Kolonat 30 (Hörste): Unterschied zwischen den Versionen

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Als Familienname und/oder als Orts- bzw. Wohnplatzbezeichnung („auf'm Schapeler“) taucht ''Schapeler'' in Hörste ebenfalls ab 1603/04 auf  -  dies allerdings zunächst nicht in einem erkennbaren Zusammenhang mit ''Seuwen hinter dem Berge''. Uneheliche Schwangerschaften wurden als "Unpflicht" vor dem Gogericht mit Bußgeld geahndet; in den Registern finden sich: ''Engelke uffm Schapeler vnd Berend vfm Bockel'' (1603/04) <ref> LAV NRW OWL, L 89 A Nr. 171, S. 226 </ref> , ''Bartoldt Rykehoff primo vnd Anna Ihm Schapeler primo'' (1607/08) <ref> LAV NRW OWL, L 89 A Nr. 171, S. 287 </ref>  , ''Boker Cordt 2do vnnd Anneke Ihm Schapeler 2do'' (1609) <ref> LAV NRW OWL, L 89 A Nr. 172, S. 116 </ref> , ''Johan Jobst Schaffer von Bauensen primo vnd Anna Ihm Schapeler 2do'' (1613).<ref> LAV NRW OWL, L 89 A Nr. 171, S. 306 </ref>
Als Familienname und/oder als Orts- bzw. Wohnplatzbezeichnung („auf'm Schapeler“) taucht ''Schapeler'' in Hörste ebenfalls ab 1603/04 auf  -  dies allerdings zunächst nicht in einem erkennbaren Zusammenhang mit ''Seuwen hinter dem Berge''. Uneheliche Schwangerschaften wurden als "Unpflicht" vor dem Gogericht mit Bußgeld geahndet; in den Registern finden sich: ''Engelke uffm Schapeler vnd Berend vfm Bockel'' (1603/04) <ref> LAV NRW OWL, L 89 A Nr. 171, S. 226 </ref> , ''Bartoldt Rykehoff primo vnd Anna Ihm Schapeler primo'' (1607/08) <ref> LAV NRW OWL, L 89 A Nr. 171, S. 287 </ref>  , ''Boker Cordt 2do vnnd Anneke Ihm Schapeler 2do'' (1609) <ref> LAV NRW OWL, L 89 A Nr. 172, S. 116 </ref> , ''Johan Jobst Schaffer von Bauensen primo vnd Anna Ihm Schapeler 2do'' (1613).<ref> LAV NRW OWL, L 89 A Nr. 171, S. 306 </ref>
   
   
1611/12 wird über eine Hochzeit "des Schapeler" berichtet: <ref> LAV NRW OWL, L 89 A Nr.172, S. 195 </ref> ''Schapeler hat Hochzeit gehalten, nachfolgende sindt beÿ ihm gewesen: Küstersche zu Stapelage, Angenete Lütckebrune, Vogt im Stuckenbrocke, Meÿer zum Bockel, der Müller zum Bockel, und der Meÿer zu Stapelage mit seinen Kindern, Austman zu Hörste.'' Die Gäste sind also wichtige Leute aus der paderbornischen wie lippischen Umgebung.<ref>Einzige Ausnahme: Angenete Lütckebrune. Der kleinere Hof Brune/Brüning/Lütke Brune/schließlich Lütgebrune im etwas entfernteren Ehrentrup war dem Rittergut Iggenhausen eigen, gehörte zu den St. Viti-Freien. Somit kann Angenete Lütckebrune als nahe Verwandte (Schwester ?) des (ebenfalls ursprünglich Iggenhausen eigenen) Bräutigams vermutet werden.</ref>
1611/12 wird über eine Hochzeit "des Schapeler" berichtet: <ref> LAV NRW OWL, L 89 A Nr.172, S. 195 </ref> ''Schapeler hat Hochzeit gehalten, nachfolgende sindt beÿ ihm gewesen: Küstersche zu Stapelage, Angenete Lütckebrune, Vogt im Stuckenbrocke, Meÿer zum Bockel, der Müller zum Bockel, und der Meÿer zu Stapelage mit seinen Kindern, Austman zu Hörste.'' Die Gäste sind also wichtige Leute aus der paderbornischen wie lippischen Umgebung.


1630 wird ein wohl in oder nahe der Senne ansässiges Ehepaar namens Schapeler in einem Raub- und Mordprozess angeklagt  -  dies allerdings ohne einen direkten Hinweis auf „den Schapeler“ als Wohnsitz.<ref> LAV NRW OWL, L 86 Nr. 586 </ref> So wird dort beispielsweise beschrieben, wie der gemeinsam mit ''Curdt im Schapler'' zum Tode durch das Schwert verurteilte Kumpan Johan Sauer aus Lage einen ahnungslosen und ortsunkundigen jungen Mann aus Kassel angeblich von Lage nach Bielefeld hatte begleiten wollen, ihn durch die Senne geführt, dort an einsamer Stelle hinterrücks erschlagen und entkleidet habe. Danach sei er dann mit den Kleidern in das Haus von Cord Schapeler gegangen. Alsbald hätten die beiden die Leiche auf dem Tönsberg verscharrt (S. 22/23, Ziffern 5 ... 13).
1630 wird ein wohl in oder nahe der Senne ansässiges Ehepaar namens Schapeler in einem Raub- und Mordprozess angeklagt  -  dies allerdings ohne einen direkten Hinweis auf „den Schapeler“ als Wohnsitz.<ref> LAV NRW OWL, L 86 Nr. 586 </ref> So wird dort beispielsweise beschrieben, wie der gemeinsam mit ''Curdt im Schapler'' zum Tode durch das Schwert verurteilte Kumpan Johan Sauer aus Lage einen ahnungslosen und ortsunkundigen jungen Mann aus Kassel angeblich von Lage nach Bielefeld hatte begleiten wollen, ihn durch die Senne geführt, dort an einsamer Stelle hinterrücks erschlagen und entkleidet habe. Danach sei er dann mit den Kleidern in das Haus von Cord Schapeler gegangen. Alsbald hätten die beiden die Leiche auf dem Tönsberg verscharrt (S. 22/23, Ziffern 5 ... 13).
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Erstmals im Viehschatzregister von 1662 wird dann ''Gercke im Schapeler'' (1628 - 1724) genannt, dessen Abstammung/Herkunft unklar bleibt (ein "im Exil" (Stukenbrock ?) geborener Sohn aus der 1611/12 geschlossenen Schapeler-Ehe ?), der und dessen Nachfahren aber die Stätte Schapeler im weiteren besitzen und bewirtschaften.  
Erstmals im Viehschatzregister von 1662 wird dann ''Gercke im Schapeler'' (1628 - 1724) genannt, dessen Abstammung/Herkunft unklar bleibt (ein "im Exil" (Stukenbrock ?) geborener Sohn aus der 1611/12 geschlossenen Schapeler-Ehe ?), der und dessen Nachfahren aber die Stätte Schapeler im weiteren besitzen und bewirtschaften.  
   
   
Werner Schapeler<ref> Werner Schapeler (1933 - 2015) in Hörste hat allerlei Kopien von Archivalien zur Familiengeschichte Schapeler hinterlassen, dies allerdings ohne Quellenangaben, was die Überprüfung erschwert.</ref> hat nachgewiesen, dass die von nun an in allen Registern präsente Hörster Stätte Schapeler in der Senne (später Nr. 30)  die wieder aufgebaute und wieder besiedelte ehemalige Stätte des Se(u)ven (Severin) hinter dem Berge ist. Dies geht aus zwei eher versteckten Belegen mit folgenden Aussagen hervor: a) ''Severing an Iggenhausen Eigen hatt sich von da freÿ kaufen und sich der Herrschafft müßen eigen geben auff Schapeler.'' <ref> LAV NRW OWL, L 21 Nr. 181, Bl. 119. In der ersten Hälfte des 18. Jh.s entwickelt sich ein fundamentaler und lang anhaltender Streit zwischen dem Meier zu Stapelage und seinem Kötter Massiek über Abgaben und Dienste. Belästigt von fortwährenden Schriftsätzen und Eingaben der Kontrahenten ernennt die lippische Regierung in den 1740er Jahren den Reg.rat Simon Henrich Blome zu einer Art Sonderbeauftragten zur Klärung der Rechtslage in diesem Streit. Blome recherchiert auch auf anderen Stapelager Kötterstätten; über obiger Aussage steht geschrieben: ''Notatu den 5ten Julÿ 1746.  auffm Schapeler in der Senke.'' </ref> und b) ''Seven im Schapeler ist eigen mit der Fr.''(au) ''Ihro Gnad.''(en).<ref> Die Signatur der Quelle dieser Aussage ist noch nicht geklärt. Es liegt aus dem Nachlass von Werner Schapeler die Kopie eines mit dem Seitenstempel „49“ versehenen Blattes einer Archivalie vor, die vermutlich im 18. Jahrhundert ähnlich oben beschriebener Situation ältere Rechtsverhältnisse zur Stätte Schapeler zusammenstellt  -  vor obiger Aussage steht: ''Extract aus dem Verzeichnis der Unterthanen des Kirchspiels Lage und Stapelage, welche freÿ oder eigenbehörige seÿen de Ao 1620.'' Solche Eigenbehörigen-Verzeichnisse aus dieser Zeit sind von wenigen Vogteien erhalten, von der Vogtei Lage leider nicht (freundl. Hinweis Roland Linde).</ref> Mit anderen Worten: Der 1611/12 die (zweite) Ehe schließende Schapeler ist ''Seuwen achter dem Berge''.
Werner Schapeler<ref> Werner Schapeler (1933 - 2015) in Hörste hat allerlei Kopien von Archivalien zur Familiengeschichte Schapeler hinterlassen, dies allerdings ohne Quellenangaben, was die Überprüfung erschwert.</ref> hat nachgewiesen, dass die von nun an in allen Registern präsente Hörster Stätte Schapeler in der Senne (später Nr. 30)  die wieder aufgebaute und wieder besiedelte ehemalige Stätte des Se(u)ven (Severin) hinter dem Berge ist. Dies geht aus zwei eher versteckten Belegen mit folgenden Aussagen hervor: a) ''Severing an Iggenhausen Eigen hatt sich von da freÿ kaufen und sich der Herrschafft müßen eigen geben auff Schapeler.'' <ref> LAV NRW OWL, L 21 Nr. 181, Bl. 119. In der ersten Hälfte des 18. Jh.s entwickelt sich ein fundamentaler und lang anhaltender Streit zwischen dem Meier zu Stapelage und seinem Kötter Massiek über Abgaben und Dienste. Belästigt von fortwährenden Schriftsätzen und Eingaben der Kontrahenten ernennt die lippische Regierung in den 1740er Jahren den Reg.rat Simon Henrich Blome zu einer Art Sonderbeauftragten zur Klärung der Rechtslage in diesem Streit. Blome recherchiert auch auf anderen Stapelager Kötterstätten; über obiger Aussage steht geschrieben: ''Notatu den 5ten Julÿ 1746.  auffm Schapeler in der Senke.'' </ref> und b) ''Seven im Schapeler ist eigen mit der Fr.''(au) ''Ihro Gnad.''(en).<ref> Die Signatur der Quelle dieser Aussage ist noch nicht geklärt. Es liegt aus dem Nachlass von Werner Schapeler die Kopie eines mit dem Seitenstempel „49“ versehenen Blattes einer Archivalie vor, die vermutlich im 18. Jahrhundert ähnlich oben beschriebener Situation ältere Rechtsverhältnisse zur Stätte Schapeler zusammenstellt  -  vor obiger Aussage steht: ''Extract aus dem Verzeichnis der Unterthanen des Kirchspiels Lage und Stapelage, welche freÿ oder eigenbehörige seÿen de Ao 1620.'' Solche Eigenbehörigen-Verzeichnisse aus dieser Zeit sind von wenigen Vogteien erhalten, von der Vogtei Lage leider nicht (freundl. Hinweis Roland Linde).</ref> Mit anderen Worten: Der 1611/12 die (zweite) Ehe schließende Schapeler ist ''Seuwen achter dem Berge''.<ref>Damit stellt sich auch eine mögliche Erklärung für Angenete Lütckebrune als Gast der Hochzeit 1611/12 dar: Der kleinere Hof Brune/Brüning/Lütke Brune/schließlich Lütgebrune im etwas entfernteren Ehrentrup war - wie der Bräutigam Seuwen oder Severin ursprünglich auch - dem Rittergut Iggenhausen eigen, gehörte zu den St. Viti-Freien. Somit kann Angenete Lütckebrune als nahe Verwandte (Schwester ?) des Bräutigams vermutet werden.</ref>


Das Salbuch von 1680 stützt die These „Schapeler bedeutet Schäfer“: <ref> LAV NRW OWL, L 101 C I Nr. 96, S. 140 </ref> ''Tÿes Henrich, Henrich Geers und Gerken Scheper, so noch abgebrandt sind, seindt vorgesetzten kleinen'' (Stätten) ''in allem gleich.'' 1685 hingegen findet sich unter ''Des Meÿers zu Stapela Kotters'' der Eintrag: ''Schapeler  daß Haus vnndt 6 sch.; die Scheffel Saat 6 gr.''<ref> LAV NRW OWL, L 101 C I Nr. 97, S. 215 </ref>
Das Salbuch von 1680 stützt die These „Schapeler bedeutet Schäfer“: <ref> LAV NRW OWL, L 101 C I Nr. 96, S. 140 </ref> ''Tÿes Henrich, Henrich Geers und Gerken Scheper, so noch abgebrandt sind, seindt vorgesetzten kleinen'' (Stätten) ''in allem gleich.'' 1685 hingegen findet sich unter ''Des Meÿers zu Stapela Kotters'' der Eintrag: ''Schapeler  daß Haus vnndt 6 sch.; die Scheffel Saat 6 gr.''<ref> LAV NRW OWL, L 101 C I Nr. 97, S. 215 </ref>