Bülowstraße 48 (Detmold): Unterschied zwischen den Versionen

Joachim Kleinmanns (Diskussion | Beiträge)
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==Geschichte==
==Geschichte==
Bis 1899 war das Baugrundstück des heute unter der Adresse Bülowstraße 48 bekannten Hauses noch unbebaut. Das hatte einen nachvollziehbaren Grund. Das Baugrundstück war Teil einer steil zum Knochenbach abfallenden und nach Südosten ausgerichteten Hanglage. Sie trug die Flurbezeichnung "Weinberg". Zum Zeitpunkt der Katasteraufnahme 1883 war der Steilhang - wie noch heute - bewaldet. Der ursprüngliche Beiname "Villa Waldheim" für das 1899 erbaute Haus (heute: Bülowstraße 48) verweist noch auf die Errichtung im Wald.
1883 standen die Flächen des "Weinbergs" im Eigentum der Personen "Volger" und "Holz". Beide werden im Urkataster als "Partikuliere" bezeichnet. D.h. sie gingen keinem Erwerb nach und lebten von ihren Renten und Kapitalien. Der Eigentümer "Holz" hatte auf seinem Grundstück im südlichen Teil des "Weinbergs" bereits um 1875 ein villenartiges Wohnhaus (ehem. Allee 15) errichtet. Es lag auf einem kleinen Hangplateau oberhalb des Knochenbaches im Wald und war über einen Privatweg vom Talgrund bei der "Oberen Mühle" zu erreichen. Der Weg und die Toreinfahrt sind bei der Brücke über den Knochenbach noch erhalten. Vom ehemaligen Haus Allee 15 gibt es dagegen nur noch Ruinenreste.
   
Die zunächst unbebaute nördliche Steilhangfläche des "Weinbergs" - ehemals Eigentum "Volger" - war zum Ende des 19. Jhdts. nur von oben, d.h. vom "Hiddeser Berg" aus über eine in den Wald führenden Stichweg zu erreichen. Der Stichweg bildet bis heute die Hauptzufahrt zum Haus Bülowstraße 48. Der Weg blieb lange namenlos und zweigte nach dem Urkataster von 1883 zunächst von der Brahmsstraße ab, die damals die einzige Wegeverbindung von der Innenstadt zum "Hiddeser Berg" darstellte. Die Bülowstraße wurde erst 1910 angelegt.
Im Jahre 1889 hatte es einen neuen Impuls zur Weiterentwicklung der südlichen Stadtquartiere gegeben. Der Rat der Stadt Detmold reagierte damit auf das zunehmende Wachstum der Einwohnerzahlen und genehmigte erstmals die Bebauung der Fläche "Hiddeser Berg" - also der ersten Hangterrasse auf dem Höhenzug des Teutoburger Waldes. Damit waren zugleich auch die Weichen für eine Bebauung des "Weinbergs" als Randlage zum "Hiddeser Berg" gestellt - zumindest insoweit, als das schwierige, steil abfallende Hanggelände eine Bebauung überhaupt erlaubte.


==Gebäude==
==Gebäude==