Ehrsen-Breden: Unterschied zwischen den Versionen
→Bevölkerung
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==Bevölkerung== | ==Bevölkerung== | ||
Familiennamen | ===Familiennamen=== | ||
Es blieb zunächst eine Form des Namenswechsels erhalten, die in Lippe weit verbreitet war und nicht als willkürlich galt, da sie mit der ländlichen Sozialstruktur zusammenhing, nämlich die Annahme von Hof- oder Stättennamen. Es war in Lippe üblich, dass der Erwerber einer bäuerlichen Stätte (Hof, Kotten, Kolonat) den Namen des Vorbesitzers bzw. den Hofnamen annahm und für die Zukunft an Stelle seines ererbten Familiennamens rechtsgültig weiterführte. | Es blieb zunächst eine Form des Namenswechsels erhalten, die in Lippe weit verbreitet war und nicht als willkürlich galt, da sie mit der ländlichen Sozialstruktur zusammenhing, nämlich die Annahme von Hof- oder Stättennamen. Es war in Lippe üblich, dass der Erwerber einer bäuerlichen Stätte (Hof, Kotten, Kolonat) den Namen des Vorbesitzers bzw. den Hofnamen annahm und für die Zukunft an Stelle seines ererbten Familiennamens rechtsgültig weiterführte. | ||
Die Annahme des Hofnamens beruhte auf Gewohnheitsrecht; es gab hierfür keine ausdrückliche behördliche Regelung. | Die Annahme des Hofnamens beruhte auf Gewohnheitsrecht; es gab hierfür keine ausdrückliche behördliche Regelung. | ||
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<ref>Die „Versteinerung“ der Familiennamen im früheren Fürstentum Lippe in Lippische Mitteilungen aus Geschichte und Landeskunde, 42. Band 1973 Meyersche Hofbuchhandlung Verlag, Detmold.</ref> | <ref>Die „Versteinerung“ der Familiennamen im früheren Fürstentum Lippe in Lippische Mitteilungen aus Geschichte und Landeskunde, 42. Band 1973 Meyersche Hofbuchhandlung Verlag, Detmold.</ref> | ||
Anerbenrecht | ===Anerbenrecht=== | ||
Im Amt Schötmar galt das Letztgeburtsrecht, auch Jüngstenerbrecht genannt. | Im Amt Schötmar galt das Letztgeburtsrecht, auch Jüngstenerbrecht genannt. | ||
D.h., dass der jeweils jüngste Nachkomme des Hofbesitzers Erbe der Stätte wurde. | D.h., dass der jeweils jüngste Nachkomme des Hofbesitzers Erbe der Stätte wurde. | ||