Niedernkamp 22 (Heiden): Unterschied zwischen den Versionen
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|Koordinaten=51.97948, 8.8416 | |||
|Adressbuch1901=Ja | |||
|Ortsteil1901=Heiden | |||
|Straße1901=,/, | |||
|Hausnummer1901=027 | |||
}}Das Gebäude hatte ehemals die Nr. 27 in Heiden. | }}Das Gebäude hatte ehemals die Nr. 27 in Heiden. | ||
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Die Hausstätte Niedernkamp 22 / vor 1970 Mühlenweg 6 | Heiden Nr. 27 und das Nachbarhaus Niedernkamp 20 liegen am westlichen Ortsrand von Heiden in der Niederung zum Oetternbach direkt am Mühlengraben, der zwischen der Straße und diesen Hausgrundstücken verlief. Der Mühlengraben gehörte zu der Mühle, die ca. 100 m westlich von den beiden Häusern besteht. | Die Hausstätte Niedernkamp 22 / vor 1970 Mühlenweg 6 | Heiden Nr. 27 und das Nachbarhaus Niedernkamp 20 liegen am westlichen Ortsrand von Heiden in der Niederung zum Oetternbach direkt am Mühlengraben, der zwischen der Straße und diesen Hausgrundstücken verlief. Der Mühlengraben gehörte zu der Mühle, die ca. 100 m westlich von den beiden Häusern besteht. | ||
Die beiden benachbarten Gebäude Niedernkamp 22 und 20 sind im Urkatasterplan von 1883 als Bestand verzeichnet. Auffällig in dieser amtlichen Karte ist eine Farbmarkierung mit grünen Linien, die sonst außer den schwarzen und roten Eintragungen für die Gebäude keine anderen Farbeinträge aufweist. Diese grünen Linien markieren die Grenzen der Grundstücke, die zum ehemaligen Domänenbesitz, der fürstlichen Mühle gehörten. Somit waren auch die Grundstücke der beiden Häuser, wie auch der Mühlengraben und weitere Grundstücke westlich der Mühle im | Die beiden benachbarten Gebäude Niedernkamp 22 und 20 sind im Urkatasterplan von 1883 als Bestand verzeichnet. Auffällig in dieser amtlichen Karte ist eine Farbmarkierung mit grünen Linien, die sonst außer den schwarzen und roten Eintragungen für die Gebäude keine anderen Farbeinträge aufweist. Diese grünen Linien markieren die Grenzen der Grundstücke, die zum ehemaligen Domänenbesitz, der fürstlichen Mühle gehörten. Somit waren auch die Grundstücke der beiden Häuser, wie auch der Mühlengraben und weitere Grundstücke westlich der Mühle im Domänenbesitz. Darüber hinaus sind die grünen Linien auf den Grundstücksgrenzen der beiden Häuser mit X-Markierungen versehen, was darauf verweist, dass bei der Privatisierung der Mühle kurz vor 1900 diese beiden Parzellen aus dem Grundbesitz der Mühle abgetrennt wurden. | ||
==Gebäude== | ==Gebäude== | ||
Das ehemalige Haus Nr. 27 bestand mit ca. 10 m Abstand zum Mühlenweg und war zur Grundstücksgrenze mit dem Nachbarhaus auffällig schräg angeordnet. Das ehemalige Gebäude, vermutlich ein Fachwerkhaus, wurde abgebrochen. | Das ehemalige Haus Nr. 27 bestand mit ca. 10 m Abstand zum Mühlenweg und war zur Grundstücksgrenze mit dem Nachbarhaus auffällig schräg angeordnet. Das ehemalige Gebäude, vermutlich ein Fachwerkhaus, wurde abgebrochen. | ||