Oberschönhagen: Unterschied zwischen den Versionen
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→Geschichte
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Im Jahr 1352 verpfändete Otto, Edelherr zur Lippe, seinen Zehnten zu Schonenhaghene im Kirchspiel Detmold an den Knappen Hermann de Wendt. Im gleichen Jahr verpfändete Bernhard V. den Zehnten zu Mederkesborn, das 1394 in einem Kuhgeldregister als „to dem Eyderkesborne“ bezeichnet wird, an Konrad von Bega. Es handelt sich um die Höfe Oberschönhagen Nr. 1 und Nr. 9, die ab 1516 nicht mehr zu Brüntrup, sondern zur Bauerschaft Oberschönhagen gerechnet werden, weil der Meier zu Eveskeborn - wie er beim Verkauf der Burg und des Hauses Horn mit Zubehör an Rave Westphal im Jahre 1516 genannt wird – zusammen mit dem Hof Heidenreich von Simon V. für die Burg Detmold vorbehalten wird. Kirchlich gehörten die Höfe damals schon weiterhin zu Cappel. | Im Jahr 1352 verpfändete Otto, Edelherr zur Lippe, seinen Zehnten zu Schonenhaghene im Kirchspiel Detmold an den Knappen Hermann de Wendt. Im gleichen Jahr verpfändete Bernhard V. den Zehnten zu Mederkesborn, das 1394 in einem Kuhgeldregister als „to dem Eyderkesborne“ bezeichnet wird, an Konrad von Bega. Es handelt sich um die Höfe Oberschönhagen Nr. 1 und Nr. 9, die ab 1516 nicht mehr zu Brüntrup, sondern zur Bauerschaft Oberschönhagen gerechnet werden, weil der Meier zu Eveskeborn - wie er beim Verkauf der Burg und des Hauses Horn mit Zubehör an Rave Westphal im Jahre 1516 genannt wird – zusammen mit dem Hof Heidenreich von Simon V. für die Burg Detmold vorbehalten wird. Kirchlich gehörten die Höfe damals schon weiterhin zu Cappel. | ||
Die Namen der Hofbesitzer wurden erstmals um 1600 genannt. | |||
Während des 30-jährigen Kriegs erfolgten Plünderungen durch sog. „abgöttische schwedische Reutter“. | |||
Nach 1650 wurden die „Meier- oder Hägerrechte“ vergeben und die Einordnung in Vollspänner und Halbspänner. | |||
Zu der Zeit erfolgte auch die Besiedlung von Fissenknick und Hülsen – beide Ortsteile gehör-ten bis 1970 zur Gemeinde Oberschönhagen; Fissenknick danach zu Horn-Bad Meinberg und Hülsen zu Diestelbruch. | |||
Es entstanden Streusiedlungen durch Aufteilung unter den hudeberechtigten Bauern und Köttern und Leibzuchten. Kleinere Flächen wurden an „Neusiedler“ verkauft – darauf gebaut die „Ziegler-Häuser“. | |||
Es gehörten 8 Höfe zur Kirchengemeinde Detmold und 2 Höfe zu Cappel. | |||
Als älteste Hofstellen sind dokumentiert: | |||
- 1737 Leibzucht Reineke, heute Dr. Olesch | |||
- 1756 Leibzucht Dickewied, heute Capelle | |||
- 1765 Haupthaus Hunkemeier, bis 2020 Kästner, heute Familie M. + L. Dann (Reiterhof) | |||
Die Hausnummern wurden erst am 13. Mai 1766 („Verordnung wegen Nummerierung der Häuser von 1766“) durch den regierenden Grafen und Edlen Herrn Simon August zur Lippe vergeben. Die Reihenfolge der Nummerierung richtete sich nach der Höhe des Steuer- aufkommens, d.h. die Nr. 1 als größte Hofstelle hatte die meisten Steuern zu zahlen. | |||
Am 17. April 1768 gab es von Herrn Simon August zur Lippe eine weitere „Verordnung wegen Gebäude auf dem Lande“, die wegen des Brandschutzes vorgab, dass die bei „Errichtung neuer Gebäude hinkünftig die Wohnhäuser von denen Scheunen und Fruchthäusern gänzlich abgesondert und so angelegt werden sollen, dass der Hausmann aus seiner Wohnung alles überschauen kann“. Die Gründe an den Häusern und Scheunen mussten einige Fuss hoch untermauert werden, um sie vor Fäulnis zu bewahren. Auch der Brand-Assecurations-Kasse mussten die Hauseigentümer beitreten. | |||
Schliesslich wurde am 27. Dezember 1808 von Pauline Christine Wilhelmine, Souveräne Fürstin, Vormünderin und Regentin zur Lippe usw. die „Verordnung zur Aufhebung des Leib- und Guts-Eigenthums betreffend“ verabschiedet. | |||
Daraus ergab sich, dass „alle Unterthanen. die sich bisher in Herrschaftlichem Leibeigenthum bzw. auch Colonaten (Colon) befanden, zum ersten des nächsten Jahres daraus entlassen werden“. Die auf den Gütern befindlichen verschiedenen Verbindlichkeiten zu Spann- oder Handdiensten, Zins und Pachtgefällen, und anderen Geld- und Naturalabgaben blieben allerdings unverändert. | |||
Durch die Bauernbefreiung zwischen 1810 bis 1850 erfolgte die Ablösung der Hand- und Spanndienste für das fürstliche Domanium in Detmold und der Huderechte. | |||
Im Jahr 1828 liess der damalige Landesherr eine Volkszählung – auch Census genannt – durchführen, um sich eine Übersicht über die Anzahl der Untertanen und deren Lebensver- hältnisse in den verschiedenen Bauerschaften zu verschaffen. | |||
Es wurden alle Wohnstätten, die Anzahl der darauf befindlichen Wohnhäuser, die Anzahl der Menschen auf diesen Stätten, unterteilt in Erwachsene, Ehepaare und deren Kinder erfasst. Ferner auch die auf dem Altenteil der Hofstätten, auch Colonate genannt, lebenden Leibzüchter und die als Mieter auf den Höfen lebenden Einlieger. | |||
Eine Bauerschaft, auch Einwohnerschaft, entspricht als kleinste Verwaltungseinheit des Landes den späteren Gemeinden. Innerhalb einer Bauerschaft erfolgte die Auflistung der Volkszählung der Reihenfolge der Colonatsnummern, die für Lippe erst im Jahr 1766 festgeschrieben wurden. Sie behielten in der Regel ihre Gültigkeit bis zum Zeitpunkt der Einführung von Strassennamen im 20. Jahrhundert. | |||
Die Vergabe der Hausnummern erfolgte für die nach 1766 entstandenen Colonate in der Reihenfolge deren Gründungen. | |||
==Siedlungscharakteristik== | ==Siedlungscharakteristik== | ||