Hiddentruper Straße 1 (Hörste): Unterschied zwischen den Versionen
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29. 4. 1825 SANK ICH DURCH EINE GROßE WASSERFLUT HERNIEDER, | 29. 4. 1825 SANK ICH DURCH EINE GROßE WASSERFLUT HERNIEDER, | ||
DURCH GOTTES HÜLF UND MENSCHENHAND STAND ICH HIER FESTE WIEDER <ref>Diese Inschrift ist offenbar die in der Sammlung Wilhelm Süvern nach Prof. Dr. Weerth, "Lippische Hausinschriften" ("Blätter f. lipp. Heimatkunde" 1903, Nr.1-11) unter Hörste, aber ohne Datum und nähere Zuordnung aufgeführte.</ref> | DURCH GOTTES HÜLF UND MENSCHENHAND STAND ICH HIER FESTE WIEDER <ref>Diese Inschrift ist offenbar die in der Sammlung Wilhelm Süvern nach Prof. Dr. Weerth, "Lippische Hausinschriften" ("Blätter f. lipp. Heimatkunde" 1903, Nr.1-11) unter Hörste, aber ohne Datum und nähere Zuordnung aufgeführte.</ref> | ||
Die Datierung in der Inschrift stimmt exakt überein mit derjenigen in einem Bericht des Stapelage Pastors Jenin von Juni 1825 über Unwetterfolgen an der Kirchenbrücke: ''Am 29. April dieses Jahres wälzte ein Wolkenbruch eine furchtbare Masse Wasser vom Berge auf uns und die Umgegend herab. Dieses Wasser riß unter anderem auch die Brücke'' (über den Stapelager Bach; heute zum Friedhof und Gemeindehaus) . . . ''gänzlich mit sich fort.''<ref>L. Möller, Stapelage zw. Sachsenmission u. Gegenwart, S. 173</ref> | |||
==Eigentümer*innen, Bewohner*innen== | ==Eigentümer*innen, Bewohner*innen== | ||
1609 werden in der Volkszählung als Hofbewohner genannt: ''Hunecke,'' seine Frau, 4 Kleinkinder, zwei ''Inliggersche'' mit drei Kleinkindern, wobei letztere arm sind. | Im November 1603 klagt ein ''Niebuhr itzo Huneke zu Hörste'' gegen seinen Schwager ''Scheffer Hermann'' auf Brautschatzauszahlung.<ref>LAV NRW OWL Nr. 133, S. 749 und S. 754</ref> 1609 werden in der Volkszählung als Hofbewohner genannt: (Dieser) ''Hunecke,'' seine Frau, 4 Kleinkinder, zwei ''Inliggersche'' mit drei Kleinkindern, wobei letztere arm sind. | ||
1636 heiratet Johann Hunke II, Sohn des 1609 aufgeführten Kötters Johann Hunke I, eine Tochter des Henrich Ostmeyer.<ref>LAV NRW OWL, L 89 A, Nr. 174, S. 162</ref> Um 1645 hat das Ehepaar 4 Kinder, und ''er hält die moder uff der liebzucht'', er ''hatt keine hantierung vnter'' (übt kein Handwerk aus) ''weilen im daglichen verdie''(n)''t'' (verdient als Tagelöhner).<ref>LAV NRW OWL, L 101 C I, Nr. 101</ref> Im Verzeichnis der eigenbehörigen Kinder von 1656 werden diese genauer vorgestellt: <ref>LAV NRW OWL, L 92 Z, Nr. 1424, S. 399</ref> | 1636 heiratet Johann Hunke II, Sohn des 1609 aufgeführten Kötters Johann Hunke I, eine Tochter des Henrich Ostmeyer.<ref>LAV NRW OWL, L 89 A, Nr. 174, S. 162</ref> Um 1645 hat das Ehepaar 4 Kinder, und ''er hält die moder uff der liebzucht'', er ''hatt keine hantierung vnter'' (übt kein Handwerk aus) ''weilen im daglichen verdie''(n)''t'' (verdient als Tagelöhner).<ref>LAV NRW OWL, L 101 C I, Nr. 101</ref> Im Verzeichnis der eigenbehörigen Kinder von 1656 werden diese genauer vorgestellt: <ref>LAV NRW OWL, L 92 Z, Nr. 1424, S. 399</ref> | ||