Am Rautenberg 15 (Heiligenkirchen): Unterschied zwischen den Versionen

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Die Gebäude waren mit einer Abgabe von 2 Talern und 30 Groschen taxiert, die drei Gärten mit 1 Taler 4 Groschen. Das umfangreiche Ackerland ("Länderey") ergab eine Taxe von 158 Talern und 7 Groschen. Hinzu kamen Wiesenwachs und zwei "Gehöltze". Neben dieser Grundsteuer gab der Meyer zu Wantrup der gräflichen Herrschaft "Pachtkorn", und zwar 12 Scheffel Roggen, 12 Scheffel Gerste und 18 Scheffel Hafer, zusammen also 2,1 Hektoliter! Weiterhin waren 3 Taler 29 Groschen Burgfest- und Malzgeld zu zahlen, Hofgerichts, Sommer- und Winterschatz, ein schlachtreifes, 100 Pfund wiegendes Schwein (Mahlschwein) im Wert von 5 Talern oder ein mageres zuzüglich 6 Scheffeln Hafer, ein Mahlferkel (18 Groschen) sowie zur gräflichen Küche fünf Hühner und 60 Eier abzuliefern. Neben diesen Geld- und Naturalabgaben waren auch noch Dienste zu leisten. Der Meyer zu Wantrup diente im Sommer wöchentlich mit zwei Pflügen von Petri bis Martini (29. Juni bis 11. November), im Winter von Martini bis Petri mit einem Pflug oder mit einem Fuder Holz zu fahren. Hinzu kamen noch jährlich drei Burgfest-Fuhren. Burgfestdienste oder -fuhren, auch Burgfronde genannt, dienten ursprünglich dem Bau und Unterhalt von Burgen, wurden später aber auch auf andere herrschaftliche Gebäude angewandt.<ref> Vgl. Deutsches Rechtswörterbuch (DRW). Ein Teil dieser Dienste wurde durch das Burgfestgeld abgelöst.</ref> Neben Extra- und Jagdfuhren (d. h. er musste nach der gräflichen Jagd an der Grotenburg das erlegte Wild nach Detmold fahren) hatte er auch Jagdverpflichtung, musste einen Tag in den Sichterwiesen mähen und jede Woche einen Spanndienst nach Johannettental leisten (einen zweiten hatte er 1739 durch Landabgabe abgelöst).<ref>Hermann Wendt, Das ehemalige Amt Falkenberg, Lemgo 1965, S. 65. </ref> Da die Heiligenkirchener keine eigene gemeine Hude besaßen, trieben sie ihre Rinder in den herrschaftlichen Wald. Dieses Huderecht ließ sich das Grafenhaus mit dem Kuhgeld vergüten. Am Kuhgeld des gesamten Amtes Falkenberg in Höhe von 137 Talern hatte er sich entsprechend seiner Anzahl an Rindvieh zu beteiligen. Wantrup durfte neun Rinder auf Hude in den Wald schicken (Köllermeier und Watermeier je acht, Teutmeier und die anderen mittleren Höfe vier usw.), wofür er 1 Taler 24 Groschen Kuhgeld zahlte. Die Rinderhude endete jeweils auf Bartholomä (24. August). Auch rund 100 Schweine wurden in der Bauerschaft von Martini bis Weihnachten zur Mast in den Eichen- und Buchenwald getrieben, wofür jeder Hudeberechtigte das erwähnte Mahlschwein abzugeben hatte. Im 19. Jahrhundert endete die Schweine-Eichelmast durch den Anbau und die Fütterung mit Kartoffeln bei reiner Stallhaltung.
Die Gebäude waren mit einer Abgabe von 2 Talern und 30 Groschen taxiert, die drei Gärten mit 1 Taler 4 Groschen. Das umfangreiche Ackerland ("Länderey") ergab eine Taxe von 158 Talern und 7 Groschen. Hinzu kamen Wiesenwachs und zwei "Gehöltze". Neben dieser Grundsteuer gab der Meyer zu Wantrup der gräflichen Herrschaft "Pachtkorn", und zwar 12 Scheffel Roggen, 12 Scheffel Gerste und 18 Scheffel Hafer, zusammen also 2,1 Hektoliter! Weiterhin waren 3 Taler 29 Groschen Burgfest- und Malzgeld zu zahlen, Hofgerichts, Sommer- und Winterschatz, ein schlachtreifes, 100 Pfund wiegendes Schwein (Mahlschwein) im Wert von 5 Talern oder ein mageres zuzüglich 6 Scheffeln Hafer, ein Mahlferkel (18 Groschen) sowie zur gräflichen Küche fünf Hühner und 60 Eier abzuliefern. Neben diesen Geld- und Naturalabgaben waren auch noch Dienste zu leisten. Der Meyer zu Wantrup diente im Sommer wöchentlich mit zwei Pflügen von Petri bis Martini (29. Juni bis 11. November), im Winter von Martini bis Petri mit einem Pflug oder mit einem Fuder Holz zu fahren. Hinzu kamen noch jährlich drei Burgfest-Fuhren. Burgfestdienste oder -fuhren, auch Burgfronde genannt, dienten ursprünglich dem Bau und Unterhalt von Burgen, wurden später aber auch auf andere herrschaftliche Gebäude angewandt.<ref> Vgl. Deutsches Rechtswörterbuch (DRW). Ein Teil dieser Dienste wurde durch das Burgfestgeld abgelöst.</ref> Neben Extra- und Jagdfuhren (d. h. er musste nach der gräflichen Jagd an der Grotenburg das erlegte Wild nach Detmold fahren) hatte er auch Jagdverpflichtung, musste einen Tag in den Sichterwiesen mähen und jede Woche einen Spanndienst nach Johannettental leisten (einen zweiten hatte er 1739 durch Landabgabe abgelöst).<ref>Hermann Wendt, Das ehemalige Amt Falkenberg, Lemgo 1965, S. 65. </ref> Da die Heiligenkirchener keine eigene gemeine Hude besaßen, trieben sie ihre Rinder in den herrschaftlichen Wald. Dieses Huderecht ließ sich das Grafenhaus mit dem Kuhgeld vergüten. Am Kuhgeld des gesamten Amtes Falkenberg in Höhe von 137 Talern hatte er sich entsprechend seiner Anzahl an Rindvieh zu beteiligen. Wantrup durfte neun Rinder auf Hude in den Wald schicken (Köllermeier und Watermeier je acht, Teutmeier und die anderen mittleren Höfe vier usw.), wofür er 1 Taler 24 Groschen Kuhgeld zahlte. Die Rinderhude endete jeweils auf Bartholomä (24. August). Auch rund 100 Schweine wurden in der Bauerschaft von Martini bis Weihnachten zur Mast in den Eichen- und Buchenwald getrieben, wofür jeder Hudeberechtigte das erwähnte Mahlschwein abzugeben hatte. Im 19. Jahrhundert endete die Schweine-Eichelmast durch den Anbau und die Fütterung mit Kartoffeln bei reiner Stallhaltung.


Neben dem Grafenhaus war der Meyer zu Wantrup auch dem Heiligenkirchener Pastorat verpflichtet. Er hatte jährlich mit einem Pflug einen Tag zu pflügen, alle vier Jahre einen halben Tag zu düngen, also Mist zu fahren, und jedes zweite Jahr ein Fuder Holz zu fahren. Neben diesen Diensten an den Pastor erhielt der Küster jährlich einen Scheffel Roggen und zwölf Eier. Aus anderen Bauerschaften wissen wir, dass diese Getreideabgabe spätestens seit dem frühen 19. Jahrhundert zumindest teilweise nicht selbst verbraucht, sondern versteigert wurde. So inserierte der Kirchendeche Kroshage zu [[Talle]] 1827, "Dienstag den 16ten Jan. Morgens 11 Uhr soll das hiesige Kirchenkorn, aus Rocken, Gerste und Hafer bestehend, im hiesigen Küsterhause meistbietend verkauft werden".<ref> Fürstlich Lippisches Intelligenzblatt Nr. 1 (6.1.1827), S. 4. </ref> Vom Zehnten, der zuletzt dem Präsidenten von Piderit zustand, hatte der Meyer zu Wantrup sich Ende des 18. Jahrhunderts freigekauft, bis auf einen kleinen Teil, der von zugekauftem Land abzuführen war, insgesamt 1 Taler 7 Groschen.<ref> LAV NRW OWL, L 92 J / Lippische Rentkammer - Frucht- und Flachszehnt, Nr. 103: Erwerb des Pideritzschen Heiligenkirchener Zehnten durch den Meier zu Wantrup, Laufzeit: 1795–1806, 1839. </ref>
Neben dem Grafenhaus war der Meyer zu Wantrup auch dem Heiligenkirchener Pastorat verpflichtet. Er hatte jährlich mit einem Pflug einen Tag zu pflügen, alle vier Jahre einen halben Tag zu düngen, also Mist zu fahren, und jedes zweite Jahr ein Fuder Holz zu fahren. Neben diesen Diensten an den Pastor erhielt der Küster jährlich einen Scheffel Roggen und zwölf Eier. Aus anderen Bauerschaften wissen wir, dass diese Getreideabgabe spätestens seit dem frühen 19. Jahrhundert zumindest teilweise nicht selbst verbraucht, sondern versteigert wurde. So inserierte der Kirchendeche Kronshage zu [[Talle]] 1827, "Dienstag den 16ten Jan. Morgens 11 Uhr soll das hiesige Kirchenkorn, aus Rocken, Gerste und Hafer bestehend, im hiesigen Küsterhause meistbietend verkauft werden".<ref> Fürstlich Lippisches Intelligenzblatt Nr. 1 (6.1.1827), S. 4. </ref> Vom Zehnten, der zuletzt dem Präsidenten von Piderit zustand, hatte der Meyer zu Wantrup sich Ende des 18. Jahrhunderts freigekauft, bis auf einen kleinen Teil, der von zugekauftem Land abzuführen war, insgesamt 1 Taler 7 Groschen.<ref> LAV NRW OWL, L 92 J / Lippische Rentkammer - Frucht- und Flachszehnt, Nr. 103: Erwerb des Pideritzschen Heiligenkirchener Zehnten durch den Meier zu Wantrup, Laufzeit: 1795–1806, 1839. </ref>


1776 verzeichnet die Volks- und Viehzählung auf dem Meyerhof Wantrup 7 Pferde, 2 Fohlen, 8 Ochsen und Kühe, 9 Rinder und Zuchtkälber, 8 Schafe, 14 Schweine, etwas weniger als er hätte halten müssen (8 Pferde, 18 Rindviecher, 14 Schweine). Von seinem Land, so ist vermerkt, lag nichts brach ("driesch"). Die Leibzüchterin besaß 2 Ochsen oder Kühe.
1776 verzeichnet die Volks- und Viehzählung auf dem Meyerhof Wantrup 7 Pferde, 2 Fohlen, 8 Ochsen und Kühe, 9 Rinder und Zuchtkälber, 8 Schafe, 14 Schweine, etwas weniger als er hätte halten müssen (8 Pferde, 18 Rindviecher, 14 Schweine). Von seinem Land, so ist vermerkt, lag nichts brach ("driesch"). Die Leibzüchterin besaß 2 Ochsen oder Kühe.
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