Hermannsweg 3 (Heiligenkirchen): Unterschied zwischen den Versionen
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{{Hausstätte info | |||
|Straße=Hermannsweg (Heiligenkirchen) | |||
|Hausnummer=3 | |||
|Ortsteil=Heiligenkirchen | |||
|Koordinaten=51.9205, 8.85874 | |||
|Ortsteil1901=Heiligenkirchen | |||
|Hausnummer1901=037 | |||
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1830 erbauter Binnenkotten, seit 1846 selbständige Neuwohnerstätte, ehem. Heiligenkirchen Nr. 37. | 1830 erbauter Binnenkotten, seit 1846 selbständige Neuwohnerstätte, ehem. Heiligenkirchen Nr. 37. | ||
==Geschichte== | ==Geschichte== | ||
1830 trat | 1830 trat [[Unterer Weg 12 (Heiligenkirchen)|Teutmeyer]], Heiligenkirchen Nr. 4, einen Platz in Erbpacht zum Hausbau an den Schreiner Fischer von Rischenau ab. Laut Salbuch besaß Fischer, ein Neuwohner und Straßenkötter, auf Gründen des Kolons Tötemeier Nr. 4 ein Wohnhaus und zahlte dafür den jährlichen Kottentaler für den Hausplatz an Teutmeyer. | ||
Der Neubau war zunächst an der Hiddeser Chaussee beabsichtigt. Bauherr war der Schreinergeselle C. Fischer aus Rischenau (an anderer Stelle: Carl Fischer aus Radsiek), der zukünftige Schwager Tötemeiers.<ref> LAV NRW OWL, L 108 Detmold Fach 30 Nr. 8 Bd. II, 20. </ref> Die Regierung verfügte, der Bau müsse ohne Nachteil für die Chaussee weit genug zurückliegend errichtet werden und die Kontrahenten müssen das nötige Baukapital nachweisen. Zunächst wurde der Bau nicht genehmigt, da er keine Verschönerung für die Chaussee darstellte, der Platz zum Wenden der fürstlichen Chaisen gebraucht wurde und keine polizeiliche Aufsicht, weder von Hiddesen noch von Heiligenkirchen möglich war (befürchtet wurden Gesindel und Prostitution). Daraufhin erschienen Fischer und das Ehepaar Tötemeier und erklärten, nunmehr eine Neuwohnerstätte anlegen zu wollen. Dazu würden 2 Metzen Saat vor dem Holzgrunde (Nr. VIII. 4 des Katasters, genannt Feldbusch gegen Wiesenbrink) für die Summe von 33 rt 12 gr erb- und eigentümlich verkauft. Nach Gutachten von Amtsrat Pustkuchen musste der Bau mindestens 12 Fuß vom Chaussseegraben entfernt zu stehen kommen und es dürfte nie Holz oder anderes an der Chaussee abgelegt werden, da sie hier sehr schmal sei. Fischer musste einen Bauplan vorzeigen. Diesen Riss des Hauses und der Tötemeierschen Mergelgrube zeichnete Baukondukteur Wiss. Piderit meldete gegenüber der Regierung Bedenken an: "Eine so kleine Stätte in einer Steingrube, fast ohne allen Hofraum, nahe an der Chaussee, am Ende des Spatzierganges nach Hiddesen wird sich weder gut ausnehmen, noch auch hinreichen, darauf nur die nöthigsten Gemüse zu bauen. Fast eine halbe Stunde von Heiligenkirchen entfernt, kann hier nicht wohl polizeiliche Aufsicht geführt werden, sondern eine solche Stätte kann leicht ein Schlupfwinkel für Huren und anderes schlechte Gesindel werden, welches sich in Detmold nicht aufhalten darf u häufig in den Spatziergängen umherläuft. Wer als Eigenthümer einer so kleinen Stätte fast gar nichts Eigenes, nicht einmal ein Gärtchen hat, legt sich, wie die Erfahrung in anderen Fällen bewiesen hat, leicht darauf, aus den ihn umgebenden Wiesen, Feldern u Holzungen das Fehlende zu entwenden." Tötemeier könne geeigneteres Land verkaufen, auch stünden genügend Stätten dem Fischer zur Erwerbung, etwa die Eichwebersche hinter Hakedahl, wo er sich besser als bei einem Neubau stehe.<ref> LAV NRW OWL, L 108 Detmold Fach 30 Nr. 8 Bd. II, 20. </ref> Pustkuchen hingegen befürwortete, das Gelände sei größer vermessen als es den Augenschein habe, auch versichere Wiss, hier ein gesundes Wohnhaus bauen zu können. Die Regierung lehnte jedoch am 24.7.1830 endgültig wegen Nachteilen für die Chaussee ab. Es wurde verfügt, den "Neubau eines Wohnhauses an der Hiddeser Chaussee welcher bereits schon angefangen war nicht weiter fortzusetzen". | Der Neubau war zunächst an der Hiddeser Chaussee beabsichtigt. Bauherr war der Schreinergeselle C. Fischer aus Rischenau (an anderer Stelle: Carl Fischer aus Radsiek), der zukünftige Schwager Tötemeiers.<ref> LAV NRW OWL, L 108 Detmold Fach 30 Nr. 8 Bd. II, 20. </ref> Die Regierung verfügte, der Bau müsse ohne Nachteil für die Chaussee weit genug zurückliegend errichtet werden und die Kontrahenten müssen das nötige Baukapital nachweisen. Zunächst wurde der Bau nicht genehmigt, da er keine Verschönerung für die Chaussee darstellte, der Platz zum Wenden der fürstlichen Chaisen gebraucht wurde und keine polizeiliche Aufsicht, weder von Hiddesen noch von Heiligenkirchen möglich war (befürchtet wurden Gesindel und Prostitution). Daraufhin erschienen Fischer und das Ehepaar Tötemeier und erklärten, nunmehr eine Neuwohnerstätte anlegen zu wollen. Dazu würden 2 Metzen Saat vor dem Holzgrunde (Nr. VIII. 4 des Katasters, genannt Feldbusch gegen Wiesenbrink) für die Summe von 33 rt 12 gr erb- und eigentümlich verkauft. Nach Gutachten von Amtsrat Pustkuchen musste der Bau mindestens 12 Fuß vom Chaussseegraben entfernt zu stehen kommen und es dürfte nie Holz oder anderes an der Chaussee abgelegt werden, da sie hier sehr schmal sei. Fischer musste einen Bauplan vorzeigen. Diesen Riss des Hauses und der Tötemeierschen Mergelgrube zeichnete Baukondukteur Wiss. Piderit meldete gegenüber der Regierung Bedenken an: "Eine so kleine Stätte in einer Steingrube, fast ohne allen Hofraum, nahe an der Chaussee, am Ende des Spatzierganges nach Hiddesen wird sich weder gut ausnehmen, noch auch hinreichen, darauf nur die nöthigsten Gemüse zu bauen. Fast eine halbe Stunde von Heiligenkirchen entfernt, kann hier nicht wohl polizeiliche Aufsicht geführt werden, sondern eine solche Stätte kann leicht ein Schlupfwinkel für Huren und anderes schlechte Gesindel werden, welches sich in Detmold nicht aufhalten darf u häufig in den Spatziergängen umherläuft. Wer als Eigenthümer einer so kleinen Stätte fast gar nichts Eigenes, nicht einmal ein Gärtchen hat, legt sich, wie die Erfahrung in anderen Fällen bewiesen hat, leicht darauf, aus den ihn umgebenden Wiesen, Feldern u Holzungen das Fehlende zu entwenden." Tötemeier könne geeigneteres Land verkaufen, auch stünden genügend Stätten dem Fischer zur Erwerbung, etwa die Eichwebersche hinter Hakedahl, wo er sich besser als bei einem Neubau stehe.<ref> LAV NRW OWL, L 108 Detmold Fach 30 Nr. 8 Bd. II, 20. </ref> Pustkuchen hingegen befürwortete, das Gelände sei größer vermessen als es den Augenschein habe, auch versichere Wiss, hier ein gesundes Wohnhaus bauen zu können. Die Regierung lehnte jedoch am 24.7.1830 endgültig wegen Nachteilen für die Chaussee ab. Es wurde verfügt, den "Neubau eines Wohnhauses an der Hiddeser Chaussee welcher bereits schon angefangen war nicht weiter fortzusetzen". | ||
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1903 Anbau, 1904 Abbruch eines Backhauses, 1925 Neubau einer Tischlerwerkstatt, 1939 mit Anbau erweitert. Die Maschinen in der Werkstatt wurden bereits 1913 versichert. 1935 Anbau eines Holzschuppens.<ref> LAV NRW OWL, L 107 C / Landesbrandversicherungsanstalt, Nr. 102: Brandkataster des Amtes Detmold Bd. 1: Barkhausen - Heiligenkirchen, 1894-ca. 1960. </ref> | 1903 Anbau, 1904 Abbruch eines Backhauses, 1925 Neubau einer Tischlerwerkstatt, 1939 mit Anbau erweitert. Die Maschinen in der Werkstatt wurden bereits 1913 versichert. 1935 Anbau eines Holzschuppens.<ref> LAV NRW OWL, L 107 C / Landesbrandversicherungsanstalt, Nr. 102: Brandkataster des Amtes Detmold Bd. 1: Barkhausen - Heiligenkirchen, 1894-ca. 1960. </ref> | ||
== | ==Gebäude== | ||
[[Datei: DT-Hk_Hermannsweg3.jpg|thumb|Hermannsweg 3, Kotten von 1830, 2022, Foto: Joachim Kleinmanns]] | [[Datei: DT-Hk_Hermannsweg3.jpg|thumb|Hermannsweg 3, Kotten von 1830, 2022, Foto: Joachim Kleinmanns]] | ||
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==Literatur== | ==Literatur== | ||
{{TeutmeyerChroniken2019}}, S. 82–84. | |||
==Quellen== | ==Quellen== | ||
LAV NRW OWL, L 92 T 1 / Lippische Rentkammer – Kolonate, Nr. 417: Errichtung eines Kottens durch Schreinergeselle Fischer auf dem Kolonat Tötemeier, Heiligenkirchen Nr. 4, 1830. | LAV NRW OWL, L 92 T 1 / Lippische Rentkammer – Kolonate, Nr. 417: Errichtung eines Kottens durch Schreinergeselle Fischer auf dem Kolonat Tötemeier, Heiligenkirchen Nr. 4, 1830. | ||
LAV NRW OWL, L 101 C I Lippische Salbücher und Katasterbücher, 1854, Nr. 55. | |||
LAV NRW OWL, L 108 Detmold Fach 30 Nr. 8 Bd. II, 20: Anlegung eines Erbpacht- und Binnenkottens von Seiten des Kolons Tötemeier Nr. 4 und Überlassung desselben an den Schreiner Fischer, 1830. | LAV NRW OWL, L 108 Detmold Fach 30 Nr. 8 Bd. II, 20: Anlegung eines Erbpacht- und Binnenkottens von Seiten des Kolons Tötemeier Nr. 4 und Überlassung desselben an den Schreiner Fischer, 1830. | ||
LAV NRW OWL, L 107 C / Landesbrandversicherungsanstalt, Nr. 102: Brandkataster des Amtes Detmold Bd. 1: Barkhausen - Heiligenkirchen, 1894-ca. 1960. | |||
LAV NRW OWL, L 79 (Lippische Regierung (Jüngere Registratur)), Nr. 5257: Volkszählung 1919. | |||
==Weblinks== | ==Weblinks== | ||
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<references /> | <references /> | ||
[[ | ==Autor*innen== | ||
{{PAGEAUTHORS}} | |||
{{AutorKategorie}} | |||
{{Koordinaten}} | |||
{{Hausstättenkategorien}} | |||
[[Kategorie:Hausstätte in Heiligenkirchen]] [[Kategorie:Hermannsweg (Heiligenkirchen)]] [[Kategorie:Neuwohner]] | |||