Hörster Bruch 1 (Hörste): Unterschied zwischen den Versionen
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. . . ''gestalten mein leibfreier Hof vor einigen Jahren zwar elociret'' (zwangsverwaltet)'', jedoch auf Nachsuchen meiner Creditoren mir vor Kurtzen wieder übertragen worden.'' | . . . ''gestalten mein leibfreier Hof vor einigen Jahren zwar elociret'' (zwangsverwaltet)'', jedoch auf Nachsuchen meiner Creditoren mir vor Kurtzen wieder übertragen worden.'' | ||
''Unter meinen Creditoren nun ist der Inquilinus'' (Einlieger) ''Johann Henrich Strate, dermahlen bei Brinkmann zu Hittentrup wohnhaft, welcher ein Darlehn von 40 rthlr an mir zu fordern, und da er seine bisherige Wohnung verlaßen muß; so wäre er wohl willens auf das Meinige eine kleine Kottstette anzulegen, und dafür nicht nur seine bemelte Forderung der 40 thlr: zu quittieren, . . . , übrigens aber auch die Herrschaftl: praestanda in etwas zu verbessern, jedoch mit Extradiensten verschonet zu bleiben, anverlanget. | ''Unter meinen Creditoren nun ist der Inquilinus'' (Einlieger) ''Johann Henrich Strate, dermahlen bei Brinkmann zu Hittentrup wohnhaft, welcher ein Darlehn von 40 rthlr an mir zu fordern, und da er seine bisherige Wohnung verlaßen muß; so wäre er wohl willens auf das Meinige eine kleine Kottstette anzulegen, und dafür nicht nur seine bemelte Forderung der 40 thlr: zu quittieren, . . . , übrigens aber auch die Herrschaftl: praestanda in etwas zu verbessern, jedoch mit Extradiensten verschonet zu bleiben, anverlanget.'' | ||
Wann nun ich als Eigenthümer, einen im Dorfe Hörste belegenen Garten habe, welchen ich von meinem Colonate zugleich entbehren kann, auch keinem eintzigen Colono daselbst der geringste Schade dadurch zuwächset, wenn das neü anzulegende Colonat darauf gebauet und errichtet wird, so gelanget . . . meine unterthänige Bitte . . . damit der neü angehende Colonus noch in diesem Sommer ein Wohnhaus darauf errichten könne.'' | ''Wann nun ich als Eigenthümer, einen im Dorfe Hörste belegenen Garten habe, welchen ich von meinem Colonate zugleich entbehren kann, auch keinem eintzigen Colono daselbst der geringste Schade dadurch zuwächset, wenn das neü anzulegende Colonat darauf gebauet und errichtet wird, so gelanget . . . meine unterthänige Bitte . . . damit der neü angehende Colonus noch in diesem Sommer ein Wohnhaus darauf errichten könne.'' | ||
Nach Genehmigung und Bau des Hauses wird im Folgejahr ein ergänzender Eintrag zu der neuen Stätte mit der Nr. 25 im Salbuch des Amtes Oerlinghausen von 1771, Bauerschaft Währentrup, | Nach Genehmigung und Bau des Hauses wird im Folgejahr ein ergänzender Eintrag zu der neuen Stätte mit der Nr. 25 im Salbuch des Amtes Oerlinghausen von 1771, Bauerschaft Währentrup, vorgenommen:<ref>LAV NRW OWL, L 101 C I, Nr. 154</ref> | ||
''Nro 25. Johann Henrich Strate in Hörste hat in anno 1773 nach vorhergegangener Regierungs-Approbation vom 16ten Jul. 1772 neu angebauet, auf des Coloni Weeken in Hörste respve verkauften und angekaufften Garten, der alte Garte genannt. | ''Nro 25. Johann Henrich Strate in Hörste hat in anno 1773 nach vorhergegangener Regierungs-Approbation vom 16ten Jul. 1772 neu angebauet, auf des Coloni Weeken in Hörste respve verkauften und angekaufften Garten, der alte Garte genannt.'' | ||
dieser hält 1 Schfl. 3 ¾ Metzen | |||
ist taxiert zu 35 gl. 1 ½ d. | ''dieser hält 1 Schfl. 3 ¾ Metzen'' | ||
das Hauß pro Taxato 4 thl. 18 gl. | |||
2 Kuhe in der Gemeinheit a 24 gl 1 ½ thl. | ''ist taxiert zu 35 gl. 1 ½ d.'' | ||
6 thl. 29 gl. 1 ½ d.'' | '' | ||
''das Hauß pro Taxato 4 thl. 18 gl.'' | |||
''2 Kuhe in der Gemeinheit a 24 gl 1 ½ thl.'' | |||
''6 thl. 29 gl. 1 ½ d.'' | |||
''Ist gnädigster Landesherrschaft leibeigen | ''Ist gnädigster Landesherrschaft leibeigen'' | ||
Dem Colono Weeken kömt er interimsweise pro simplo zur Hälfte mit 4 d. bis nach Vollendung der vorseÿenden Landes Catastrierung, da der NeoColono Strate verhältnismäßig aufgesetzet werden wird.'' | ''Dem Colono Weeken kömt er interimsweise pro simplo zur Hälfte mit 4 d. bis nach Vollendung der vorseÿenden Landes Catastrierung, da der NeoColono Strate verhältnismäßig aufgesetzet werden wird.'' | ||
Da der Stättengründer Johann Henrich Strate das Grundstück für seine neue Stätte von dem (in Hörste gelegenen) Halbspännerhof Weeke erworben hat, dieser aber seit Alters her als gewissermaßen verwaltungsmäßige Exklave zur Bauerschaft Währentrup gehört, liegt auch die neue Stätte zwar geographisch mitten in Hörste, gehört aber zunächst zu Währentrup. | Da der Stättengründer Johann Henrich Strate das Grundstück für seine neue Stätte von dem (in Hörste gelegenen) Halbspännerhof Weeke erworben hat, dieser aber seit Alters her als gewissermaßen verwaltungsmäßige Exklave zur Bauerschaft Währentrup gehört, liegt auch die neue Stätte zwar geographisch mitten in Hörste, gehört aber zunächst zu Währentrup. | ||