Teutoburger-Wald-Straße, Parkplatz neben Nr. 5: Unterschied zwischen den Versionen

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==Geschichte==
==Geschichte==
Eine teils niederdeutsch abgefasstes notarielles Schriftstück vom 18. November 1594 beginnt:<ref>LAV NRW OWL, L 21 Nr. 135, Kerckhof</ref> ''Ich Henrich Kerckhoff, Johan Kerkhhowes vnd Anken, seiner Hausfrauwen eheliche''(r) ''Sohne, bekenne vnd  .  .  .  mitt dussen schritt, datt Ick, nachdem die sembtlichen Menner zu Horste vnd Hiddentrup, mi vnd Ilsen meiner thokommenden husfrauwen,  .  .  .  vnd fruntlichkeit hebben tho gelewen vnd vergunnett, dat Ich samb meiner husfrauwen,  .  .  .  zu Horste im Stapelager Kerspelle mir  .  .  .  bewonnet hebben, oek bewonnen vnd besitten, dartho zwei Koie vnd 2. Schwine, vnd etzliche Honer vf der Wallmeine tho Water vnd grase tho holden, schall genehmigtt sein, .  .  .''
Was zunächst wie eine Urkunde über eine genehmigte und consensuale Stättengründung wirkt, ist offenbar mehr eine einseitige Erklärung des Henrich Kirchhof. Mit Datum 2. Febr. 1595 wendet er sich gemeinsam mit seinem Nachbarn Johann Weeke, auch dieser Straßenkötter ohne eigenes Land, in einer Supplic an die gräfliche Regierung in Brake, in der es ebenfalls um die Rechte und Pflichten ihrer Stätten geht. Insbesondere der Viehauftrieb auf die dörflichen Gemeinheiten war stets ein sensibler Punkt mit viel Anlass zu Streitigkeiten, und so folgt unter dem 14. April 1595 die Gegen-Stellungnahme ''Sembttlicher Eingesessener der Dorffschafften Horste und Hiddentrup''. Wenig später  -  zum 18. April 1595  -  werden beide Parteien nach Brake vorgeladen.
Die Stätte Kirchhof ist 1595 nicht ganz neu; in der Eingabe vom 2. Februar an die lippische Regierung führt Henrich Kirchhof aus  ''.  .  .  wie vnd gestaldt vngefehr vor 40 Jahren mein vader Johan Kerkhoff, mit bewilligung der vonn Hörste, Einen geringen Kahten, oder Wonnhauß, vff der sillbigenn Gemeinde gebauwett, darvor die von Hörste  .  .  .''  (jetzt) ''eine orkunde gefurdert vnd vffgebuhrett  .  .  .''  1590 sind dann die beiden benachbarten Stätten ''Johan Weke'' und ''Henrich Kirchof'' erstmals ''vf den Schatz gesetzet'' (besteuert) worden.<ref>LAV NRW OWL, L 92 Z Nr. 1424, S. 6 u. S. 8</ref> Es geht also 1595 mehr um die Anmeldung/vollständige Legalisierung des Status quo  -  heute würde man vielleicht sagen: eines vorhandenen Schwarzbaues.
Die mitten in Hörste gelegene landlose Straßenkötterstätte Kirchhof ist also zwischen 1550 und 1560 auf gemeinschaftlichem Grund der Bauerschaft Hörste und Hiddentrup entstanden.
In der Volkszählung 1609  -  19 Jahre nach der ersten Erwähnung der Stätte  -  werden Henke Kerckhoff und seine Frau, aber keine (lebenden) Kinder des Ehepaares aufgeführt. Henke, Henrich oder Heinrich Kirchhof wird (als Stätten- oder Köttername) bis nach 1620 genannt.
Im Salbuch von etwa 1640 wird zu der Stätte vermerkt: <ref>LAV NRW OWL, L 101 C I, Nr. 92, S. 155</ref>  ''Johan Kirchhoff, ein Hoppenplocker, wohnett vff der Horster Gewelde, gibt denselben jahrlich ½ golthl., der gn. Herschafft 3 Burghfesttage vnnd 6 ohnetage  5 eÿer sonst nichts, hadt auch nichts alß ein klein Hauß.'' Dieser Johann Kirchhof  -  möglicherweise identisch mit einer 1599 wegen Unpflicht belangten gleichnamigen Person in Hörste <ref>LAV NRW OWL, L 89 A, Nr. 171, S. 120</ref>  -  verstirbt in den Folgejahren; im um 1645 erfassten Zustand der Höfe in der Vogtei Lage findet sich zur Hörster Stätte Kirchhof: <ref>LAV NRW OWL, L 101 C I, Nr. 94 </ref>  ''Johan vff´m Kirchhoff  ein alt wittwe, Hoppenplocker; hatt Kinder --- 2; 1 Kuh; hatt ---  an Gelde bey Wiemann 104 thllr; hatt davor zu 3 ½ schl Korn Insaat Landt.''
Das Geschäftsmodell einer solchen Kleinststätte ohne eigenes Land wird hier sichtbar: Das wichtige Huderecht für ein oder zwei Kühe auf der Gemeinheit wird ergänzt durch einen halben Hektar Ackerfläche, der kein direktes Pachtland, sondern Kreditsicherheit ist. Geld fließt bei dieser Art Geschäft nicht; die fiktive Zinseinnahme ist durch die ebenso fiktive Pachtzahlung abgegolten. Vierzig Jahre später gehört die Stätte Kirchhof immer noch zu den zahlreichen Gläubigern des hochverschuldeten Hofes Wiemann, das Pfandgrundstück kann also verlässlich bewirtschaftet werden.<ref>LAV NRW OWL, L 101 C I, Nr. 97, S. 3</ref>
In der Volkszählung Ende 1648 wird aufgenommen: (Stätte) ''Johan vffm Kirchhoffe, eine Witwe, 1 Kindt, 1 Inliggersche mitt einem Kleinkinde.''<ref>LAV NRW OWL, L 92 Z Nr. 1424, S. 327</ref> Unklar bleibt 1651/52 ein Weinkauf zu der Stätte: <ref>LAV NRW OWL, L 89 A, Nr. 176, S. 77</ref>  ''Henrich auffm Kirchhoffe will den Weinkauff dingen, ist ein Hoppenplocker in Hörste. N. Bartoldt auffm Kirchhoffe will nicht zulaßen, das sein Halbbruder Henrich den Weinkauf dingen soll. Wen''(n) ''derselbe soll gedungen werden, will er als der rechte Erbe solches thun.'' Fünf Jahre später bei der Zählung eigenbehöriger Kinder ist weder Henrich noch Bartoldt, sondern ein gewisser ''Jost auff dem Kirchhoffe'' Besitzer der Stätte und hat bereits zwei Söhne im Alter von 3 ½ und 1 Jahr.<ref>LAV NRW OWL, L 92 Z Nr. 1424, S. 402</ref>
Etwa 120 Jahre geht es nun in zwar sehr bescheidenen, aber geordneten Verhältnissen auf der Stätte weiter, dann kommt es in den 1780er Jahren zu einer ernsten Schuldenkrise.<ref>LAV NRW OWL, L 108 Lage Fach 2 Nr. 26 Bd. 1 (Kerkhof Nr. 25)</ref> 1787 wird das verkäufliche Inventar der Stätte (1 Kuh, 1 Bett, 1 Oberbett, 2 kupferne Kessel, 1 eiserner Topf) von Amtspersonen ins Gasthaus nebenan geschafft und bereits am nächsten Morgen zwangsverkauft. 1789 steht der Zwangsverkauf des in sehr schlechtem Zustand befindlichen Hauses an. Bei einer Schätzung der Stätte auf 280 Taler werden nur 70 Taler geboten, weniger als die aufgelaufenen Schulden. Daraufhin kommt der Leibzüchter auf der Stätte zum Zuge, der anbietet, diese zusammen mit einem Partner gegen Zahlung der Schulden zu übernehmen. Für Jahrzehnte herrscht danach derartige Armut auf der Stätte, dass noch 1806 die Beerdigung Colona Kirchhof aus Armenmitteln bezahlt werden muss.
Dem bereits in den 1780er Jahren finanziell gescheiterten Kötter Johann Berend Wilhelm bleibt nichts erspart. Anfang 1816, ein Jahr vor seinem Tod, begibt er sich auf die Amtsstube in Detmold und erklärt, dass sein 28-jähriger Sohn drei Jahre zuvor heimlich mit einer Frau, mit der er bereits drei Kinder habe, entwichen und deshalb zur Übernahme seiner Stätte ungeeignet sei. Er schlägt statt des Sohnes dessen 24-jährige Schwester Hanna zur Anerbin vor, was vom Amt akzeptiert wird, nachdem der Sohn einem öffentlichen Aufruf, sich binnen eines Vierteljahres zu melden und Stellung zu nehmen, nicht gefolgt ist. So kann ein Ende 1816 einheiratender Schwiegersohn dringend benötigtes frisches Geld auf die Stätte bringen.
1896 verkauft der Straßenkötter Wilhelm Kirchhof, ein Mann in den besten Jahren und hauptberuflich Ziegelmeister, das zur Stätte gehörende Leibzuchtshaus für 3000 Mark. Im Januar 1901 erscheint er erneut vor dem zuständigen Amtsgericht in Oerlinghausen und verkauft nun seine restliche Stätte Hörste Nr. 25 an den Schmiedemeister Wilhelm Runte, seit einigen Jahren Einlieger in Hörste, zum Kaufpreis von 4800 Mark.<ref>LAV NRW OWL, D 23 B Detmold, Hörste Bd. 2 Bl. 37</ref> Kirchhof zieht mit Frau und vier Kindern nach Rheydt bei Düsseldorf, wo er vermutlich bereits seit Jahren als Ziegelmeister tätig ist.
Vier Jahrzehnte betreibt Wilhelm Runte sen. die Schmiede, dann übergibt er Stätte und Schmiede 1941 an seinen ältesten, noch unverheirateten Sohn Wilhelm Runte jun., der aber noch vor seinen Eltern Anfang 1943 verstirbt. Die Stätte fällt an seine drei Geschwister Paul, Luise und Erwin Runte. Nach Kriegsende wird die Schmiede bis Ende der 1970er Jahre von dem Pächter Podschwadek weitergeführt.
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==Gebäude==
==Gebäude==

Version vom 11. September 2025, 09:31 Uhr

Teutoburger-Wald-Straße, Parkplatz neben Nr. 5
OrtsteilHörste
StraßeTeutoburger-Wald-Straße (Hörste)
Hausnummer3
Karte
Adressbuch von 1901Ja
GemeindeHörste
Hausnummer025

Wo heute zwischen Gasthaus und Nachbarhaus der Parkplatz des Hörster Kruges liegt, stand bis in die 1970er Jahre Hörstes Schmiede, die ein Wirtschaftsgebäude der früheren Straßenkötterstätte Kirchhoff, Hörste Nr. 25, war.

Geschichte

Eine teils niederdeutsch abgefasstes notarielles Schriftstück vom 18. November 1594 beginnt:[1] Ich Henrich Kerckhoff, Johan Kerkhhowes vnd Anken, seiner Hausfrauwen eheliche(r) Sohne, bekenne vnd . . . mitt dussen schritt, datt Ick, nachdem die sembtlichen Menner zu Horste vnd Hiddentrup, mi vnd Ilsen meiner thokommenden husfrauwen, . . . vnd fruntlichkeit hebben tho gelewen vnd vergunnett, dat Ich samb meiner husfrauwen, . . . zu Horste im Stapelager Kerspelle mir . . . bewonnet hebben, oek bewonnen vnd besitten, dartho zwei Koie vnd 2. Schwine, vnd etzliche Honer vf der Wallmeine tho Water vnd grase tho holden, schall genehmigtt sein, . . .

Was zunächst wie eine Urkunde über eine genehmigte und consensuale Stättengründung wirkt, ist offenbar mehr eine einseitige Erklärung des Henrich Kirchhof. Mit Datum 2. Febr. 1595 wendet er sich gemeinsam mit seinem Nachbarn Johann Weeke, auch dieser Straßenkötter ohne eigenes Land, in einer Supplic an die gräfliche Regierung in Brake, in der es ebenfalls um die Rechte und Pflichten ihrer Stätten geht. Insbesondere der Viehauftrieb auf die dörflichen Gemeinheiten war stets ein sensibler Punkt mit viel Anlass zu Streitigkeiten, und so folgt unter dem 14. April 1595 die Gegen-Stellungnahme Sembttlicher Eingesessener der Dorffschafften Horste und Hiddentrup. Wenig später - zum 18. April 1595 - werden beide Parteien nach Brake vorgeladen.

Die Stätte Kirchhof ist 1595 nicht ganz neu; in der Eingabe vom 2. Februar an die lippische Regierung führt Henrich Kirchhof aus . . . wie vnd gestaldt vngefehr vor 40 Jahren mein vader Johan Kerkhoff, mit bewilligung der vonn Hörste, Einen geringen Kahten, oder Wonnhauß, vff der sillbigenn Gemeinde gebauwett, darvor die von Hörste . . . (jetzt) eine orkunde gefurdert vnd vffgebuhrett . . . 1590 sind dann die beiden benachbarten Stätten Johan Weke und Henrich Kirchof erstmals vf den Schatz gesetzet (besteuert) worden.[2] Es geht also 1595 mehr um die Anmeldung/vollständige Legalisierung des Status quo - heute würde man vielleicht sagen: eines vorhandenen Schwarzbaues.

Die mitten in Hörste gelegene landlose Straßenkötterstätte Kirchhof ist also zwischen 1550 und 1560 auf gemeinschaftlichem Grund der Bauerschaft Hörste und Hiddentrup entstanden.

In der Volkszählung 1609 - 19 Jahre nach der ersten Erwähnung der Stätte - werden Henke Kerckhoff und seine Frau, aber keine (lebenden) Kinder des Ehepaares aufgeführt. Henke, Henrich oder Heinrich Kirchhof wird (als Stätten- oder Köttername) bis nach 1620 genannt.

Im Salbuch von etwa 1640 wird zu der Stätte vermerkt: [3] Johan Kirchhoff, ein Hoppenplocker, wohnett vff der Horster Gewelde, gibt denselben jahrlich ½ golthl., der gn. Herschafft 3 Burghfesttage vnnd 6 ohnetage 5 eÿer sonst nichts, hadt auch nichts alß ein klein Hauß. Dieser Johann Kirchhof - möglicherweise identisch mit einer 1599 wegen Unpflicht belangten gleichnamigen Person in Hörste [4] - verstirbt in den Folgejahren; im um 1645 erfassten Zustand der Höfe in der Vogtei Lage findet sich zur Hörster Stätte Kirchhof: [5] Johan vff´m Kirchhoff ein alt wittwe, Hoppenplocker; hatt Kinder --- 2; 1 Kuh; hatt --- an Gelde bey Wiemann 104 thllr; hatt davor zu 3 ½ schl Korn Insaat Landt.

Das Geschäftsmodell einer solchen Kleinststätte ohne eigenes Land wird hier sichtbar: Das wichtige Huderecht für ein oder zwei Kühe auf der Gemeinheit wird ergänzt durch einen halben Hektar Ackerfläche, der kein direktes Pachtland, sondern Kreditsicherheit ist. Geld fließt bei dieser Art Geschäft nicht; die fiktive Zinseinnahme ist durch die ebenso fiktive Pachtzahlung abgegolten. Vierzig Jahre später gehört die Stätte Kirchhof immer noch zu den zahlreichen Gläubigern des hochverschuldeten Hofes Wiemann, das Pfandgrundstück kann also verlässlich bewirtschaftet werden.[6]

In der Volkszählung Ende 1648 wird aufgenommen: (Stätte) Johan vffm Kirchhoffe, eine Witwe, 1 Kindt, 1 Inliggersche mitt einem Kleinkinde.[7] Unklar bleibt 1651/52 ein Weinkauf zu der Stätte: [8] Henrich auffm Kirchhoffe will den Weinkauff dingen, ist ein Hoppenplocker in Hörste. N. Bartoldt auffm Kirchhoffe will nicht zulaßen, das sein Halbbruder Henrich den Weinkauf dingen soll. Wen(n) derselbe soll gedungen werden, will er als der rechte Erbe solches thun. Fünf Jahre später bei der Zählung eigenbehöriger Kinder ist weder Henrich noch Bartoldt, sondern ein gewisser Jost auff dem Kirchhoffe Besitzer der Stätte und hat bereits zwei Söhne im Alter von 3 ½ und 1 Jahr.[9]

Etwa 120 Jahre geht es nun in zwar sehr bescheidenen, aber geordneten Verhältnissen auf der Stätte weiter, dann kommt es in den 1780er Jahren zu einer ernsten Schuldenkrise.[10] 1787 wird das verkäufliche Inventar der Stätte (1 Kuh, 1 Bett, 1 Oberbett, 2 kupferne Kessel, 1 eiserner Topf) von Amtspersonen ins Gasthaus nebenan geschafft und bereits am nächsten Morgen zwangsverkauft. 1789 steht der Zwangsverkauf des in sehr schlechtem Zustand befindlichen Hauses an. Bei einer Schätzung der Stätte auf 280 Taler werden nur 70 Taler geboten, weniger als die aufgelaufenen Schulden. Daraufhin kommt der Leibzüchter auf der Stätte zum Zuge, der anbietet, diese zusammen mit einem Partner gegen Zahlung der Schulden zu übernehmen. Für Jahrzehnte herrscht danach derartige Armut auf der Stätte, dass noch 1806 die Beerdigung Colona Kirchhof aus Armenmitteln bezahlt werden muss.

Dem bereits in den 1780er Jahren finanziell gescheiterten Kötter Johann Berend Wilhelm bleibt nichts erspart. Anfang 1816, ein Jahr vor seinem Tod, begibt er sich auf die Amtsstube in Detmold und erklärt, dass sein 28-jähriger Sohn drei Jahre zuvor heimlich mit einer Frau, mit der er bereits drei Kinder habe, entwichen und deshalb zur Übernahme seiner Stätte ungeeignet sei. Er schlägt statt des Sohnes dessen 24-jährige Schwester Hanna zur Anerbin vor, was vom Amt akzeptiert wird, nachdem der Sohn einem öffentlichen Aufruf, sich binnen eines Vierteljahres zu melden und Stellung zu nehmen, nicht gefolgt ist. So kann ein Ende 1816 einheiratender Schwiegersohn dringend benötigtes frisches Geld auf die Stätte bringen.

1896 verkauft der Straßenkötter Wilhelm Kirchhof, ein Mann in den besten Jahren und hauptberuflich Ziegelmeister, das zur Stätte gehörende Leibzuchtshaus für 3000 Mark. Im Januar 1901 erscheint er erneut vor dem zuständigen Amtsgericht in Oerlinghausen und verkauft nun seine restliche Stätte Hörste Nr. 25 an den Schmiedemeister Wilhelm Runte, seit einigen Jahren Einlieger in Hörste, zum Kaufpreis von 4800 Mark.[11] Kirchhof zieht mit Frau und vier Kindern nach Rheydt bei Düsseldorf, wo er vermutlich bereits seit Jahren als Ziegelmeister tätig ist.

Vier Jahrzehnte betreibt Wilhelm Runte sen. die Schmiede, dann übergibt er Stätte und Schmiede 1941 an seinen ältesten, noch unverheirateten Sohn Wilhelm Runte jun., der aber noch vor seinen Eltern Anfang 1943 verstirbt. Die Stätte fällt an seine drei Geschwister Paul, Luise und Erwin Runte. Nach Kriegsende wird die Schmiede bis Ende der 1970er Jahre von dem Pächter Podschwadek weitergeführt.

Gebäude

Inschriften

Eigentümer*innen, Bewohner*innen

Literatur

Quellen

Weblinks

Einzelnachweise

  1. LAV NRW OWL, L 21 Nr. 135, Kerckhof
  2. LAV NRW OWL, L 92 Z Nr. 1424, S. 6 u. S. 8
  3. LAV NRW OWL, L 101 C I, Nr. 92, S. 155
  4. LAV NRW OWL, L 89 A, Nr. 171, S. 120
  5. LAV NRW OWL, L 101 C I, Nr. 94
  6. LAV NRW OWL, L 101 C I, Nr. 97, S. 3
  7. LAV NRW OWL, L 92 Z Nr. 1424, S. 327
  8. LAV NRW OWL, L 89 A, Nr. 176, S. 77
  9. LAV NRW OWL, L 92 Z Nr. 1424, S. 402
  10. LAV NRW OWL, L 108 Lage Fach 2 Nr. 26 Bd. 1 (Kerkhof Nr. 25)
  11. LAV NRW OWL, D 23 B Detmold, Hörste Bd. 2 Bl. 37

Autor*innen

Dr. Horst Wissbrock

Seitenhistorie

Seite erstellt am 24.01.2025 von Dr. Horst Wissbrock

Letzte Änderung am: 11.09.2025 von Dr. Horst Wissbrock