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Die Höfe erhielten erst 1766 mit der "Verordnung wegen Numerierung der Häuser" eine Nummer zur Unterscheidung. Bis dahin orientierte man sich am Hofnamen. Üblicherweise behielt ein Hof auch bei Besitzerwechsel, etwa Einheirat eines Mannes bei weiblicher Hoferbin, den bekannten Hofnamen, den der Mann als Familiennamen annahm. Gleiches galt auch für einen Pächter. Diese Hofnamensitte bestand in Lippe ohne rechtliche Einschränkung bis 1864. | Die Höfe erhielten erst 1766 mit der "Verordnung wegen Numerierung der Häuser" eine Nummer zur Unterscheidung. Bis dahin orientierte man sich am Hofnamen. Üblicherweise behielt ein Hof auch bei Besitzerwechsel, etwa Einheirat eines Mannes bei weiblicher Hoferbin, den bekannten Hofnamen, den der Mann als Familiennamen annahm. Gleiches galt auch für einen Pächter. Diese Hofnamensitte bestand in Lippe ohne rechtliche Einschränkung bis 1864. | ||