Am Silberbach 3 (Heiligenkirchen): Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Kotten Plöger ist erstmals am 30.9.1661 in einem Eheprotokoll erwähnt, laut welchem Henrich Wall auf die Stätte einheiratete: "Walhenrich, S[eeligen]. Wall Simons hinterlaßener Sohn, befreiet sich An Ilschen Plögers, S[imon]. Herman Nolten oder Plöger von Heiligen Kirchen hinterlassene wittibe, er frei sie eigen, und ziehet zu ihr in ihren Kotten, (...), weilen die braut 9 kinder leben, so ist denselben eines der kotten zu dessen besitz versprochen." Das Paar erhielt das Recht, den Kotten 24 Jahre zu besitzen, wonach sie ihn einem der mütterlichen Kinder abzutreten hatte. Sie behielten aber ein lebenslanges Mitwohnrecht im Haus.<ref> LAV NRW OWL, L 108 A Nr. 133, Vormundschaftsprotokolle, Stättenabtretungsprotokolle Amt Detmold, 1642–1661, fol. 890 f.</ref>
Ein Kotten Plöger ist erstmals am 30.9.1661 in einem Eheprotokoll erwähnt, laut welchem Henrich Wall auf die Stätte einheiratete: "Walhenrich, S[eeligen]. Wall Simons hinterlaßener Sohn, befreiet sich An Ilschen Plögers, S[imon]. Herman Nolten oder Plöger von Heiligen Kirchen hinterlassene wittibe, er frei sie eigen, und ziehet zu ihr in ihren Kotten, (...), weilen die braut 9 kinder leben, so ist denselben eines der kotten zu dessen besitz versprochen." Das Paar erhielt das Recht, den Kotten 24 Jahre zu besitzen, wonach sie ihn einem der mütterlichen Kinder abzutreten hatte. Sie behielten aber ein lebenslanges Mitwohnrecht im Haus.<ref> LAV NRW OWL, L 108 A Nr. 133, Vormundschaftsprotokolle, Stättenabtretungsprotokolle Amt Detmold, 1642–1661, fol. 890 f.</ref>


Nach dem Salbuch von 1721 besaß der Hoppenplöcker Johann Bartholt Plöger das Kolonat meierstättisch vom Grafenhaus, dem er leibeigen war. Er gab [https://de.wikipedia.org/wiki/Weinkauf Weinkäufe] und [https://de.wikipedia.org/wiki/Mortuarium Sterbfälle]. Die Stätte bestand aus einem Wohnhaus ohne Hofraum und einem Garten am Timmerkamp. Plöger zahlte Burgfestschatz 9 gr, Hofgerichtschatz 3 d, leistete der Herrschaft 3 Tage Burgfestdienste und zahlte zu Michaeli und Pfingsten Kuhgeld nach der Anzahl seines Viehs. An den Küster gab er 1 gr 3 d und 3 Eier.
Nach dem Salbuch von 1721 besaß der [[Hoppenplöcker]] Johann Bartholt Plöger das Kolonat meierstättisch vom Grafenhaus, dem er leibeigen war. Er gab [https://de.wikipedia.org/wiki/Weinkauf Weinkäufe] und [https://de.wikipedia.org/wiki/Mortuarium Sterbfälle]. Die Stätte bestand aus einem Wohnhaus ohne Hofraum und einem Garten am Timmerkamp. Plöger zahlte Burgfestschatz 9 gr, Hofgerichtschatz 3 d, leistete der Herrschaft 3 Tage Burgfestdienste und zahlte zu Michaeli und Pfingsten Kuhgeld nach der Anzahl seines Viehs. An den Küster gab er 1 gr 3 d und 3 Eier.


1801 wurde "ein Strich Landes an den Straßenkötter Plöger Nr. 18" ausgewiesen, denn dieser hatte bei seiner Stätte nur 1 3/4 Metze Garten, dieser sei ihm vor einigen Jahren teils von dem darunter herfließenden Wasser, teils durch die oberhalb angelegte Chaussee ganz unbrauchbar gemacht, weil alle von der Chaussee herabrollende Steine hineinfielen, so daß dieser geringe Garten gar keinen Wert mehr habe.<ref> LAV NRW OWL, L 108 Detmold Fach 30 Nr. 8 Bd. I, 11. </ref> Da der Colon Watermeier ihm das bisher als Garten genutzte andere Land genommen habe, wüßte er nicht, wie er einige Gartenfrüchte bekommen könnte. Es befinde sich nämlich bei Köllermeiers Hof ein Strich unbenutztes Land, ½ Scheffelsaat, an dem Brincke genannt, wovon niemand Anspruch machen könne, dessen Platz habe er sich zum Garten ausersehen und wolle denselben von den darauf wachsenden Dornen befreien und die Steine ausroden, auch, wenn solcher vermeßen und taxirt worden, die darauf fallenden Lasten, nach Ablauf 3 Freyjahre, davon entrichten. Dies wurde am 23.1.1801 genehmigt. Der Platz lage nahe der Watermeierschen Kirchbrede. Die Genehmigung der Benutzung solcher innerhalb der Dorfschaft Heiligenkirchen am sog. Brink gelegenen, den Eingesessenen zur Hude nicht zugeschriebenen Anger und unbedeutenden Plätze zu ungefähr 2 ½ Scheffelsaat, mit Buschwerk und Dornen bewachsen, wurde am 1.3.1801.Resolution ertheilt, dass diese zur Dorfschweinehude genutzt werden durfte, jedoch unter dem Vorbehalt, hier seitens der Kammer ohne Vergütung einen Steinbruch anzulegen.
1801 wurde "ein Strich Landes an den Straßenkötter Plöger Nr. 18" ausgewiesen, denn dieser hatte bei seiner Stätte nur 1 3/4 Metze Garten, dieser sei ihm vor einigen Jahren teils von dem darunter herfließenden Wasser, teils durch die oberhalb angelegte Chaussee ganz unbrauchbar gemacht, weil alle von der Chaussee herabrollende Steine hineinfielen, so daß dieser geringe Garten gar keinen Wert mehr habe.<ref> LAV NRW OWL, L 108 Detmold Fach 30 Nr. 8 Bd. I, 11. </ref> Da der Colon Watermeier ihm das bisher als Garten genutzte andere Land genommen habe, wüßte er nicht, wie er einige Gartenfrüchte bekommen könnte. Es befinde sich nämlich bei Köllermeiers Hof ein Strich unbenutztes Land, ½ Scheffelsaat, an dem Brincke genannt, wovon niemand Anspruch machen könne, dessen Platz habe er sich zum Garten ausersehen und wolle denselben von den darauf wachsenden Dornen befreien und die Steine ausroden, auch, wenn solcher vermeßen und taxirt worden, die darauf fallenden Lasten, nach Ablauf 3 Freyjahre, davon entrichten. Dies wurde am 23.1.1801 genehmigt. Der Platz lage nahe der Watermeierschen Kirchbrede. Die Genehmigung der Benutzung solcher innerhalb der Dorfschaft Heiligenkirchen am sog. Brink gelegenen, den Eingesessenen zur Hude nicht zugeschriebenen Anger und unbedeutenden Plätze zu ungefähr 2 ½ Scheffelsaat, mit Buschwerk und Dornen bewachsen, wurde am 1.3.1801.Resolution ertheilt, dass diese zur Dorfschweinehude genutzt werden durfte, jedoch unter dem Vorbehalt, hier seitens der Kammer ohne Vergütung einen Steinbruch anzulegen.
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[[Category:Hausstätte]][[Category:Hausstätte in Heiligenkirchen]]
[[Category:Hausstätte]] [[Category:Hausstätte in Heiligenkirchen]] [[Category:Hausstätte auf Am Silberbach]] [[Category:Hoppelplöcker]]
Administrator, Projektmitglied, Bürokraten, Oberflächenadministratoren, Administratoren
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