aufgesetzt: "Johan Stromeyer, (...) Stromeier ehelicher Sohn befreiet sich an Anne Elisabeth Wantrupp, Meier Johans zu Wantrup eheliche Dochter, sind beide der gnd. Herrschafft eigen, die braut ziehet zum breutigamb (...) verspricht ihr Vatter ihr mitzugeben, Zweihundert Thlr. allen theile benebst dem gewohnlichen brautwagen. des breutigambs Eltern ziehen auf die leibzucht, behalten von jedem brechfelde zwei stücke, eine wiese uffem berkenkampe, 2 schweine, 2 Kuhe im Campe, ein Rindt, notige Feuerungen zu fuhren bestellung des ackers u das Korn einzufahren 1 scheffel leinß zu seien [Lein zu säen]."<ref> LAV NRW OWL, L 108 A Nr. 133, Vormundschaftsprotokolle, Stättenabtretungsprotokolle Amt Detmold, 1642–1661, fol. 886. </ref>
1620 klagte Jobst Meyer zu Wantrup gegen den Heiligenkirchener Pastor Heinrich Wetter.<ref> LAV NRW OWL, L 83 A / Lippische Justizkanzlei, Prozesse bis 1800, Nr. 1 W 33. </ref> Er starb 1624 und hinterließ u. a. Außenstände von 20 Talern bei Johann Dreck, 15 ½ Talern bei Johann Nesen und 50 Talern beim Köllermeyer. Sein 1599 geborener Sohn Johann Watermeyer genannt Meyer zu Wantrup übernahm den Hof bis zu seinem Tod 1681.<ref> Stadtarchiv Lemgo Eheprotokolle 1634, Joh. Meier zu Wandtorff u. Niedermeier zu Lückhausen Tochter, Hochzeit II um 1632/53, gest. 1661/81. </ref> Um 1659 schreibt er, nach dem Tod seiner Eltern habe ihm der Landdrost als Freund der Familie gesagt, "Eure Eltern seindt in gott gestorben, must ihr also den Hoff annehmen und sich verheiraten". Die angebotene gute Heirat mit des Meiers zu Biesen Tochter habe er aber ausschlagen müssen, weil er seinem Stiefvater am Totenbett zugesagt habe, dessen Schwester Tochter zu nehmen, "weile das gute Ehrliche Leute wehren" (so der Stiefvater). So sei er auch "seinem Belieben nachgekommen" und habe eine Tochter vom Schmidthofe geheiratet.<ref> LAV NRW OWL, L 17 Nr. 98, Ortsakten Meierfeld, S. 23.</ref> Die erste Ehe schloss er demnach 1624 mit Margarete Schmidtmeier (Schmet), Tochter von Tönß Schmidtmeier, Halbmeier in Meiersfeld Nr. 1 und seiner Frau, einer geb. Meyer zu Hiddesen. 1634 zweite Ehe mit Catharina Niedermeier, Tochter von Johann Niedermeier, Vollmeier in Lückhausen Nr. 1 und einer geb. Meyer zu Pöppinghausen. Seine Tochter Anna Catharina (1627–1684) heiratete nach [[Heidenoldendorf]], wo sie verstarb, die zweite, Ilsabein (1635–1683) heiratete nach [[Iggenhausen]], und die jüngste, Anna Elisabeth (1641–1692) heiratete 1661 auf den Hof Stromeyer. Das Eheprotokoll wurde am 7.9.1661 aufgesetzt: "Johan Stromeyer, (...) Stromeier ehelicher Sohn befreiet sich an Anne Elisabeth Wantrupp, Meier Johans zu Wantrup eheliche Dochter, sind beide der gnd. Herrschafft eigen, die braut ziehet zum breutigamb (...) verspricht ihr Vatter ihr mitzugeben, Zweihundert Thlr. allen theile benebst dem gewohnlichen brautwagen. des breutigambs Eltern ziehen auf die leibzucht, behalten von jedem brechfelde zwei stücke, eine wiese uffem berkenkampe, 2 schweine, 2 Kuhe im Campe, ein Rindt, notige Feuerungen zu fuhren bestellung des ackers u das Korn einzufahren 1 scheffel leinß zu seien [Lein zu säen]."<ref> LAV NRW OWL, L 108 A Nr. 133, Vormundschaftsprotokolle, Stättenabtretungsprotokolle Amt Detmold, 1642–1661, fol. 886. </ref>
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1670 wird Johann Meyer zu Wantrup von Johann Kurd Watermeier verklagt und klagt wider diesen.<ref> LAV NRW OWL, L 83 A / Lippische Justizkanzlei, Prozesse bis 1800, Nr. 1 W 16.</ref> <ref> L 83 A / Lippische Justizkanzlei, Prozesse bis 1800, Nr. 7 W 36. </ref> 1678 verzeichnete die Volkszählung den alten Johan Meier zu Wantorff als Vollspänner mit Frau, drei Kindern, zwei Knechten, zwei Jungens klein (Kleinknechten) und einer Magd. <ref> LAV NRW OWL, L 92 Z Nr. 1419. </ref>
1670 wird Johann Meyer zu Wantrup von Johann Kurd Watermeier verklagt und klagt wider diesen.<ref> LAV NRW OWL, L 83 A / Lippische Justizkanzlei, Prozesse bis 1800, Nr. 1 W 16.</ref> <ref> L 83 A / Lippische Justizkanzlei, Prozesse bis 1800, Nr. 7 W 36. </ref> 1678 verzeichnete die Volkszählung den alten Johan Meier zu Wantorff als Vollspänner mit Frau, drei Kindern, zwei Knechten, zwei Jungens klein (Kleinknechten) und einer Magd. <ref> LAV NRW OWL, L 92 Z Nr. 1419. </ref>
Am 17.11.1689 wurde die sechsjährige Anna Margreta Ilsabein von Wantrup begraben, im Jahr darauf am 18.3.1690 Anna Elisabeth von Wantrup und am 6.4.1696 "die alte Meyersche zu Wantrup" (Kirchenbuch).


Nach dem Tod Johanns übernahm der Hoferbe Johan Tönnies Meyer zu Wantrup den Hof. 1687-1699 wurden ihm und seiner Frau Catrin Elisabeth sechs Kinder geboren:
Nach dem Tod Johanns übernahm der Hoferbe Johan Tönnies Meyer zu Wantrup den Hof. 1687-1699 wurden ihm und seiner Frau Catrin Elisabeth sechs Kinder geboren:


* Anna Catrin, geb. 18.2.1687.
* Anna Catrin, geb. 18.2.1687, begraben 22.3.1688, 1 Jahr und 10 Tage alt (Kirchenbuch).


* Johann Jost, geb. 28.4.1689, Anerbe.
* Johann Jost, geb. 28.4.1689, Anerbe.
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* Catrin Elisabeth, geb. 14.10.1691.
* Catrin Elisabeth, geb. 14.10.1691.


* Johan Tönnies, geb. 16.3.1694.
* Johan Tönnies, geb. 16.3.1694, begr. 14.2.1700 (Kirchenbuch)


* Catharina Ilsabein, geb. 25.10.1696 (1717 erhob Franz Henrich Watermeyer zu Heiligenkirchen gegen Catharina Ilsabein von Wantrup, Tochter des Johann Tönnies Meyer zu Wantrup Eheklage. Freispruch, 1717–1718).<ref> LAV NRW OWL, L 85 / Geistliches Gericht in Lippe, Nr. 2055. </ref>
* Catharina Ilsabein, geb. 25.10.1696 (1717 erhob Franz Henrich Watermeyer zu Heiligenkirchen gegen Catharina Ilsabein von Wantrup, Tochter des Johann Tönnies Meyer zu Wantrup Eheklage. Freispruch, 1717–1718).<ref> LAV NRW OWL, L 85 / Geistliches Gericht in Lippe, Nr. 2055. </ref>
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Der nächste Anerbe, Johann Jobst Meyer zu Wantrup (geb. 28.4.1689–1775), heiratete am 4. Oktober 1718 Katharina Elisabeth Niedermeyer (1698–1778) von Lückhausen (Kirchenbuch). 1720 klagte er gegen den Vogt Clebe in Heiligenkirchen.<ref> LAV NRW OWL, L 83 A / Lippische Justizkanzlei, Prozesse bis 1800, Nr. 9 W 42. </ref> Sie hatten 7 Kinder:
Der nächste Anerbe, Johann Jobst Meyer zu Wantrup (geb. 28.4.1689–1775), heiratete am 4. Oktober 1718 Katharina Elisabeth Niedermeyer (1698–1778) von Lückhausen (Kirchenbuch). 1720 klagte er gegen den Vogt Clebe in Heiligenkirchen.<ref> LAV NRW OWL, L 83 A / Lippische Justizkanzlei, Prozesse bis 1800, Nr. 9 W 42. </ref> Sie hatten 7 Kinder:


* Johann Tönges (Tönnies), geb. 30.7.1719, gest. 27.2.1760, ältester Sohn und Hoferbe, dessen Grabstein auf dem Heiligenkirchener Kirchhof überliefert ist: "HIER RUET IN GOT / IOHAN ANTON / MEIER ZU WAND / TRUP IST GEBOREN / ANNO 1719.DEN.30. / IULIUS IST GESTOR / BEN ANNO 1760 DEN / 27 FEBRUARIUS / SEINES ALTERS 40 / IAHR UNDT 7 MONAT".<ref> Joachim Kleinmanns, Der Kirchhof in Heiligenkirchen, in: Rosenland. Zeitschrift für Lippische Geschichte, Nr. 19 (Dez. 2017), S. 37–54 [http://www.rosenland-lippe.de/wp-content/uploads/2017/12/Rosenland-19.pdf]. </ref>
* Johann Tönges (Tönnies), geb. 30.7.1719, gest. 27.2.1760, ältester Sohn und Hoferbe, dessen Grabstein auf dem [[Kirchhof (Heiligenkirchen)|Heiligenkirchener Kirchhof]] überliefert ist: "HIER RUET IN GOT / IOHAN ANTON / MEIER ZU WAND / TRUP IST GEBOREN / ANNO 1719.DEN.30. / IULIUS IST GESTOR / BEN ANNO 1760 DEN / 27 FEBRUARIUS / SEINES ALTERS 40 / IAHR UNDT 7 MONAT".<ref> Joachim Kleinmanns, Der Kirchhof in Heiligenkirchen, in: Rosenland. Zeitschrift für Lippische Geschichte, Nr. 19 (Dez. 2017), S. 37–54 [http://www.rosenland-lippe.de/wp-content/uploads/2017/12/Rosenland-19.pdf]. </ref>


* Johann Jost, geb. 28.12.1720, gest. 24.4.1802 in Döringsfeld an der Brustkrankheit, heiratete Anna Sophia Elisabeth Döringsfeld (geb. 5.2.1719, Berentrup [?]) und übernahm den Meierhof Döringsfeld in [[Remmighausen]] Nr. 1, einen Vollspänner. Zweite Ehefrau wurde am 5. Dezember 1755 in Detmold Anna Sophia Elisabeth Lehbrink (geboren am 5.2.1719 in Papenhausen, getauft am selben Tag in Schötmar, gestorben 31.1.1801 in Döringsfeld an Wassersucht). Mit ihr hatte er das Döringsfelder Leibzuchthaus reparieren lassen, wie die Inschrift am nördlichen Hauseingang mit der Jahreszahl 1773 überliefert: "[...] JOHAN JOST VON WANTRUP UND ANNA SOVIA ELIESABETH LEBRINKCKS VON RETZEN DIES HAUS REPARIEREN LASSEN".
* Johann Jost, geb. 28.12.1720, gest. 24.4.1802 in Döringsfeld an der Brustkrankheit, heiratete Anna Sophia Elisabeth Döringsfeld (geb. 5.2.1719, Berentrup [?]) und übernahm den Meierhof Döringsfeld in [[Remmighausen]] Nr. 1, einen Vollspänner. Zweite Ehefrau wurde am 5. Dezember 1755 in Detmold Anna Sophia Elisabeth Lehbrink (geboren am 5.2.1719 in Papenhausen, getauft am selben Tag in Schötmar, gestorben 31.1.1801 in Döringsfeld an Wassersucht). Mit ihr hatte er das Döringsfelder Leibzuchthaus reparieren lassen, wie die Inschrift am nördlichen Hauseingang mit der Jahreszahl 1773 überliefert: "[...] JOHAN JOST VON WANTRUP UND ANNA SOVIA ELIESABETH LEBRINKCKS VON RETZEN DIES HAUS REPARIEREN LASSEN".
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==Literatur==
==Literatur==


Hermann Wendt, Das ehemalige Amt Falkenberg, Lemgo 1965.
{{WendtAmt1965}}.


Herbert Stöwer, Die lippischen Landschatzregister von 1590 und 1618, Münster/Westf. 1964.
{{StöwerLandschatzregister1964}}.


Herbert Stöwer (Bearb.), Die ältesten lippischen Landschatzregister von 1467, 1488, 1497 und 1507, Münster 2001.
{{StöwerLandschatzregister2001}}.


==Quellen==
==Quellen==
LAV NRW OWL, L 101 C I / Lippische Salbücher und Katasterbücher, Nr. 24


LAV NRW OWL, L 63 Nr. 53: Vogtey Falckenberg, Varia.
LAV NRW OWL, L 63 Nr. 53: Vogtey Falckenberg, Varia.
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===Bildquellen===
===Bildquellen===


LLM: 89/97: Emil Zeiß, „Wantrup b. Heiligenkirchen“, Landschaft mit Hof Wantrup, 1851, Juli, signiert, Bleistiftzeichnung, aquarelliert, 21,7 x 27,8 cm, WV 372.
LLM: 89/97: Emil Zeiß, "Wantrup b. Heiligenkirchen", Landschaft mit Hof Wantrup, 1851, Juli, signiert, Bleistiftzeichnung, aquarelliert, 21,7 x 27,8 cm, WV 372.


LLB:4 B 3: Sog. Burg auf dem Meierhofe Wantrup bei Detmold, Aquarell, Carl Dewitz, 1881.
LLB:4 B 3: Sog. Burg auf dem Meierhofe Wantrup bei Detmold, Aquarell, Carl Dewitz, 1881.
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LLB: ME-PK-24-88: Speicher, Fotografie, um 1900.
LLB: ME-PK-24-88: Speicher, Fotografie, um 1900.


LLB: Mühle Wantrup, Foto: Wilhelm Pecher, 1908.
LLB: Mühle Wantrup, Foto: Wilhelm Pecher, um 1920.


Sammlung Stefan Wiesekopsieker: Torbogen von 1748, Foto anonym, o. J.
Sammlung Stefan Wiesekopsieker: Torbogen von 1748, Foto anonym, o. J.


Festschrift 2015, S. 29: Aufgestaute Berlebecke mit der ›Turbine‹, von Westen.
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==Weblinks==
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