Schapeler in der Senne: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach unauffälliger Nennung in Schatzregistern 1616, 1618, 1619, 1620 und 1622 dann die einschneidende Veränderung; im Landschatzregister 1625 erscheint erstmals ein Zusatz: ''Sewen achterm berge, abgebrandt vndt nicht weder erbauwedt.''<ref> LAV NRW OWL, L 92 Z, Nr. 1423 u. Nr. 1424</ref> Bis 1646 wird die Stätte mehrfach mit der Anmerkung a''bgebrandt, gantz wegh'' oder i''tzo aber wegh'' gekennzeichnet, danach erscheint der Stättenname ''Se''(u)''wen hinder/achter dem Berge'' nicht mehr in Registern und anderen Archivalien.
Nach unauffälliger Nennung in Schatzregistern 1616, 1618, 1619, 1620 und 1622 dann die einschneidende Veränderung; im Landschatzregister 1625 erscheint erstmals ein Zusatz: ''Sewen achterm berge, abgebrandt vndt nicht weder erbauwedt.''<ref> LAV NRW OWL, L 92 Z, Nr. 1423 u. Nr. 1424</ref> Bis 1646 wird die Stätte mehrfach mit der Anmerkung a''bgebrandt, gantz wegh'' oder i''tzo aber wegh'' gekennzeichnet, danach erscheint der Stättenname ''Se''(u)''wen hinder/achter dem Berge'' nicht mehr in Registern und anderen Archivalien.


Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist die Stätte ''Seuwen achter dem Berge'' im Sommer 1623 bei großen Truppendurchzügen von Ost nach West (zuerst Armee des Christian von Braunschweig, dann verfolgend eine kaiserliche Armee unter Tilly) niedergebrannt worden. In diesem Rahmen kam es im Juli 1623 auch zu einer brutalen Verwüstung der nahen Dorfschaft Oerlinghausen. Hierzu liegt ein Beschwerdeschreiben des lippischen Grafen an den kaiserlichen Heerführer Tilly vom 24. Juli 1623 vor, in dem es heißt: <ref> LAV NRW OWL, L 56 Nr. 10 </ref>  .  .  .  ''daß dero Armee meine Graffschafft vorbei paßieren solle, derowegen thue gegen dieselbige Ich mich dienstfreundtlich bedanken, ich mag aber E: Exelz: darbeÿ nicht verhalten, daß unerachtet dero ungezweiffelten ernsten Befehls, gleichwoll viell vnderschiedtliche eintzelichte Trouppen beÿ 10, 20, auff hundert vnndt darüber häuffigs herein geritten vndt sonderlich im Kirspell Orlinghausen die arme Leuthe, die neben anderen biß dahero zu Underhaltung des Lindtloischen gantzer siebenzehn Wochen in dieser Graffschafft einlogierten Regiments alle das Ihrige vndt waß sie müsten darzu entlehnen vndt auffbringen können, gehorsamb vndt willig dargeschoßen vndt also deßwegen  zu Ihr vndt der Ihrigen nottwendiger Alimentation fast nichts behalten, überfallen, Häuser, Mühlen, Höfe, Fenster vndt Thüren mit Gewaldt auß vndt auffgeschlagen, waß noch vbrigs gewesen darauß genommen, alles Haußgeräth, Kisten vndt Kasten in Stücke zerschlagen, auch die Leuthe jämmerlich verwundet vndt beleidigtt, die Kirchen auffgebrochen, ja auch, welches aber doch dießer Örter vnerhört vndt abscheulich, der Todten Gräber nicht geschonet, die Sarke vndt Leichnam herauß genommen vndt alles waß irgendtwo in Kirchen vndt Häusern zu finden, geplündert vndt mitgenommen haben. Vndt ob man woll nicht eigentlich wißen kan(n), wer eines nach dem anderen gethan, ist doch der Obrist Nivenheimb umb Mitternacht in gedachtes Örlinghausen gefallen, vnndt hatt alles waß da vorhanden gewesen, außgeplündert vnndt weggeführt. Was nun aber solcher großer Frevel, Gewaldt, Muthwill vnndt Schade gantz unverantwortl: vnndt erbarmlich,  .  .  .'' Der Landesherr stand dem voranschreitenden dreißigjährigen Krieg mehr oder weniger hilflos gegenüber; so wird in den 1640er Jahren zu einer ganzen Gruppe von mehreren Hörster Stätten vermerkt: ''gantz wegh.''
Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist die Stätte ''Seuwen achter dem Berge'' im Sommer 1623 bei großen Truppendurchzügen von Ost nach West (zuerst Armee des Christian von Braunschweig, dann verfolgend eine kaiserliche Armee unter Tilly) niedergebrannt worden. In diesem Rahmen kam es im Juli 1623 auch zu einer brutalen Verwüstung der nahen Dorfschaft Oerlinghausen. Hierzu liegt ein Beschwerdeschreiben des lippischen Grafen an den kaiserlichen Heerführer Tilly vom 24. Juli 1623 vor, in dem es heißt: <ref> LAV NRW OWL, L 56 Nr. 10 </ref>  .  .  .  ''daß dero Armee meine Graffschafft vorbei paßieren solle, derowegen thue gegen dieselbige Ich mich dienstfreundtlich bedanken, ich mag aber E: Exelz: darbeÿ nicht verhalten, daß unerachtet dero ungezweiffelten ernsten Befehls, gleichwoll viell vnderschiedtliche eintzelichte Trouppen beÿ 10, 20, auff hundert vnndt darüber häuffigs herein geritten vndt sonderlich im Kirspell Orlinghausen die arme Leuthe, die neben anderen biß dahero zu Underhaltung des Lindtloischen gantzer siebenzehn Wochen in dieser Graffschafft einlogierten Regiments alle das Ihrige vndt waß sie müsten darzu entlehnen vndt auffbringen können, gehorsamb vndt willig dargeschoßen vndt also deßwegen  zu Ihr vndt der Ihrigen nottwendiger Alimentation fast nichts behalten, überfallen, Häuser, Mühlen, Höfe, Fenster vndt Thüren mit Gewaldt auß vndt auffgeschlagen, waß noch vbrigs gewesen darauß genommen, alles Haußgeräth, Kisten vndt Kasten in Stücke zerschlagen, auch die Leuthe jämmerlich verwundet vndt beleidigtt, die Kirchen auffgebrochen, ja auch, welches aber doch dießer Örter vnerhört vndt abscheulich, der Todten Gräber nicht geschonet, die Sarke vndt Leichnam herauß genommen vndt alles waß irgendtwo in Kirchen vndt Häusern zu finden, geplündert vndt mitgenommen haben. Vndt ob man woll nicht eigentlich wißen kan(n), wer eines nach dem anderen gethan, ist doch der Obrist Nivenheimb umb Mitternacht in gedachtes Örlinghausen gefallen, vnndt hatt alles waß da vorhanden gewesen, außgeplündert vnndt weggeführt. Was nun aber solcher großer Frevel, Gewaldt, Muthwill vnndt Schade gantz unverantwortl: vnndt erbarmlich,  .  .  .'' Der Landesherr steht dem voranschreitenden dreißigjährigen Krieg mehr oder weniger hilflos gegenüber; so wird in den 1640er Jahren zu einer ganzen Gruppe von mehreren Hörster Stätten vermerkt: ''gantz wegh.''


Als Familienname und/oder als Orts- bzw. Wohnplatzbezeichnung („auf´m Schapeler“) taucht ''Schapeler'' in Hörste ebenfalls ab 1603/04 auf  -  dies allerdings zunächst nicht in einem erkennbaren Zusammenhang mit ''Seuwen hinter dem Berge''. Uneheliche Schwangerschaften wurden als Unpflicht in Gogerichten mit Bußgeld geahndet; in den Registern findet sich: ''Engelke uffm Schapeler vnd Berend vfm Bockel'' (1603/04) <ref> LAV NRW OWL, L 89 A Nr. 171, S. 226 </ref> , ''Bartoldt Rykehoff primo vnd Anna Ihm Schapeler primo'' (1607/08) <ref> LAV NRW OWL, L 89 A Nr. 171, S. 287 </ref>  , ''Boker Cordt 2do vnnd Anneke Ihm Schapeler 2do'' (1609) <ref> LAV NRW OWL, L 89 A Nr. 172, S. 116 </ref> , ''Johan Jobst Schaffer von Bauensen primo vnd Anna Ihm Schapeler 2do'' (1613) <ref> LAV NRW OWL, L 89 A Nr. 171, S. 306 </ref>.
Als Familienname und/oder als Orts- bzw. Wohnplatzbezeichnung („auf´m Schapeler“) taucht ''Schapeler'' in Hörste ebenfalls ab 1603/04 auf  -  dies allerdings zunächst nicht in einem erkennbaren Zusammenhang mit ''Seuwen hinter dem Berge''. Uneheliche Schwangerschaften wurden als Unpflicht in Gogerichten mit Bußgeld geahndet; in den Registern findet sich: ''Engelke uffm Schapeler vnd Berend vfm Bockel'' (1603/04) <ref> LAV NRW OWL, L 89 A Nr. 171, S. 226 </ref> , ''Bartoldt Rykehoff primo vnd Anna Ihm Schapeler primo'' (1607/08) <ref> LAV NRW OWL, L 89 A Nr. 171, S. 287 </ref>  , ''Boker Cordt 2do vnnd Anneke Ihm Schapeler 2do'' (1609) <ref> LAV NRW OWL, L 89 A Nr. 172, S. 116 </ref> , ''Johan Jobst Schaffer von Bauensen primo vnd Anna Ihm Schapeler 2do'' (1613) <ref> LAV NRW OWL, L 89 A Nr. 171, S. 306 </ref>.