Bülowstraße 48 (Detmold): Unterschied zwischen den Versionen

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==Geschichte==
==Geschichte==
Bis 1899 war das Baugrundstück das heute unter der Adresse Bülowstraße 48 bekannt ist unbebaut. Das hatte einen nachvollziehbaren Grund. Das Baugrundstück ist Teil einer steil zum Knochenbach abfallenden und nach Südosten ausgerichteten Hanglage. Hanglage und eine unzureichende Wegeerschließung verhinderten zunächst eine Bebauung.  
Bis 1899 war das Baugrundstück das heute unter der Adresse Bülowstraße 48 bekannt ist unbebaut. Die schwierige topografische Situation und eine unzureichende Erschließung verhinderten lange Zeit die Bebauung. Das Baugrundstück ist Teil einer steil zum Knochenbach abfallenden, nach Südosten ausgerichteten Hanglage.  


Die Hanglage trug die Flurbezeichnung "Weinberg". Zum Zeitpunkt der Katasteraufnahme 1883 war der Steilhang - wie noch heute - bewaldet. Der ursprüngliche Beiname "Villa Waldheim" für das 1899 erbaute Haus (heute: Bülowstraße 48) verweist noch auf den Standort im Wald.
Die Hanglage trug die Flurbezeichnung "Weinberg". Zum Zeitpunkt der Katasteraufnahme 1883 war der Steilhang - wie aucch heute noch - bewaldet. Der ursprüngliche Beiname "Villa Waldheim" für das 1899 erbaute Haus (heute: Bülowstraße 48) verweist auf den Standort im Wald.


1883 standen die Flächen des "Weinbergs" im Eigentum der Personen "Volger" und "Holz". Sie werden im Urkataster als "Partikuliere" bezeichnet, d.h. sie gingen keinem Erwerb nach und lebten von ihren Renten und Kapitalien. Der Eigentümer "Holz" hatte auf seinem Grundstück im südlichen Teil des "Weinbergs" bereits um 1875 ein villenartiges Wohnhaus (ehem. Allee 15) errichtet. Es stand auf einem kleinen künstlich geschaffenen Plateau am Hang oberhalb des Knochenbaches im Wald und war über einen Privatweg mit Zugang bei der "Oberen Mühle" zu erreichen. Weg und Toreinfahrt sind bei der Brücke über den Knochenbach erhalten. Vom früheren Haus Allee 15 existieren dagegen nur noch geringe Ruinenreste.
1883 waren die Flächen des "Weinbergs" im Eigentum der Personen "Volger" und "Holz". Sie werden im Urkataster als "Partikuliere" bezeichnet, d.h. sie gingen keinem Erwerb nach und lebten von ihren Renten und Kapitalien. Der Eigentümer "Holz" hatte auf seinem Grundstück im südlichen Teil des "Weinbergs" bereits um 1875 ein villenartiges Wohnhaus (ehem. Allee 15) errichtet. Es stand auf einem kleinen künstlich geschaffenen Plateau am Hang oberhalb des Knochenbaches und war über einen Privatweg mit Zugang in der Nähe der "Oberen Mühle" zu erreichen. Weg und Toreinfahrt sind dicht bei der Brücke über den Knochenbach noch erhalten. Vom früheren Haus Allee 15 existieren dagegen nur noch Ruinenreste.
      
      
Die zunächst noch unbebaute nördliche Steilhangfläche des "Weinbergs" - ehemals Eigentum "Volger" - war zum Ende des 19. Jhdts. nur von oben, d.h. vom "Hiddeser Berg" aus über einen in den Wald führenden Stichweg zu erreichen. Der Stichweg bildet bis heute die Hauptzufahrt zum Haus Bülowstraße 48. Der Weg blieb lange namenlos und zweigte laut Urkataster von 1883 zunächst von der Brahmsstraße ab, die damals einzige Wegeverbindung von der Detmolder Innenstadt hinauf zum "Hiddeser Berg". Die Bülowstraße entstand erst 1910.
Die zunächst noch unbebaute nördliche Steilhangfläche des "Weinbergs" - ehemals Eigentum "Volger" - war zum Ende des 19. Jhdts. nur von oben, d.h. vom "Hiddeser Berg" aus über einen Stichweg zu erreichen. Er bildet bis heute die Hauptzufahrt zum Haus Bülowstraße 48. Der Weg blieb lange namenlos und zweigte laut Urkataster von 1883 zunächst von der Brahmsstraße ab, die damals noch die einzige Wegeverbindung von der Detmolder Kernstadt hinauf zum "Hiddeser Berg" darstellte. Die Bülowstraße entstand erst 1910.


Im Jahre 1889 hatte es einen neuen Impuls zur Weiterentwicklung der südlichen Stadtquartiere von Detmold gegeben. Der Stadtrat reagierte auf das zunehmende Wachstum der Einwohnerzahlen und genehmigte erstmals die Bebauung der Fläche "Hiddeser Berg" - also der ersten Hangterrasse auf dem Höhenzug des Teutoburger Waldes. Damit waren zugleich die Weichen für eine Bebauung des "Weinbergs" als Randlage zum "Hiddeser Berg" gestellt - zumindest in dem Umfang, als das schwierige, steil abfallende Hanggelände eine Bebauung überhaupt zuließ.
Im Jahre 1889 hatte es einen neuen Impuls zur Weiterentwicklung der südlichen Stadtquartiere von Detmold gegeben. Der Stadtrat reagierte damit auf das zunehmende Wachstum der Einwohnerzahlen und genehmigte erstmals die Bebauung der Fläche "Hiddeser Berg" - also der ersten Hangterrasse auf dem Höhenzug des Teutoburger Waldes südlich der Kernstadt. Damit waren zugleich die Weichen für eine Bebauung des "Weinbergs" in der Randlage zum "Hiddeser Berg" gestellt.


Im Jahr 1898/99 erwarb ein "Fräulein Julie Hartung aus Dortmund" ein Grundstück im Weinberg von dem Rentner Ostermann (Besitznachfolger von Volger), um darauf ein Wohnhaus zu erbauen. Das gekaufte Grundstück erstreckte sich als ca. 20m breiter Geländestreifen vom erwähnten Stichweg bis hinunter zum Ufer des Knochenbaches. Die Planung von 1899 sah die Bebauung mit dem Haus im oberen Hangdrittel vor - d.h. mit einer Fahrweg-Erschließung über den noch namenlosen Stichweg.
Im Jahr 1898/99 erwarb "Fräulein Julie Hartung aus Dortmund" ein Grundstück im Weinberg von dem Rentner Ostermann (Besitznachfolger von Volger), um darauf ein Wohnhaus zu erbauen. Das gekaufte Grundstück erstreckte sich als 20m breiter Geländestreifen vom erwähnten Stichweg bis hinunter zum Ufer des Knochenbaches. Die Planung von 1899 sah die Bebauung mit dem Haus im oberen Hangdrittel vor - d.h. mit einer Fahrweg-Erschließung über den damals noch namenlosen Stichweg.


16.12.1898    Baugenehmigung durch den Magistrat der Stadt Detmold.
16.12.1898    Baugenehmigung durch den Magistrat der Stadt Detmold.