Hiddentruper Straße 69 (Hörste): Unterschied zwischen den Versionen
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Der nur drei Höfe umfassende Ortsteil Hiddentrup besteht wohl - darauf deutet die Namensendung -trup hin - seit sächsischen Zeiten; er liegt recht günstig am Hörster Bach und nahe einem früheren Fernhandelsweg, dem Hellweg. | Der nur drei Höfe umfassende Ortsteil Hiddentrup besteht wohl - darauf deutet die Namensendung -trup hin - seit sächsischen Zeiten; er liegt recht günstig am Hörster Bach und nahe einem früheren Fernhandelsweg, dem Hellweg. | ||
In den ältesten Landschatzregistern wird der Hof Wiemann unter ''Kerspolt Laige'' (Kirchspiel Lage) aufgeführt, was wohl mit den Kirchen in Lage und Stapelage etwa der späteren Vogtei Lage gleichkam: 1467 ''Hans Wideman 2 g.'' (Gulden), 1497 ''Hans Wydeman to Hiddentorpe 1 g.'' und auch 1507 ''Hans Wydeman 3 g.'' Im Landschatzregister von 1535 findet sich unter | In den ältesten Landschatzregistern wird der Hof Wiemann unter ''Kerspolt Laige'' (Kirchspiel Lage) aufgeführt, was wohl mit den Kirchen in Lage und Stapelage etwa der späteren Vogtei Lage gleichkam: 1467 ''Hans Wideman 2 g.'' (Gulden), 1497 ''Hans Wydeman to Hiddentorpe 1 g.'' und auch 1507 ''Hans Wydeman 3 g.'' Im Landschatzregister von 1535 findet sich unter ''Karsspolt Laghe vnd Stapelhaigenn'' (Kirchspiel Lage und Stapelage) der Eintrag ''Wydemann to Hyddentrop 3'' (3 Gulden), 1545 muss ''Widemann to Hiddentrup'' wiederum 3 Gulden entrichten, 1565 lautet der Eintrag ''Wydemann to Hiddentrup 6'' (Gulden), und schließlich ist selbiger Hof 1572 erneut aufgeführt unter Hiddentrupp als ''Wydemann 1 ½ Fl.'' (Florin = Gulden).<ref>F. Verdenhalven, F.: Die lippischen Landschatzregister von 1535, 1545, 1562 und 1572, Münster 1971, S. 10/11</ref> Schließlich wird in den Schatzregistern 1590 unter ''Hiddendorp Wydeman 3 Fl.'' und 1618 unter ''Hiddentorff Wyman 6 Gfl.'' (Goldflorin) vermerkt.<ref>H. Stöwer: Die lipp. Landschatzregister von 1590 und 1618, Münster 1964</ref> | ||
Das Salbuch der Vogtei Lage von 1617 führt detailliert alle laufenden Verpflichtungen des Hofes zu dieser Zeit auf - Geld- wie Naturalabgaben, aber auch Dienste: <ref>Stöwer, H. u. F. Verdenhalven: Salbücher der Grafschaft Lippe von 1614 bis etwa 1620, Münster 1969</ref> | Das Salbuch der Vogtei Lage von 1617 führt detailliert alle laufenden Verpflichtungen des Hofes zu dieser Zeit auf - Geld- wie Naturalabgaben, aber auch Dienste: <ref>Stöwer, H. u. F. Verdenhalven: Salbücher der Grafschaft Lippe von 1614 bis etwa 1620, Münster 1969</ref> | ||
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'''''Wiehemann''' zu Hiddentorff ist frey, gibt den Capitularen nach Paderborn 24 Schfl. Hafern, 2 Schfl. Rogken, 7 Gr. und 2 Huner. Dem Kloster Marienveldt den Zehenden, Chustern zu Staplage 1 Schfl. Roggen. Nach Dettmoldt: Den halben Spandienst; Landschatz 3 Gfl.; Burgfestgeld 1 ½ Tlr.; Malzgeld ½ Tlr.; Hofgerichtsschatz 12 Gr.; Pfingst- und Michaeliskuhegelt 14 Gr. 5 d.; selbvierte 3 feiste Kuhe; 4 Huner; 3 Tage Burgfest.'' | '''''Wiehemann''' zu Hiddentorff ist frey, gibt den Capitularen nach Paderborn 24 Schfl. Hafern, 2 Schfl. Rogken, 7 Gr. und 2 Huner. Dem Kloster Marienveldt den Zehenden, Chustern zu Staplage 1 Schfl. Roggen. Nach Dettmoldt: Den halben Spandienst; Landschatz 3 Gfl.; Burgfestgeld 1 ½ Tlr.; Malzgeld ½ Tlr.; Hofgerichtsschatz 12 Gr.; Pfingst- und Michaeliskuhegelt 14 Gr. 5 d.; selbvierte 3 feiste Kuhe; 4 Huner; 3 Tage Burgfest.'' | ||
Die Grundherrschaft der Capitulare in Paderborn über den Hof Wiemann stellt eine Besonderheit unter den Höfen in Hörste und Hiddentrup dar, die hier nur bei diesem Hof vorliegt. Sie ist nach Kiewning Folge einer Schenkung.<ref>Kiewning, Hans: Lippische Geschichte (1942), S. 18</ref> Lange vor der Herrschaft der Lipper hat im hiesigen Raum eine Grafschaft Hahold mit Besitzungen beiderseits des Osnings/Teutoburger Waldes existiert, die im frühen Mittelalter durch Tod des Grafen und Aussterben seiner Familie an dessen | Die Grundherrschaft der Capitulare in Paderborn über den Hof Wiemann stellt eine Besonderheit unter den Höfen in Hörste und Hiddentrup dar, die hier nur bei diesem Hof vorliegt. Sie ist nach Kiewning Folge einer Schenkung.<ref>Kiewning, Hans: Lippische Geschichte (1942), S. 18</ref> Lange vor der Herrschaft der Lipper hat im hiesigen Raum eine Grafschaft Hahold mit Besitzungen beiderseits des Osnings/Teutoburger Waldes existiert, die im frühen Mittelalter durch Tod des Grafen und Aussterben seiner Familie an dessen Lehnsherrn, König Heinrich II., zurück gefallen war. Dieser übertrug den gesamten haholdschen Besitz, darunter den Hof Wiemann, 1011 per Schenkung an Bischof Meinwerk von Paderborn, einen rührigen, stets an Neuerwerbungen interessierten Mann, dem er freundschaftlich verbunden war. | ||
Aufgrund der hohen Abgaben war Verschuldung bei fast allen Höfen - zumindest phasenweise - ein Thema. Unter für ihre anspruchsvolle Aufgabe ungeeigneten Hofbesitzern konnte die Verschuldung gefährliche Ausmaße annehmen (vgl. Höfe Krawinkel, Gees, Weeke). Der Hof Wiemann ist diesbezüglich ein Extremfall. | Aufgrund der hohen Abgaben war Verschuldung bei fast allen Höfen - zumindest phasenweise - ein Thema. Unter für ihre anspruchsvolle Aufgabe ungeeigneten Hofbesitzern konnte die Verschuldung gefährliche Ausmaße annehmen (vgl. Höfe Krawinkel, Gees, Weeke). Der Hof Wiemann ist diesbezüglich ein Extremfall. | ||