Schülerstraße 15–25 (Detmold): Unterschied zwischen den Versionen
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[[Datei:DT-Schülerstr15-25_HSA_6502.jpg|thumb|Augustinerinnen-Kloster, Ansicht von Norden, in der Bildmitte das Pforthaus und dahinter die Klosterkirche. Ganz links der Bürgerturm am damaligen Ende der Schülerstraße, Federzeichnung Johann Ludwig Knoch, um 1790, Repro: Ferdinand Düstersiek, LLB: HSA 6,502]] | |||
Das Augustiner-Kanonessen-Kloster "Marienanger" entstand sechs Jahre nach der Zerstörung der Stadt in der Soester Fehde 1447 an Stelle eines älteren Burgmannenhofes, den die Schwestern von Eldagsen zur Gründung eines Kloster erwarben. Johan Grutman, Richter der lippischen Edelherren, beurkundete 1453 , dass vor ihm die Brüder Heinrich und Cord von dem Bussche, Knappen, Söhne des Amelung, Fye, Frau des Heinrich, ihren ererbten Hof zu Detmold und die dazu gekaufte Judenstätte (iodenstede) für 90 Mark Lemgoer Pfennig an die innigen Schwestern zu Eldagsen verkauft und für ihre außer Landes lebenden Brüder Verzicht geleistet haben.<ref>LAV NRW OWL, L 1 Nr. 1203.</ref> Edelherr Bernhard VII. und Simon zur Lippe erteilten im selben Jahr den Schwestern zu Eldagsen Privilegien, die mit ihrer Zustimmung von den Brüdern Heinrich und Cord von dem Bussche deren freien Hof in Detmold erworben hatten, u. a. Freiheit von städtischen Lasten und einen Walkmühlenbau vor der Stadt.<ref>LAV NRW OWL, L 1 Nr. 1199.</ref> Ebenso gewährten Bürgermeister Johan de Ghyr, Hans Metting, Hans de Zelige, Hinrich Blome, Kord Duker und Hinke de Ghyr, geschworene Bauermeister an Stelle eines Rates zu Detmold diese Rechte und forderten 1 Rheinischen Gulden "zum gebouwe der Stadt" und das Vorkaufsrecht für ihren Hof.<ref>LAV NRW OWL, L 1 Nr. 1202.</ref> 1461 verschrieben sich die Schwestern der Augustinerregel.<ref>LAV NRW OWL, L 1 Nr. 1332.</ref> | Das Augustiner-Kanonessen-Kloster "Marienanger" entstand sechs Jahre nach der Zerstörung der Stadt in der Soester Fehde 1447 an Stelle eines älteren Burgmannenhofes, den die Schwestern von Eldagsen zur Gründung eines Kloster erwarben. Johan Grutman, Richter der lippischen Edelherren, beurkundete 1453 , dass vor ihm die Brüder Heinrich und Cord von dem Bussche, Knappen, Söhne des Amelung, Fye, Frau des Heinrich, ihren ererbten Hof zu Detmold und die dazu gekaufte Judenstätte (iodenstede) für 90 Mark Lemgoer Pfennig an die innigen Schwestern zu Eldagsen verkauft und für ihre außer Landes lebenden Brüder Verzicht geleistet haben.<ref>LAV NRW OWL, L 1 Nr. 1203.</ref> Edelherr Bernhard VII. und Simon zur Lippe erteilten im selben Jahr den Schwestern zu Eldagsen Privilegien, die mit ihrer Zustimmung von den Brüdern Heinrich und Cord von dem Bussche deren freien Hof in Detmold erworben hatten, u. a. Freiheit von städtischen Lasten und einen Walkmühlenbau vor der Stadt.<ref>LAV NRW OWL, L 1 Nr. 1199.</ref> Ebenso gewährten Bürgermeister Johan de Ghyr, Hans Metting, Hans de Zelige, Hinrich Blome, Kord Duker und Hinke de Ghyr, geschworene Bauermeister an Stelle eines Rates zu Detmold diese Rechte und forderten 1 Rheinischen Gulden "zum gebouwe der Stadt" und das Vorkaufsrecht für ihren Hof.<ref>LAV NRW OWL, L 1 Nr. 1202.</ref> 1461 verschrieben sich die Schwestern der Augustinerregel.<ref>LAV NRW OWL, L 1 Nr. 1332.</ref> | ||
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1690–1716 wurde die ehem. Klosterkirche vorübergehend den Hugenotten als Gotteshaus zugewiesen, 1721 dann den Lutheranern, bis diese 1741 ihren Neubau gegenüber, [[Schülerstraße 12 (Detmold)|Schülerstraße 12]], beziehen konnten. | 1690–1716 wurde die ehem. Klosterkirche vorübergehend den Hugenotten als Gotteshaus zugewiesen, 1721 dann den Lutheranern, bis diese 1741 ihren Neubau gegenüber, [[Schülerstraße 12 (Detmold)|Schülerstraße 12]], beziehen konnten. | ||
1832 wurde die Klosterkirche infolge Umzug des Gymnasiums in den Neubau an der [[Leopoldstraße (Detmold)|Leopoldstraße]] abgebrochen. | 1832 wurde die Klosterkirche infolge Umzug des Gymnasiums in den Neubau an der [[Leopoldstraße (Detmold)|Leopoldstraße]] abgebrochen. Für den Erhalt und eine Nutzung als Bibliothek setzte sich damals der Kanzleirat Johann Christian Althof ein. Landbaumeister Ferdinand Brune, um sein fachliches Gutachten gebeten, urteilte: "Daß das nebenbemerkte alte Schulgebäude (eine ehemalige Klosterkirche) sichtlich aus einer Periode des Mittelalters stammt, wo die Baukunst in höchstem Verfall war, und ich glaube daher ohne nähere Beweise mit vollem Recht be- haupten zu dürfen, daß dieses Gebäude einen wirklichen Kunstwerth gar nicht besitze. Eben so wenig kann ein Unbefangener dasselbe für schön halten, noch zeichnet es sich durch besondere Größe aus, und da auch durchaus keine merkwürdige historische Erinnerungen sich daran knüpfen: so mangeln ihm alle Bedingungen, die dasselbe ehrwürdig, und als solches der Erhaltung werth machen können. [...] Ich kann daher durchaus keinen Grund finden, das fragli- che Gebäude zu conserviren, obschon ich nicht zu denen gezählt zu werden wünsche, denen wirklich schöne oder durch ihr Alter oder ihre Größe und Erhabenheit ehrwür- dige Denkmale der Baukunst gleichgültig sind."<ref>LAV NRW OWL, L 77 A 1859, fol. 90–91v.</ref> Auch Wilhelm von Meien fand "nicht das mindeste Merkwürdige, welches die Erhaltung wünschenswert machen könnte".<ref>LAV NRW OWL, L 77 A 1859, fol. 93 f.</ref> Fürst Leopold fand es daraufhin nicht nötig, auf die Eingabe Althofs Rücksicht zu nehmen.<ref>{{KleinmannsLandbaumeister2024}}, S. 97.</ref> | ||
==Gebäude== | ==Gebäude== | ||