Bad Meinberger Straße 158 (Oberschönhagen): Unterschied zwischen den Versionen

 
Zeile 48: Zeile 48:


==Eigentümer*innen, Bewohner*innen==
==Eigentümer*innen, Bewohner*innen==
* 1901<ref>{{LippeAdressbuch1901}}</ref> Wilhelm Starke, Ziegler; Ludwig Müsse, Invalide
* 1721<ref>{{LippeAdressbuch1901}}</ref> Johann Müsse, Ziegler und Colon
* 1926<ref>{{LippeAdressbuch1926}}</ref> Caroline Starke, Witwe; Fritz Funke, Arbeiter
* 1850<ref>{{LippeAdressbuch1901}}</ref> Ludwig Müsse, Ziegler und Colon
* 1893<ref>{{LippeAdressbuch1901}}</ref> Wilhelm Starke, Ziegler; Ludwig Müsse, Invalide
* 1936<ref>{{LippeAdressbuch1926}}</ref> Caroline Starke, Witwe; Friedrich Funke, Ziegler
* 1950<ref>{{LippeAdressbuch1926}}</ref> Walter Funke, Arbeiter; Friedrich Funke, Rentner
* 1961<ref>{{LippeAdressbuch1926}}</ref> Erna Funke, Witwe
* 1972<ref>{{LippeAdressbuch1926}}</ref> Wilfried Funke, Architekt BDA
* 1977<ref>{{LippeAdressbuch1926}}</ref> Marie Louisa Funke, med. techn. Assistentin
* 2023<ref>{{LippeAdressbuch1926}}</ref> Marie Louisa; Wilfried Funke,


Von 1721 bis 1893 erscheint in den Steuer- und Katasterbüchern (-regesten) immer der Name Müsse.
Von 1721 bis 1893 erscheint in den Steuer- und Katasterbüchern (-regesten) immer der Name Müsse.
Zeile 55: Zeile 62:
Am 24. Februar 1893 verkaufte der Ziegler und Kolon, der Witwer Ludwig Müsse, geb. 1834, Haus und Grund an seinen Schwiegersohn, den Ziegler Wilhelm Starke aus Lüerdissen, der etliche Jahre zuvor dessen Tochter Karoline Wilhelmine Müsse geheiratet hatte. Ludwig Müsse bekam ein Wohnrecht und die Nutzung einiger Räume und Möbel zuerkannt.
Am 24. Februar 1893 verkaufte der Ziegler und Kolon, der Witwer Ludwig Müsse, geb. 1834, Haus und Grund an seinen Schwiegersohn, den Ziegler Wilhelm Starke aus Lüerdissen, der etliche Jahre zuvor dessen Tochter Karoline Wilhelmine Müsse geheiratet hatte. Ludwig Müsse bekam ein Wohnrecht und die Nutzung einiger Räume und Möbel zuerkannt.


Anmerkung zu K(C)olon:
Im März 1936 erfolgte dann die Übertragung an den Ziegler Friedrich Funke aus Jerxen Orbke und Minna Starke (Tochter von Wilhelm und Caroline Starke), die bereits 1906 geheiratet hatten (Grosseltern des Autors Wilfried Funke).  
Als Kolon – lateinisch colonus – bezeichnete man zunächst die Ackerbauern, später die Kleinpächter auf Grossgrundbesitz. Die Regelung galt ab dem 18. Jahrh. Durch Erbpachtverträge zwischen Gutsherrn bzw. Landwirt und Kolon mit dessen Abgabenverpflichtung.
Die sog. Bauernbefreiung zwischen 1810 und 1850 sorgte für eine Änderung, denn danach ging Grund und Boden in das Eigentum des Kolon.
 
Im März 1936 erfolgte dann die Übertragung an den Ziegler Friedrich Funke aus Jerxen Orbke und die Tochter Minna Starke, die bereits 1906 geheiratet hatten (Grosseltern des Autors Wilfried Funke).  


Im Mai 1950 wurde Haus, Grundstück und das gesamte Vieh auf den Sohn Walter Funke (Vater des Autors) übertragen.
Im Mai 1950 wurde Haus, Grundstück und das gesamte Vieh auf den Sohn Walter Funke (Vater des Autors) übertragen.


Nach dem zu frühen ableben von Walter Funke wurde alles in 1961 zunächst an die Mutter und 1972 an den Autor Wilfried Funke überschrieben.
Nach dem Tod von Walter Funke 1961 wurde alles an die Mutter und 1972 an den Autor Wilfried Funke überschrieben.


==Literatur==
==Literatur==
115

Bearbeitungen