Hörster Bruch 1 (Hörste): Unterschied zwischen den Versionen
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Die Niederschrift enthält wesentliche weitere Punkte: | Die Niederschrift enthält wesentliche weitere Punkte: | ||
- Die Stätte wird schuldenfrei übergeben. | - Die Stätte wird schuldenfrei übergeben. | ||
- Kaufkontrakt: Die unverheiratete Wilhelmine Strate verkauft ihre soeben ererbte Stätte Nr. 39 an den miterschienenen Käufer Heinrich Hanning von Hörste Nr. 55 - Kaufpreis 500 Taler; sofort nach Genehmigung fällig. | - Kaufkontrakt: Die unverheiratete Wilhelmine Strate verkauft ihre soeben ererbte Stätte Nr. 39 an den miterschienenen Käufer Heinrich Hanning von Hörste Nr. 55 - Kaufpreis 500 Taler; sofort nach Genehmigung fällig. | ||
- Der Käufer will sich mit der Halbschwester der Verkäuferin, Johanne, wenn derselbe nächsten Herbst aus dem Auslande zurück weges ist, verheirathen . . . | - Der Käufer will sich mit der Halbschwester der Verkäuferin, Johanne, wenn derselbe nächsten Herbst aus dem Auslande zurück weges ist, verheirathen . . . | ||
- Stirbt die Johanne Strate vor der Verheirathung mit dem Käufer Heinrich Hanning, ist der hier abgeschlossene Contract null und nichtig . . . | - Stirbt die Johanne Strate vor der Verheirathung mit dem Käufer Heinrich Hanning, ist der hier abgeschlossene Contract null und nichtig . . . | ||
Wie im Frühjahr vertraglich festgelegt, wird die Ehe des nächsten Straßenkötterpaares Strate in Hörste Nr. 39 Ende Oktober 1855 per Eheprotokoll besiegelt. Die Eheleute Hermann Heinrich (geb. Hanning, 1823 – 1887) und Johanne Karoline Strate (1837 – 1894) haben Kinder: | |||
Wie im Frühjahr vertraglich festgelegt, wird die Ehe des nächsten Straßenkötterpaares Strate in Hörste Nr. 39 Ende Oktober 1855 per Eheprotokoll besiegelt.<ref>LAV NRW OWL, L 108 A Nr. 341, S. 187/188</ref> Die Eheleute Hermann Heinrich (geb. Hanning, 1823 – 1887) und Johanne Karoline Strate (1837 – 1894) haben Kinder: | |||
* 1856 August Wilhelm († 1937 auf Hörste Nr. 70) | * 1856 August Wilhelm († 1937 auf Hörste Nr. 70) | ||
* 1858 Hanne Friederike | * 1858 Hanne Friederike | ||
* 1861 Hermann Henrich August († 1862) | * 1861 Hermann Henrich August († 1862) | ||
19 Jahre später, Ende 1874, haben die Strates erhebliche Schulden auf der Stätte Nr. 39, die möglicherweise in Zusammenhang mit dem Kottenbau auf neu zugeteiltem Land entstanden sind. Sie verkaufen ihre Stätte Nr. 39 mit Ausnahme es neuen Kottens für 2100 Taler an den Schuhmacher Wilhelm Hanning von Nr. 48. Dabei bleibt die Leibzucht für des Verkäufers Schwiegermutter bestehen, während die 1855 festgelegten Rechte der immer noch ledigen, jetzt 46-jährigen Wilhelmine Strate (Wohnung im Leibzuchtshause, 1/3 Gartennutzung) abgelöst werden. Familie Strate zieht auf ihren Kotten, der jetzt zur Neuwohnerstätte Nr. 70 wird. | 19 Jahre später, Ende 1874, haben die Strates erhebliche Schulden auf der Stätte Nr. 39, die möglicherweise in Zusammenhang mit dem Kottenbau auf neu zugeteiltem Land entstanden sind. Sie verkaufen ihre Stätte Nr. 39 mit Ausnahme es neuen Kottens für 2100 Taler an den Schuhmacher Wilhelm Hanning von Nr. 48. Dabei bleibt die Leibzucht für des Verkäufers Schwiegermutter bestehen, während die 1855 festgelegten Rechte der immer noch ledigen, jetzt 46-jährigen Wilhelmine Strate (Wohnung im Leibzuchtshause, 1/3 Gartennutzung) abgelöst werden. Familie Strate zieht auf ihren Kotten, der jetzt zur Neuwohnerstätte Nr. 70 wird. | ||
Der Käufer Friedrich Wilhelm Hanning (1845 – 1922) hat ein halbes Jahr vor dem Stättenkauf seine erste Frau Juliana Franziska Weeke (1845 – 1878) geheiratet und am gleichen Tag - dem 1. Mai - auch das erste gemeinsame Kind taufen lassen. Vier Jahre später verstirbt sie, der Witwer heiratet 1879 Johanne Auguste Schulte (1853 – 1932) von Hörste Nr. 11, mit der er weitere fünf Kinder hat und schließlich alt wird. Die Kinder dieser Generation auf der Stätte Nr. 39 sind: | Der Käufer Friedrich Wilhelm Hanning (1845 – 1922) hat ein halbes Jahr vor dem Stättenkauf seine erste Frau Juliana Franziska Weeke (1845 – 1878) geheiratet und am gleichen Tag - dem 1. Mai - auch das erste gemeinsame Kind taufen lassen. Vier Jahre später verstirbt sie, der Witwer heiratet 1879 Johanne Auguste Schulte (1853 – 1932) von Hörste Nr. 11, mit der er weitere fünf Kinder hat und schließlich alt wird. Die Kinder dieser Generation auf der Stätte Nr. 39 sind: | ||
* 1874 Heinrich Christoph († 1874) | * 1874 Heinrich Christoph († 1874) | ||
* 1875 Wilhelm Gottlieb († vor 1932) | * 1875 Wilhelm Gottlieb († vor 1932) | ||
* 1877 Gustav Adolf (Ziegler, † 1899) | * 1877 Gustav Adolf (Ziegler, † 1899) | ||
* 1879 Friedrich August (Schuhmachermeister, Gastwirt, † 1964) | * 1879 Friedrich August (Schuhmachermeister, Gastwirt, † 1964) | ||
* 1882 August Heinrich Hermann (1931 Gastwirt in Lage, † 1945) | * 1882 August Heinrich Hermann (1931 Gastwirt in Lage, † 1945) | ||
* 1885 Ernst Albrecht (1931 Landwirt in Piv. VL) | * 1885 Ernst Albrecht (1931 Landwirt in Piv. VL) | ||
* 1887 Pauline Johann Marie († 1919) | * 1887 Pauline Johann Marie († 1919) | ||
* 1893 Rudolf Hermann Adolf, Kriegsinvalide († 1919) | * 1893 Rudolf Hermann Adolf, Kriegsinvalide († 1919) | ||
Nach dem Tode Wilhelm Hannings Ende Mai 1922 wird zunächst für neun Jahre seine Witwe Johanne, geb. Schulte, Eigentümerin der Stätte Nr. 39. Am 8. Mai 1931 schließt sie einen Kolonatsabtretungs- und Leibzuchtsvertrag mit ihrem ältesten Sohn, dem Schuhmachermeister Friedrich Hanning (1879 – 1964), und seinen beiden einzigen (lebenden) Geschwistern, dem Wirt August Hanning in Lage (1882 – 1945) und dem Landwirt Albrecht Hanning in Pivitsheide VL (* 1885), die abgefunden werden. Zur Wohnung erhält die abtretende Kolona/Mutter 3 in der I. Etage des in Neubau befindlichen Kolonatsgebäudes belegene Räume nach ihrer Wahl. Zum Tragen kommt diese Leibzucht maximal ein halbes Jahr, denn am 4. Januar 1932 verstirbt die Leibzüchterin. | |||
Nach dem Tode Wilhelm Hannings Ende Mai 1922 wird zunächst für neun Jahre seine Witwe Johanne, geb. Schulte, Eigentümerin der Stätte Nr. 39. Am 8. Mai 1931 schließt sie einen ''Kolonatsabtretungs- und Leibzuchtsvertrag'' mit ihrem ältesten Sohn, dem ''Schuhmachermeister Friedrich Hanning'' (1879 – 1964), ''und seinen beiden einzigen'' (lebenden) ''Geschwistern'', ''dem Wirt August Hanning in Lage'' (1882 – 1945) ''und dem Landwirt Albrecht Hanning in Pivitsheide VL'' (* 1885), die abgefunden werden. Zur Wohnung erhält die abtretende Kolona/Mutter ''3 in der I. Etage des in Neubau befindlichen Kolonatsgebäudes belegene Räume nach ihrer Wahl''. Zum Tragen kommt diese Leibzucht maximal ein halbes Jahr, denn am 4. Januar 1932 verstirbt die Leibzüchterin. | |||
Der neue, in wirtschaftlich schwierigster Zeit die elterliche Stätte antretende Besitzer Friedrich Hanning ist bereits in der Mitte seines Lebens und hat eine Familie mit folgenden vier Kindern: | Der neue, in wirtschaftlich schwierigster Zeit die elterliche Stätte antretende Besitzer Friedrich Hanning ist bereits in der Mitte seines Lebens und hat eine Familie mit folgenden vier Kindern: | ||
* 19xx Antonie, später verh. Sturhahn in Hörste Nr. 112 | * 19xx Antonie, später verh. Sturhahn in Hörste Nr. 112 | ||
* 19xx Elfriede, später verh. u. verwitwete Kremeier († 1972) | * 19xx Elfriede, später verh. u. verwitwete Kremeier († 1972) | ||
* 1908 Elisabeth (ledig) († nach 1991) | * 1908 Elisabeth (ledig) († nach 1991) | ||
* 1913 Friedrich (junior), Kfm./Gastwirt († 1991) | * 1913 Friedrich (junior), Kfm./Gastwirt († 1991) | ||
Friedrich Hanning senior muss es gewesen sein, der irgendwann in den 1920er Jahren die alte Volksweisheit „Schuster bleib bei deinem Leisten!“ in den Wind geschlagen und voll auf Gastronomie und Fremdenverkehr gesetzt hat. Der damit entstandene Schuldenberg wird für Jahrzehnte zur extremen Belastung. | Friedrich Hanning senior muss es gewesen sein, der irgendwann in den 1920er Jahren die alte Volksweisheit „Schuster bleib bei deinem Leisten!“ in den Wind geschlagen und voll auf Gastronomie und Fremdenverkehr gesetzt hat. Der damit entstandene Schuldenberg wird für Jahrzehnte zur extremen Belastung. | ||
Als Friedrich Hanning senior im Oktober 1964 verstorben ist, wird er von seinen vier Kindern zu je ¼ beerbt. Da der Grundbesitz hoch belastet ist und die Pfändung von Erbanteilen durch das Finanzamt droht | Als Friedrich Hanning senior im Oktober 1964 verstorben ist, wird er von seinen vier Kindern zu je ¼ beerbt. Da der Grundbesitz hoch belastet ist und die Pfändung von Erbanteilen durch das Finanzamt droht <ref>LAV NRW OWL, D 23 B Detmold. Lage, Blatt 75 I, S. 369</ref> , kommt es nach sechs Jahren - 1970 - nur zur Abfindung der Tochter Antonie, verheiratete Sturhahn; die anderen Erben - alle auch wohnhaft im Hause Hörste Nr. 39 - besitzen „Café Hanning“ inclusive ca. 2 Hektar Land und sehr hohen Schulden als Erbengemeinschaft. 1972 verstirbt Elfriede Kremeier, geb. Hanning. Ihr Anteil geht auf ihre beiden Kinder Jürgen Kremeier (* 1938) und Carla Easson, geb. Kremeier, (1944 – 2001) , ebenfalls beide wohnhaft Hörste Nr. 39, über. Eine letzte Veränderung der Erbengemeinschaft Hanning ergibt sich 1991 mit dem Tod von Friedrich Hanning, der seinen Neffen Roland Hanning (* 1939) zu seinem alleinigen Erben bestimmt hat. | ||
Diese Erbengemeinschaft Hanning kann nach 1990 etliche Baugrundstücke insbesondere südlich der Stapelager Straße (Kolpingstraße/Schleiermacherweg) verkaufen, die Schulden tilgen und veräußert dann auch das ehemals markante Haus „Café Hanning“ in Hörstes Ortskern. | Diese Erbengemeinschaft Hanning kann nach 1990 etliche Baugrundstücke insbesondere südlich der Stapelager Straße (Kolpingstraße/Schleiermacherweg) verkaufen, die Schulden tilgen und veräußert dann auch das ehemals markante Haus „Café Hanning“ in Hörstes Ortskern. | ||