Hellweg 390 (Kachtenhausen): Unterschied zwischen den Versionen
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Der Hof Haverich Nr. 4 ist ein sehr alter Einzelhof am westlichen Rand von Wellentrup, dessen ursprünglicher Name Havergoh Bezüge zu dieser altsächsischen Landschaftsbezeichnung für den Raum etwa zwischen Lage und Oerlinghausen erkennen lässt. Eine Entstehung des Hofes im frühen Mittelalter, vielleicht im 7. oder 8. Jahrhundert n. Chr., ist anzunehmen. | Der Hof Haverich Nr. 4 ist ein sehr alter Einzelhof am westlichen Rand von Wellentrup, dessen ursprünglicher Name Havergoh Bezüge zu dieser altsächsischen Landschaftsbezeichnung für den Raum etwa zwischen Lage und Oerlinghausen erkennen lässt. Eine Entstehung des Hofes im frühen Mittelalter, vielleicht im 7. oder 8. Jahrhundert n. Chr., ist anzunehmen. | ||
Um 1160 wird der Hof als ''praedium Havergo'' in der ''Vita Meinwerci'', der Lebensbeschreibung Bischof Meinwerks von Paderborn (1009-1036) erwähnt; anscheinend war er alter Besitz aus dem Geschlecht der Immedinger, aus dem Meinwerk stammte. Später gehörte der Hof zur Grundherrschaft des Paderborner Benediktinerklosters Abdinghof. | |||
1437 wird der Hof in einem Rentenbuch des Klosters Abdinghof als ''curia in Havergoe'' bezeichnet, die von einem ''villicus'' (Meier, Hofinhaber) ''Henneke'' bewirtschaftet wurde.<ref>Linde, Kachtenhausen 2004, S. 266ff.</ref> | 1437 wird der Hof in einem Rentenbuch des Klosters Abdinghof als ''curia in Havergoe'' bezeichnet, die von einem ''villicus'' (Meier, Hofinhaber) ''Henneke'' bewirtschaftet wurde.<ref>Linde, Kachtenhausen 2004, S. 266ff.</ref> | ||
Seit dem 14. Jahrhundert vergab das Kloster seine Besitzungnen in Havergo und Wellentrup an bürgerliche Familien, zunächst die Bielefelder Familie "von Havergoh" mit dem Beinamen "Taschenmaker" und später an die Horner Familie Gobbel. Im 16. Jahrhundert versuchten die Inhaber des Hofes Havergoh, sich aus der Abhängigkeit von den "Gobbeln" zu befreien, indem sie versuchten, mith Hilfe von Zeugenaussagen eine adlige Herkunft und damit Lehnsansprüche gerichtlich nachzweisen, was freilich nicht gelang.<ref>Linde, Kachtenhausen 2004, S. 38ff.</ref> | |||
Der Hof Havergoh, später Haverich, war ein Halbspänner, d. h. er musste bei seinen Spanndiensten mit einem halben Gespann (2 Pferden) dienen und mit einem anderen Halbspänner "zusammenspannen". | Der Hof Havergoh, später Haverich, war ein Halbspänner, d. h. er musste bei seinen Spanndiensten mit einem halben Gespann (2 Pferden) dienen und mit einem anderen Halbspänner "zusammenspannen". | ||