Oberschönhagen: Unterschied zwischen den Versionen

Siedlungscharakteristik: Text überarbeitet
Zeile 119: Zeile 119:


==Siedlungscharakteristik==
==Siedlungscharakteristik==
Oberschönhagen ist ein Hagenhufendorf, eine Siedlungsform aus dem 13. Jahrhundert. Es entstand nach Waldrodungen, daher auch die Bezeichnung: Waldhufensiedlung; die Höfe liegen zwischen Straßen und Bächen/Flüssen, Grundstücke handtuchförmig. Ein Hagenrecht bedeutete, Besitzer durften ihren Grund und Boden einhegen, es entstanden Bauerngärten und Kleintierhaltung; als Hufe wurden die Hofgrundstücke, die Breiten und die Hoflagen bezeichnet.
Niederschönhagen bildet zusammen mit Oberschönhagen eine in nord-südlicher Richtung verlaufende Waldhufensiedlung mit Hagenrecht an der Dorla, einem kleinen Fließgewässer, das ab Mosebeck in die Passade übergeht. Waldhufensiedlungen sind planmäßig angelegte Rodungssiedlung aus dem 12. und 13. Jahrhundert. Die Höfe von Nieder- und Oberschönhagen liegen in einer Reihe links und rechts des Bachlaufs der Dorla, die zugehörigen Hufen (Ackerfluren) erstrecken sich in breiten Streifen in west-östlicher Richtung. Das Hagenrecht bedeutete, die Besitzer der gerodeten und "eingehegten" (mit Hecken eingefriedeten) Hufen waren "hagenfrei" und unterstanden einer eigenen Hagengerichtsbarkeit.  


Die Dorla entspringt im Moerholz im Süden Oberschönhagens und fließt von dort aus in nördliche Richtung durch das Tal in Ober- und Niederschönhagen. In Mosebeck fliesst sie mit der Mosebecke zusammen und heisst dann Passade. Das Quellgebiet der Dorla umfasst eine Fläche von ca. 10,6 ha. Nach wenigen Kilometern mündet ein namenloser Bach von links und danach die Homberg-, Hagen- und Sassenbäche in die Dorla. Auf der gesamten Fließstrecke ist die Dorla in die Gewässergüteklasse II (Wasserschaftsschutzgebiet) eingeordnet, d.h. sie ist mässig verschmutzt.
Die Dorla entspringt im Moerholz im Süden Oberschönhagens und fließt von dort aus in nördliche Richtung durch das Tal in Ober- und Niederschönhagen. In Mosebeck fliesst sie mit der Mosebecke zusammen und heißt ab dort Passade. Sie mündet schließlich bei Brake in die Bega. Das Quellgebiet der Dorla umfasst eine Fläche von ca. 10,6 ha. Nach wenigen Kilometern münden ein namenloser Bach von links und danach der Homberg-, Hagen- und Sassenbach in die Dorla. Auf der gesamten Fließstrecke ist die Dorla in die Gewässergüteklasse II (Wasserschaftsschutzgebiet) eingeordnet, d.h. sie ist mäßig verschmutzt. Wiesen und Auen im gesamten Tal entlang der Dorla und östliche Wälder usw. sind Natur- und Landschaftsschutzgebiete.
Wiesen und Auen im gesamten Tal entlang der Dorla und östliche Wälder usw. sind Natur- und Landschaftsschutzgebiete.


Der gemeinschaftliche Fissenknicker Anger mit einer Fläche von etwa 66,5 Scheffelsaat (Schfls.) wurde 1864 aufgeteilt. 1 Schfls. entspricht 1.717 qm.
Die Gemeinheit (gemeinschaftliche Hudefläche) auf dem Fissenknicker Anger mit einer Fläche von etwa 66,5 Scheffelsaat wurde 1864 aufgeteilt. 1 Schfeffelsaat entspricht 1.717 qm.
 
Baudenkmäler:
In die Denkmalliste der Stadt Detmold sind im September 2024 eingetragen:


In der Denkmalliste der Stadt Detmold waren im September 2024 die folgenden Baudenkmäler eingetragen:
* 2 Fachwerkhäuser, Bad Meinberger Str. 152a und 154a
* 2 Fachwerkhäuser, Bad Meinberger Str. 152a und 154a
* 2 Fachwerkbauernhäuser, Bad Meinberger Str. 154 und 158
* 2 Fachwerkbauernhäuser, Bad Meinberger Str. 154 und 158