Bentweg 20 (Hörste): Unterschied zwischen den Versionen

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Der Reihe nach: Im Hörster Salbuch von 1855 wird am 17. Febr. 1870 nachgetragen: <ref>LAV NRW OWL, L 101 C I Nr. 131, S. 1795</ref>  ''Nr. 67.  Schapeler, August; hat die Zubehörungen dieser Stätte vom Brinkschen Colonate Nr. 8 angekauft und besitzt: I. ein Wohnhaus; II. Länderei vom Hörsterbruche – 11 Schfls.''; Darunter folgt ein weiterer Eintrag: ''Hinzu von Brink N.8.; Hude und Torfstich auf dem schwarzen Dreck – 25 Schfls.; Eing. 22. Jan. 1881''
Der Reihe nach: Im Hörster Salbuch von 1855 wird am 17. Febr. 1870 nachgetragen: <ref>LAV NRW OWL, L 101 C I Nr. 131, S. 1795</ref>  ''Nr. 67.  Schapeler, August; hat die Zubehörungen dieser Stätte vom Brinkschen Colonate Nr. 8 angekauft und besitzt: I. ein Wohnhaus; II. Länderei vom Hörsterbruche – 11 Schfls.''; Darunter folgt ein weiterer Eintrag: ''Hinzu von Brink N.8.; Hude und Torfstich auf dem schwarzen Dreck – 25 Schfls.; Eing. 22. Jan. 1881''


Dem Brinkschen Hof Nr. 8 waren bei der Teilung des Hörsterbruches um 1840 größere Flächen am Südrand des Geländes zugeschlagen worden, deren Verkauf Colon Brink Mitte der 1860er Jahre anstrebt. Dazu erhält er 1865 die Genehmigung zur Errichtung von zwei Kotten auf dem Gelände.<ref>LAV NRW OWL, l 108 Lage Fach 2 Nr. 26, Bd. XX</ref>  Womöglich ist der Bau der Kotten schon zugeschnitten auf zwei avisierte Käufer  -  August Schapeler und dessen Verwandten Arnold Gauss aus Mackenbruch. Auch Käufer und Verkäufer sind verwandt bzw. verschwägert: Die Colona Brink ist Justine Wilhelmine Schapeler (aus der Senne), eine mit ihm aufgewachsene Cousine des Käufers August Schapeler. So kommt es Ende 1869 zum ''Kaufkontrakt seitens des Kolons Brink Nr. 8 zu Hörste an die Einlieger Arnold Gauß von Mackenbruch und August Schapeler von Pivitsheide''.<ref>LAV NRW OWL, l 108 Lage Fach 2 Nr. 26, Bd. XXII</ref>  Jeder Käufer erwirbt einen der Kotten und zugehöriges Land; die Neuwohnerstätten Gauss/ab 1881 Stölting Nr. 66 und Schapeler Nr. 67 entstehen.
Dem Brinkschen Hof Nr. 8 waren bei der Teilung des Hörsterbruches um 1840 größere Flächen am Südrand des Geländes zugeschlagen worden, deren Verkauf Colon Brink Mitte der 1860er Jahre anstrebt. Dazu erhält er 1865 die Genehmigung zur Errichtung von zwei Kotten auf dem Gelände.<ref>LAV NRW OWL, L 108 Lage Fach 2 Nr. 26, Bd. XX</ref>  Womöglich ist der Bau der Kotten schon zugeschnitten auf zwei avisierte Käufer  -  August Schapeler und dessen Verwandten Arnold Gauss aus Mackenbruch. Auch Käufer und Verkäufer sind verwandt bzw. verschwägert: Die Colona Brink ist Justine Wilhelmine Schapeler (aus der Senne), eine mit ihm aufgewachsene Cousine des Käufers August Schapeler. So kommt es Ende 1869 zum ''Kaufkontrakt seitens des Kolons Brink Nr. 8 zu Hörste an die Einlieger Arnold Gauß von Mackenbruch und August Schapeler von Pivitsheide''.<ref>LAV NRW OWL, L 108 Lage Fach 2 Nr. 26, Bd. XXII</ref>  Jeder Käufer erwirbt einen der Kotten und zugehöriges Land; die Neuwohnerstätten Gauss/ab 1881 Stölting Nr. 66 und Schapeler Nr. 67 entstehen.


August Schapeler zahlt für 11 Schfls., von denen zwei dem sogenannten schwarzen Dreck zugerechnet werden, 1900 Taler, davon 900 bei Übergabe. 1000 Taler gewährt Verkäufer Brink als mit 4 Prozent verzinsliches Darlehn. Zusätzlich zu dieser ursprünglichen Fläche von knapp 2 ha erwirbt er 1880 weitere südlich angrenzende 4 ha Land „auf dem schwarzen Dreck“ (größtenteils Moorgelände) von Brink Nr. 8.
August Schapeler zahlt für 11 Schfls., von denen zwei dem sogenannten schwarzen Dreck zugerechnet werden, 1900 Taler, davon 900 bei Übergabe. 1000 Taler gewährt Verkäufer Brink als mit 4 Prozent verzinsliches Darlehn. Zusätzlich zu dieser ursprünglichen Fläche von knapp 2 ha erwirbt er 1880 weitere südlich angrenzende 4 ha Land „auf dem schwarzen Dreck“ (größtenteils Moorgelände) von Brink Nr. 8.