Schapeler in der Senne: Unterschied zwischen den Versionen
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Nach unauffälliger Nennung in Schatzregistern 1616, 1618, 1619, 1620 und 1622 dann die einschneidende Veränderung; im Landschatzregister 1625 erscheint erstmals ein Zusatz: ''Sewen achterm berge, abgebrandt vndt nicht weder erbauwedt.''<ref> LAV NRW OWL, L 92 Z, Nr. 1423 u. Nr. 1424</ref> Bis 1646 wird die Stätte mehrfach mit der Anmerkung a''bgebrandt, gantz wegh'' oder i''tzo aber wegh'' gekennzeichnet, danach erscheint der Stättenname ''Se''(u)''wen hinder/achter dem Berge'' nicht mehr in Registern und anderen Archivalien. | Nach unauffälliger Nennung in Schatzregistern 1616, 1618, 1619, 1620 und 1622 dann die einschneidende Veränderung; im Landschatzregister 1625 erscheint erstmals ein Zusatz: ''Sewen achterm berge, abgebrandt vndt nicht weder erbauwedt.''<ref> LAV NRW OWL, L 92 Z, Nr. 1423 u. Nr. 1424</ref> Bis 1646 wird die Stätte mehrfach mit der Anmerkung a''bgebrandt, gantz wegh'' oder i''tzo aber wegh'' gekennzeichnet, danach erscheint der Stättenname ''Se''(u)''wen hinder/achter dem Berge'' nicht mehr in Registern und anderen Archivalien. | ||
Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist die Stätte ''Seuwen achter dem Berge'' im Sommer 1623 bei großen Truppendurchzügen von Ost nach West (zuerst Armee des Christian von Braunschweig, dann verfolgend eine kaiserliche Armee unter Tilly) niedergebrannt worden. In diesem Rahmen kam es im Juli 1623 auch zu einer brutalen Verwüstung der nahen Dorfschaft Oerlinghausen. Hierzu liegt ein Beschwerdeschreiben des lippischen Grafen an den kaiserlichen Heerführer Tilly vom 24. Juli 1623 vor, in dem es heißt: <ref> LAV NRW OWL, L 56 Nr. 10 </ref> . . . ''daß dero Armee meine Graffschafft vorbei paßieren solle, derowegen thue gegen dieselbige Ich mich dienstfreundtlich bedanken, ich mag aber E: Exelz: darbeÿ nicht verhalten, daß unerachtet dero ungezweiffelten ernsten Befehls, gleichwoll viell vnderschiedtliche eintzelichte Trouppen beÿ 10, 20, auff hundert vnndt darüber häuffigs herein geritten vndt sonderlich im Kirspell Orlinghausen die arme Leuthe, die neben anderen biß dahero zu Underhaltung des Lindtloischen gantzer siebenzehn Wochen in dieser Graffschafft einlogierten Regiments alle das Ihrige vndt waß sie müsten darzu entlehnen vndt auffbringen können, gehorsamb vndt willig dargeschoßen vndt also deßwegen zu Ihr vndt der Ihrigen nottwendiger Alimentation fast nichts behalten, überfallen, Häuser, Mühlen, Höfe, Fenster vndt Thüren mit Gewaldt auß vndt auffgeschlagen, waß noch vbrigs gewesen darauß genommen, alles Haußgeräth, Kisten vndt Kasten in Stücke zerschlagen, auch die Leuthe jämmerlich verwundet vndt beleidigtt, die Kirchen auffgebrochen, ja auch, welches aber doch dießer Örter vnerhört vndt abscheulich, der Todten Gräber nicht geschonet, die Sarke vndt Leichnam herauß genommen vndt alles waß irgendtwo in Kirchen vndt Häusern zu finden, geplündert vndt mitgenommen haben. Vndt ob man woll nicht eigentlich wißen kan(n), wer eines nach dem anderen gethan, ist doch der Obrist Nivenheimb umb Mitternacht in gedachtes Örlinghausen gefallen, vnndt hatt alles waß da vorhanden gewesen, außgeplündert vnndt weggeführt. Was nun aber solcher großer Frevel, Gewaldt, Muthwill vnndt Schade gantz unverantwortl: vnndt erbarmlich, . . .'' | Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist die Stätte ''Seuwen achter dem Berge'' im Sommer 1623 bei großen Truppendurchzügen von Ost nach West (zuerst Armee des Christian von Braunschweig, dann verfolgend eine kaiserliche Armee unter Tilly) niedergebrannt worden. In diesem Rahmen kam es im Juli 1623 auch zu einer brutalen Verwüstung der nahen Dorfschaft Oerlinghausen. Hierzu liegt ein Beschwerdeschreiben des lippischen Grafen an den kaiserlichen Heerführer Tilly vom 24. Juli 1623 vor, in dem es heißt: <ref> LAV NRW OWL, L 56 Nr. 10 </ref> . . . ''daß dero Armee meine Graffschafft vorbei paßieren solle, derowegen thue gegen dieselbige Ich mich dienstfreundtlich bedanken, ich mag aber E: Exelz: darbeÿ nicht verhalten, daß unerachtet dero ungezweiffelten ernsten Befehls, gleichwoll viell vnderschiedtliche eintzelichte Trouppen beÿ 10, 20, auff hundert vnndt darüber häuffigs herein geritten vndt sonderlich im Kirspell Orlinghausen die arme Leuthe, die neben anderen biß dahero zu Underhaltung des Lindtloischen gantzer siebenzehn Wochen in dieser Graffschafft einlogierten Regiments alle das Ihrige vndt waß sie müsten darzu entlehnen vndt auffbringen können, gehorsamb vndt willig dargeschoßen vndt also deßwegen zu Ihr vndt der Ihrigen nottwendiger Alimentation fast nichts behalten, überfallen, Häuser, Mühlen, Höfe, Fenster vndt Thüren mit Gewaldt auß vndt auffgeschlagen, waß noch vbrigs gewesen darauß genommen, alles Haußgeräth, Kisten vndt Kasten in Stücke zerschlagen, auch die Leuthe jämmerlich verwundet vndt beleidigtt, die Kirchen auffgebrochen, ja auch, welches aber doch dießer Örter vnerhört vndt abscheulich, der Todten Gräber nicht geschonet, die Sarke vndt Leichnam herauß genommen vndt alles waß irgendtwo in Kirchen vndt Häusern zu finden, geplündert vndt mitgenommen haben. Vndt ob man woll nicht eigentlich wißen kan(n), wer eines nach dem anderen gethan, ist doch der Obrist Nivenheimb umb Mitternacht in gedachtes Örlinghausen gefallen, vnndt hatt alles waß da vorhanden gewesen, außgeplündert vnndt weggeführt. Was nun aber solcher großer Frevel, Gewaldt, Muthwill vnndt Schade gantz unverantwortl: vnndt erbarmlich, . . .'' Der Landesherr stand dem voranschreitenden dreißigjährigen Krieg mehr oder weniger hilflos gegenüber; so wird in den 1640er Jahren zu einer ganzen Gruppe von mehreren Hörster Stätten vermerkt: ''gantz wegh.'' | ||
Der Landesherr stand dem voranschreitenden dreißigjährigen Krieg mehr oder weniger hilflos gegenüber; so wird in den 1640er Jahren zu einer ganzen Gruppe von mehreren Hörster Stätten vermerkt: ''gantz wegh.'' | |||
Als Familienname und/oder als | Als Familienname und/oder als Orts- bzw. Wohnplatzbezeichnung („auf´m Schapeler“) taucht ''Schapeler'' in Hörste ebenfalls ab 1603/04 auf - dies allerdings zunächst nicht in einem erkennbaren Zusammenhang mit ''Seuwen hinter dem Berge''. Uneheliche Schwangerschaften wurden als Unpflicht in Gogerichten mit Bußgeld geahndet; in den Registern findet sich: ''Engelke uffm Schapeler vnd Berend vfm Bockel'' (1603/04) <ref> LAV NRW OWL, L 89 A Nr. 171, S. 226 </ref> , ''Bartoldt Rykehoff primo vnd Anna Ihm Schapeler primo'' (1607/08) <ref> LAV NRW OWL, L 89 A Nr. 171, S. 287 </ref> , ''Boker Cordt 2do vnnd Anneke Ihm Schapeler 2do'' (1609) <ref> LAV NRW OWL, L 89 A Nr. 172, S. 116 </ref> , ''Johan Jobst Schaffer von Bauensen primo vnd Anna Ihm Schapeler 2do'' (1613) <ref> LAV NRW OWL, L 89 A Nr. 171, S. 306 </ref>. | ||
1630 wird ein wohl in oder nahe der Senne ansässiges Ehepaar namens Schapeler in einem Raub- und Mordprozess angeklagt - dies allerdings ohne einen direkten Hinweis auf „den Schapeler“ als Wohnsitz.<ref> LAV NRW OWL, L 86 Nr. 586 </ref> So wird dort beispielsweise beschrieben, wie der gemeinsam mit ''Curdt im Schapler'' zum Tode durch das Schwert verurteilte Kumpan Johan Sauer aus Lage einen ahnungslosen und ortsunkundigen jungen Mann aus Kassel angeblich von Lage nach Bielefeld hatte begleiten wollen, ihn durch die Senne geführt, dort an einsamer Stelle hinterrücks erschlagen und entkleidet habe. Danach sei er dann mit den Kleidern in das Haus von Cord Schapeler gegangen. Alsbald hätten die beiden die Leiche auf dem Tönsberg verscharrt (S. 22/23, Ziffern 5 . . . 13). | 1630 wird ein wohl in oder nahe der Senne ansässiges Ehepaar namens Schapeler in einem Raub- und Mordprozess angeklagt - dies allerdings ohne einen direkten Hinweis auf „den Schapeler“ als Wohnsitz.<ref> LAV NRW OWL, L 86 Nr. 586 </ref> So wird dort beispielsweise beschrieben, wie der gemeinsam mit ''Curdt im Schapler'' zum Tode durch das Schwert verurteilte Kumpan Johan Sauer aus Lage einen ahnungslosen und ortsunkundigen jungen Mann aus Kassel angeblich von Lage nach Bielefeld hatte begleiten wollen, ihn durch die Senne geführt, dort an einsamer Stelle hinterrücks erschlagen und entkleidet habe. Danach sei er dann mit den Kleidern in das Haus von Cord Schapeler gegangen. Alsbald hätten die beiden die Leiche auf dem Tönsberg verscharrt (S. 22/23, Ziffern 5 . . . 13). | ||
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Erstmals im Viehschatzregister von 1662 wird dann ''Gercke im Schapeler'' (1628 - 1724) genannt, dessen Abstammung/Herkunft unklar bleibt, der und dessen Nachfahren aber die Stätte Schapeler im weiteren besitzen und bewirtschaften. | Erstmals im Viehschatzregister von 1662 wird dann ''Gercke im Schapeler'' (1628 - 1724) genannt, dessen Abstammung/Herkunft unklar bleibt, der und dessen Nachfahren aber die Stätte Schapeler im weiteren besitzen und bewirtschaften. | ||
Werner Schapeler <ref> Werner Schapeler (1933 - 2015) in Hörste hat allerlei Kopien von Archivalien zur Familiengeschichte Schapeler hinterlassen - dies allerdings ohne Quellenangaben, was die Überprüfung erschwert.</ref> hat nachgewiesen, dass die von nun an in allen Registern präsente Hörster Stätte Schapeler in der Senne (später Nr. 30) die wieder aufgebaute und wieder besiedelte ehemalige Stätte des Se(u)ven (Severin) hinter dem Berge ist. Dies geht aus zwei eher versteckten Belegen mit folgenden Aussagen hervor: a) ''Severing an Iggenhausen Eigen hatt sich von da freÿ kaufen und sich der Herrschafft müßen eigen geben auff Schapeler.'' <ref> LAV NRW OWL, L 21 Nr. 181, Bl. 119. In der ersten Hälfte des 18. Jh.s entwickelt sich ein fundamentaler und lang anhaltender Streit zwischen dem Meier zu Stapelage und seinem Kötter Massiek über Abgaben und Dienste. Belästigt von fortwährenden Schriftsätzen und Eingaben der Kontrahenten ernennt die lippische Regierung in den 1740er Jahren den Reg.rat Simon Henrich Blome zu einer Art Sonderbeauftragten zur Klärung der Rechtslage in diesem Streit. Blome recherchiert auch auf anderen Stapelager Kötterstätten; über obiger Aussage steht geschrieben: ''Notatu den 5ten Julÿ 1746. auffm Schapeler in der Senke.'' </ref> und b) ''Seven im Schapeler ist eigen mit der Fr.''(au) ''Ihro Gnad.''(en).<ref> Die Signatur der Quelle dieser Aussage ist noch nicht geklärt. Es liegt aus dem Nachlass von Werner Schapeler die Kopie | Werner Schapeler <ref> Werner Schapeler (1933 - 2015) in Hörste hat allerlei Kopien von Archivalien zur Familiengeschichte Schapeler hinterlassen - dies allerdings ohne Quellenangaben, was die Überprüfung erschwert.</ref> hat nachgewiesen, dass die von nun an in allen Registern präsente Hörster Stätte Schapeler in der Senne (später Nr. 30) die wieder aufgebaute und wieder besiedelte ehemalige Stätte des Se(u)ven (Severin) hinter dem Berge ist. Dies geht aus zwei eher versteckten Belegen mit folgenden Aussagen hervor: a) ''Severing an Iggenhausen Eigen hatt sich von da freÿ kaufen und sich der Herrschafft müßen eigen geben auff Schapeler.'' <ref> LAV NRW OWL, L 21 Nr. 181, Bl. 119. In der ersten Hälfte des 18. Jh.s entwickelt sich ein fundamentaler und lang anhaltender Streit zwischen dem Meier zu Stapelage und seinem Kötter Massiek über Abgaben und Dienste. Belästigt von fortwährenden Schriftsätzen und Eingaben der Kontrahenten ernennt die lippische Regierung in den 1740er Jahren den Reg.rat Simon Henrich Blome zu einer Art Sonderbeauftragten zur Klärung der Rechtslage in diesem Streit. Blome recherchiert auch auf anderen Stapelager Kötterstätten; über obiger Aussage steht geschrieben: ''Notatu den 5ten Julÿ 1746. auffm Schapeler in der Senke.'' </ref> und b) ''Seven im Schapeler ist eigen mit der Fr.''(au) ''Ihro Gnad.''(en).<ref> Die Signatur der Quelle dieser Aussage ist noch nicht geklärt. Es liegt aus dem Nachlass von Werner Schapeler die Kopie eines mit dem Seitenstempel „49“ versehenen Blattes einer Archivalie vor, die vermutlich im 18. Jahrhundert ähnlich oben beschriebener Situation ältere Rechtsverhältnisse zur Stätte Schapeler zusammenstellt - vor obiger Aussage steht: ''Extract aus dem Verzeichnis der Unterthanen des Kirchspiels Lage und Stapelage, welche freÿ oder eigenbehörige seÿen de Ao 1620.'' Solche Eigenbehörigen-Verzeichnisse aus dieser Zeit sind von wenigen Vogteien erhalten, von der Vogtei Lage leider nicht (freundl. Hinweis Roland Linde).</ref> | ||
Das Salbuch von 1680 stützt die These „Schapeler bedeutet Schäfer“: <ref> LAV NRW OWL, L 101 C I Nr. 96, S. 140 </ref> ''Tÿes Henrich, Henrich Geers und Gerken Scheper, so noch abgebrandt sind, seindt vorgesetzten kleinen'' (Stätten) ''in allem gleich.'' 1685 hingegen findet sich unter ''Des Meÿers zu Stapela Kotters'' der Eintrag: ''Schapeler daß Haus vnndt 6 sch.; die Scheffel Saat 6 gr.''<ref> LAV NRW OWL, L 101 C I Nr. 97, S. 215 </ref> | Das Salbuch von 1680 stützt die These „Schapeler bedeutet Schäfer“: <ref> LAV NRW OWL, L 101 C I Nr. 96, S. 140 </ref> ''Tÿes Henrich, Henrich Geers und Gerken Scheper, so noch abgebrandt sind, seindt vorgesetzten kleinen'' (Stätten) ''in allem gleich.'' 1685 hingegen findet sich unter ''Des Meÿers zu Stapela Kotters'' der Eintrag: ''Schapeler daß Haus vnndt 6 sch.; die Scheffel Saat 6 gr.''<ref> LAV NRW OWL, L 101 C I Nr. 97, S. 215 </ref> | ||