Kolonat 30 (Hörste): Unterschied zwischen den Versionen
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Erstmals im Viehschatzregister von 1662 wird dann ''Gercke im Schapeler'' (1628 - 1724) genannt, dessen Abstammung/Herkunft unklar bleibt (ein "im Exil" (Stukenbrock ?) geborener Sohn aus der 1611/12 geschlossenen Schapeler-Ehe ?), der und dessen Nachfahren aber die Stätte Schapeler im weiteren besitzen und bewirtschaften. | Erstmals im Viehschatzregister von 1662 wird dann ''Gercke im Schapeler'' (1628 - 1724) genannt, dessen Abstammung/Herkunft unklar bleibt (ein "im Exil" (Stukenbrock ?) geborener Sohn aus der 1611/12 geschlossenen Schapeler-Ehe ?), der und dessen Nachfahren aber die Stätte Schapeler im weiteren besitzen und bewirtschaften. | ||
Werner Schapeler<ref> Werner Schapeler (1933 - 2015) in Hörste hat allerlei Kopien von Archivalien zur Familiengeschichte Schapeler hinterlassen, dies allerdings ohne Quellenangaben, was die Überprüfung erschwert.</ref> hat nachgewiesen, dass die von nun an in allen Registern präsente Hörster Stätte Schapeler in der Senne (später Nr. 30) die wieder aufgebaute und wieder besiedelte ehemalige Stätte des Se(u)ven (Severin) hinter dem Berge ist. Dies geht aus zwei eher versteckten Belegen mit folgenden Aussagen hervor: a) ''Severing an Iggenhausen Eigen hatt sich von da freÿ kaufen und sich der Herrschafft müßen eigen geben auff Schapeler.'' <ref> LAV NRW OWL, L 21 Nr. 181, Bl. 119. In der ersten Hälfte des 18. Jh.s entwickelt sich ein fundamentaler und lang anhaltender Streit zwischen dem Meier zu Stapelage und seinem Kötter Massiek über Abgaben und Dienste. Belästigt von fortwährenden Schriftsätzen und Eingaben der Kontrahenten ernennt die lippische Regierung in den 1740er Jahren den Reg.rat Simon Henrich Blome zu einer Art Sonderbeauftragten zur Klärung der Rechtslage in diesem Streit. Blome recherchiert auch auf anderen Stapelager Kötterstätten; über obiger Aussage steht geschrieben: ''Notatu den 5ten Julÿ 1746. auffm Schapeler in der Senke.'' </ref> und b) ''Seven im Schapeler ist eigen mit der Fr.''(au) ''Ihro Gnad.''(en).<ref> Die Signatur der Quelle dieser Aussage ist noch nicht geklärt. Es liegt aus dem Nachlass von Werner Schapeler die Kopie eines mit dem Seitenstempel „49“ versehenen Blattes einer Archivalie vor, die vermutlich im 18. Jahrhundert ähnlich oben beschriebener Situation ältere Rechtsverhältnisse zur Stätte Schapeler zusammenstellt - vor obiger Aussage steht: ''Extract aus dem Verzeichnis der Unterthanen des Kirchspiels Lage und Stapelage, welche freÿ oder eigenbehörige seÿen de Ao 1620.'' Solche Eigenbehörigen-Verzeichnisse aus dieser Zeit sind von wenigen Vogteien erhalten, von der Vogtei Lage leider nicht (freundl. Hinweis Roland Linde).</ref> Mit anderen Worten: Der 1611/12 die (zweite) Ehe schließende Schapeler ist ''Seuwen achter dem Berge''. | Werner Schapeler<ref> Werner Schapeler (1933 - 2015) in Hörste hat allerlei Kopien von Archivalien zur Familiengeschichte Schapeler hinterlassen, dies allerdings ohne Quellenangaben, was die Überprüfung erschwert.</ref> hat nachgewiesen, dass die von nun an in allen Registern präsente Hörster Stätte Schapeler in der Senne (später Nr. 30) die wieder aufgebaute und wieder besiedelte ehemalige Stätte des Se(u)ven (Severin) hinter dem Berge ist. Dies geht aus zwei eher versteckten Belegen mit folgenden Aussagen hervor: a) ''Severing an Iggenhausen Eigen hatt sich von da freÿ kaufen und sich der Herrschafft müßen eigen geben auff Schapeler.'' <ref> LAV NRW OWL, L 21 Nr. 181, Bl. 119. In der ersten Hälfte des 18. Jh.s entwickelt sich ein fundamentaler und lang anhaltender Streit zwischen dem Meier zu Stapelage und seinem Kötter Massiek über Abgaben und Dienste. Belästigt von fortwährenden Schriftsätzen und Eingaben der Kontrahenten ernennt die lippische Regierung in den 1740er Jahren den Reg.rat Simon Henrich Blome zu einer Art Sonderbeauftragten zur Klärung der Rechtslage in diesem Streit. Blome recherchiert auch auf anderen Stapelager Kötterstätten; über obiger Aussage steht geschrieben: ''Notatu den 5ten Julÿ 1746. auffm Schapeler in der Senke.'' </ref> und b) ''Seven im Schapeler ist eigen mit der Fr.''(au) ''Ihro Gnad.''(en).<ref> Die Signatur der Quelle dieser Aussage ist noch nicht geklärt. Es liegt aus dem Nachlass von Werner Schapeler die Kopie eines mit dem Seitenstempel „49“ versehenen Blattes einer Archivalie vor, die vermutlich im 18. Jahrhundert ähnlich oben beschriebener Situation ältere Rechtsverhältnisse zur Stätte Schapeler zusammenstellt - vor obiger Aussage steht: ''Extract aus dem Verzeichnis der Unterthanen des Kirchspiels Lage und Stapelage, welche freÿ oder eigenbehörige seÿen de Ao 1620.'' Solche Eigenbehörigen-Verzeichnisse aus dieser Zeit sind von wenigen Vogteien erhalten, von der Vogtei Lage leider nicht (freundl. Hinweis Roland Linde).</ref> Mit anderen Worten: Der 1611/12 die (zweite) Ehe schließende Schapeler ist ''Seuwen achter dem Berge''.<ref>Damit stellt sich auch eine mögliche Erklärung für Angenete Lütckebrune als Gast der Hochzeit 1611/12 dar: Der kleinere Hof Brune/Brüning/Lütke Brune/schließlich Lütgebrune im etwas entfernteren Ehrentrup war - wie der Bräutigam Seuwen oder Severin ursprünglich auch - dem Rittergut Iggenhausen eigen, gehörte zu den St. Viti-Freien. Somit kann Angenete Lütckebrune als nahe Verwandte (Schwester ?) des Bräutigams vermutet werden.</ref> | ||
Das Salbuch von 1680 stützt die These „Schapeler bedeutet Schäfer“: <ref> LAV NRW OWL, L 101 C I Nr. 96, S. 140 </ref> ''Tÿes Henrich, Henrich Geers und Gerken Scheper, so noch abgebrandt sind, seindt vorgesetzten kleinen'' (Stätten) ''in allem gleich.'' 1685 hingegen findet sich unter ''Des Meÿers zu Stapela Kotters'' der Eintrag: ''Schapeler daß Haus vnndt 6 sch.; die Scheffel Saat 6 gr.''<ref> LAV NRW OWL, L 101 C I Nr. 97, S. 215 </ref> | Das Salbuch von 1680 stützt die These „Schapeler bedeutet Schäfer“: <ref> LAV NRW OWL, L 101 C I Nr. 96, S. 140 </ref> ''Tÿes Henrich, Henrich Geers und Gerken Scheper, so noch abgebrandt sind, seindt vorgesetzten kleinen'' (Stätten) ''in allem gleich.'' 1685 hingegen findet sich unter ''Des Meÿers zu Stapela Kotters'' der Eintrag: ''Schapeler daß Haus vnndt 6 sch.; die Scheffel Saat 6 gr.''<ref> LAV NRW OWL, L 101 C I Nr. 97, S. 215 </ref> | ||
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Wiederum zunächst eine kurze, zweijährige Ehe erlebt die Anerbin in nächster Generation, Anne Cath. Elis. Schapeler. Zum frühen Tod ihres ersten Ehemannes berichtet das Kirchenbuch Stapelage: (1762) ''den 4ten Merz; Simon Henrich Meljes bürtig aus Hörste, gewesener Schapeler i. d. Senne, welcher durch einen von den Bühnen gethanen Fall, nachdem er noch 10 Stunden gelebet, das Zeitliche mit dem Ewigen verwechselt, seines Alters 33 Jahre und 10 Monate.'' Knapp drei Monate später heiratet dann der von einer anderen Stapelager Kötterstätte stammende Berend Henrich Schmiedeskamp die junge Witwe und wird der nächste (Colon) Schapeler. | Wiederum zunächst eine kurze, zweijährige Ehe erlebt die Anerbin in nächster Generation, Anne Cath. Elis. Schapeler. Zum frühen Tod ihres ersten Ehemannes berichtet das Kirchenbuch Stapelage: (1762) ''den 4ten Merz; Simon Henrich Meljes bürtig aus Hörste, gewesener Schapeler i. d. Senne, welcher durch einen von den Bühnen gethanen Fall, nachdem er noch 10 Stunden gelebet, das Zeitliche mit dem Ewigen verwechselt, seines Alters 33 Jahre und 10 Monate.'' Knapp drei Monate später heiratet dann der von einer anderen Stapelager Kötterstätte stammende Berend Henrich Schmiedeskamp die junge Witwe und wird der nächste (Colon) Schapeler. | ||
Der | 1770 wird er des Ehebruchs mit der auf seinem Hof als Magd dienenden 22-jährigen Anna Maria Ilsabein Weber beschuldigt: <ref> LAV NRW OWL, L 86 Nr. 1648 e </ref> ''Weber, Anna Marie Ilsabein aus Hörste — soll mit Schapeler Unzucht getrieben haben.'' Der Verdacht geht offenbar von der Ehefrau Schapeler aus, die die Meiersche zu Stapelage sowie den Pastor Jenin involviert hat, woraufhin nicht etwa der 40-jährige Colon Schapeler, geb. Schmiedeskamp, sondern die junge Magd in der Kirche ostentativ vom Abendmahl ausgeschlossen wird. Eine Untersuchung des Kriminalgerichtes wird daraufhin 1771 eingeleitet. Nach Verhör aller Beteiligten/Zeugen lässt sich die Beschuldigung jedoch nicht erhärten. Die Weber-Tochter hat den Schapelerhof bereits Ende 1770 verlassen und eine Stelle auf dem Hof Düchting in Billinghausen angenommen. | ||
Der Eheleute Schmiedeskamp/Schapeler jüngerer Sohn Johann Hermann Adolph muss die elterliche Stätte schon vor seiner Eheschließung 1797 antreten, denn seine Eltern versterben 1793 und 1794. Seine Frau Anne Cath. Ilsabein Kopp aus Evenhausen schenkt ihm sieben Kinder, dann stirbt er 1810. Sie überlebt ihn fast fünf Jahrzehnte und auch ihren zweiten Ehemann Johann Christoph Lange aus Währentrup, der die Stätte 15 Jahre interimsmäßig bewirtschaftet, bis der nächste Anerbe volljährig ist. | |||
Dieser nächste Anerbe - ab 1825 Kötter - auf der Stätte, Johann Berend Christoph Schapeler, legt bei seinem Abtritt 1857 möglicherweise den Grundstein für den späteren Konkurs des Colonates. Sein Sohn und Nachfolger Wilhelm Schapeler geht laut der ''Acta, die Abtretung der Schapelerschen Stätte Nr. 30 zu Hörste an den Anerben Wilh. Schapeler betreffend'' <ref> LAV NRW OWL, L 108 Lage Fach 2 Nr. 26 Bd. XX</ref> mit hohen Belastungen an den Start: Seine abtretenden Eltern sollen 900 Taler erhalten, die noch unverheiratete Schwester Johanne bei Eheschließung 600 Taler Brautschatz. 100 Taler Brautschatz-Rückstand stehen der verheirateten Schwester im Hörster Krug noch zu, und schließlich lebt die Großmutter des aufziehenden Kötters noch mit ihrem jüngsten Sohn Hermann und dessen Familie auf der Leibzucht. Für ihren Auszug sollen auch diese 100 Taler Abfindung erhalten. | Dieser nächste Anerbe - ab 1825 Kötter - auf der Stätte, Johann Berend Christoph Schapeler, legt bei seinem Abtritt 1857 möglicherweise den Grundstein für den späteren Konkurs des Colonates. Sein Sohn und Nachfolger Wilhelm Schapeler geht laut der ''Acta, die Abtretung der Schapelerschen Stätte Nr. 30 zu Hörste an den Anerben Wilh. Schapeler betreffend'' <ref> LAV NRW OWL, L 108 Lage Fach 2 Nr. 26 Bd. XX</ref> mit hohen Belastungen an den Start: Seine abtretenden Eltern sollen 900 Taler erhalten, die noch unverheiratete Schwester Johanne bei Eheschließung 600 Taler Brautschatz. 100 Taler Brautschatz-Rückstand stehen der verheirateten Schwester im Hörster Krug noch zu, und schließlich lebt die Großmutter des aufziehenden Kötters noch mit ihrem jüngsten Sohn Hermann und dessen Familie auf der Leibzucht. Für ihren Auszug sollen auch diese 100 Taler Abfindung erhalten. | ||
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==Eigentümer*innen, Bewohner*innen== | ==Eigentümer*innen, Bewohner*innen== | ||
vor 1600 - ca. 1623 Severin oder Se(u)wen „''hinter dem Berge''“, vordem denen von Brink zu Iggenhausen leibeigen, 1609 verheiratet ohne auf der Stätte lebende Kinder | vor 1600 - ca. 1623 Severin oder Se(u)wen „''hinter dem Berge''“, vordem denen von Brink zu Iggenhausen leibeigen, 1609 verheiratet ohne auf der Stätte lebende Kinder, ∞ (II) 1611/12 NN | ||
Kind zweiter Ehe: (?) | |||
• Gerhard/Gerke, * 1628 (nicht auf der zu dieser Zeit wüst liegenden Stätte Schapeler), Anerbe (?) | |||