Am Rautenberg 15 (Heiligenkirchen): Unterschied zwischen den Versionen

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==Geschichte==
==Geschichte==


Gegründet wurde der Hof zur Zeit Karls des Großen über der sächsischen Siedlung Wamelincsthorp gleichzeitig mit dem Königshof [[Königstraße 2 (Heiligenkirchen)|Watermneier]] sowie den Höfen [[Denkmalstraße 55 (Heiligenkirchen)|Köllermeier]] und [[Unterer Weg 12 (Heiligenkirchen)|Teutmeyer]]. Erstmals genannt wurde er im um 1390 entstandenen Schatzregister: "de Meyger to Wamelynchtorpe".<ref>Herbert Stöwer (Bearb.), Die ältesten lippischen Landschatzregister von 1467, 1488, 1497 und 1507, Münster 2001, S. 145.</ref>
Gegründet wurde der Hof zur Zeit Karls des Großen über der sächsischen Siedlung Wamelincsthorp gleichzeitig mit dem Königshof [[Königstraße 2 (Heiligenkirchen)|Watermeier]] sowie den Höfen [[Denkmalstraße 55 (Heiligenkirchen)|Köllermeier]] und [[Unterer Weg 12 (Heiligenkirchen)|Teutmeyer]]. Erstmals genannt wurde er im um 1390 entstandenen Schatzregister: "de Meyger to Wamelynchtorpe".<ref>Herbert Stöwer (Bearb.), Die ältesten lippischen Landschatzregister von 1467, 1488, 1497 und 1507, Münster 2001, S. 145.</ref>


Nach der Abgabenhöhe im Landschatzregister von 1590 war nicht mehr der Hof Watermeier der größte, sondern Wantrup.<ref> Herbert Stöwer, Die lippischen Landschatzregister von 1590 und 1618. Münster/Westf. 1964. </ref> 1782 war er der einzige [https://de.wikipedia.org/wiki/Vollspänner Vollmeier] in Heiligenkirchen. Wie die Besitzer der anderen Althöfe Heiligenkirchens war er dem lippischen Grafenhaus leibeigen und besaß das Gut meierstättisch, d. h. mit dem Recht, es zu vererben. Dem Detmolder Grafenhaus gab er [https://de.wikipedia.org/wiki/Weinkauf Weinkauf] und [https://de.wikipedia.org/wiki/Mortuarium Sterbfall] und war diesem auch dienstpflichtig. Weinkauf war eine Gebühr, die bei der Übernahme des Hofes, meist durch Erbschaft oder Eheschließung, an den Grundherren zu zahlen war.
Nach der Abgabenhöhe im Landschatzregister von 1590 war nicht mehr der Hof Watermeier der größte, sondern Wantrup.<ref> Herbert Stöwer, Die lippischen Landschatzregister von 1590 und 1618. Münster/Westf. 1964. </ref> 1782 war er der einzige [https://de.wikipedia.org/wiki/Vollspänner Vollmeier] in Heiligenkirchen. Wie die Besitzer der anderen Althöfe Heiligenkirchens war er dem lippischen Grafenhaus leibeigen und besaß das Gut meierstättisch, d. h. mit dem Recht, es zu vererben. Dem Detmolder Grafenhaus gab er [https://de.wikipedia.org/wiki/Weinkauf Weinkauf] und [https://de.wikipedia.org/wiki/Mortuarium Sterbfall] und war diesem auch dienstpflichtig. Weinkauf war eine Gebühr, die bei der Übernahme des Hofes, meist durch Erbschaft oder Eheschließung, an den Grundherren zu zahlen war.
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