Hornoldendorfer Straße 14 (Hornoldendorf): Unterschied zwischen den Versionen
Hornoldendorfer Straße 14 (Hornoldendorf) (Quelltext anzeigen)
Version vom 29. November 2023, 19:23 Uhr
, 29. November 2023→Eigentümer*innen, Bewohner*innen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
|||
| Zeile 133: | Zeile 133: | ||
30.5.1840, Conrad, des weil. Mittelkötters Johann Bernd Lückermann Nr. 6 zu Hornoldendorf ehelicher nachgebliebener, bereits 46 Jahre alter Sohn, will sich verheiraten mit Wilhelmine, des verstorbenen Krügers und Kolons Dreimann Nr. 17 im Spork nachgebliebene Witwe. Er zieht als Interimswirt zu ihr auf die Stätte nachdem sie mit ihren Kindern erster Ehe bereits geschichtet hat, und bringt aus Zusage des Kolons Lückermann 30 rt, 1 Kuh, 1 Rind, 1 großes und 1 kleines Schwein, 12 Scheffel Korn und gewöhnlichen Knechtsbrautwagen, alles binnen 3 Jahren. Außerdem bringt der Bräutigam der Braut 800 rt an barem selbsterworbenen Vermögen.<ref>LAV NRW OWL, L 108 A Nr. 144, S. 106.</ref> | 30.5.1840, Conrad, des weil. Mittelkötters Johann Bernd Lückermann Nr. 6 zu Hornoldendorf ehelicher nachgebliebener, bereits 46 Jahre alter Sohn, will sich verheiraten mit Wilhelmine, des verstorbenen Krügers und Kolons Dreimann Nr. 17 im Spork nachgebliebene Witwe. Er zieht als Interimswirt zu ihr auf die Stätte nachdem sie mit ihren Kindern erster Ehe bereits geschichtet hat, und bringt aus Zusage des Kolons Lückermann 30 rt, 1 Kuh, 1 Rind, 1 großes und 1 kleines Schwein, 12 Scheffel Korn und gewöhnlichen Knechtsbrautwagen, alles binnen 3 Jahren. Außerdem bringt der Bräutigam der Braut 800 rt an barem selbsterworbenen Vermögen.<ref>LAV NRW OWL, L 108 A Nr. 144, S. 106.</ref> | ||
1854 August Lükermann (Salbuch), gest. 1881.<ref>Auskunft Heinrich Lükermann, 29.11.2023.</ref> Dessen nachgeborener Bruder, Heinrich Conrad Philipp Lükermann, heiratete 1854 Louise Wilhelmine Henriette Krugmeier aus [[Berlebeck]] Nr. 1 und wanderte mit dieser in die USA aus. Es ist eine Auswanderung dokumentiert mit dem Ziel | Am 2.4.1850 wird anlässlich der bevorstehenden, im Mai 1850 vollzogenen Eheschließung des Anerben mit einer Tochter vom [[Linnenkamp 24 (Hornoldendorf)|Hof Stein Nr. 2]] ein umfangreicher Vertrag geschlossen: "Joh. Friedr. Adolph Lükermann, ehel. Sohn des Mittelk. Joh. Friedr. Ad. Lükermann N. 6 zu Hornoldendorf, 33 Jahre alt u. militairfrei, verheiratet sich mit Wilhelmine Sophie Henriette Luise Steins, ehel. Tochter des großen Halbmeiers Conr. Steins N. 2 alldort. Diese zieht zu jenem auf dessen elterl. Colonat, welches ihm als Anerben jetzt von seinen Eltern abgetreten wird. Diese wollen vorläufig mit den Brautleuten einen gemeinschaftl. Haushalt führen, haben sich aber dasjenige zum Leibzuchtsgenuß ausbedungen, was in der hieher registrirten, vorgelesenen u. von sämtl. Comparenten genehmigten Anlage angegeben ist. Dabei erklärte Bräutigam ausdrücklich, daß er die darin angegebene Abfindung an seine beiden unverheirateten Geschwister prästiren wolle, womit sie dann vom Colonate sowwie den angekauften Ländereien u. Wiesen abgefunden seien; und der Vater des Bräutigams, daß, da die von ihm angekauften Grundstücke nur ungefähr 600 rt gekostet hätten, die Abfindung seiner beiden unverheirateten Kinder hinreichend sey, diesen jedoch, wie seinen übrigen Kindern die Erbrechte an seinen etwaigen künftigen Allodiatnachlasse vorbehalten bleibe. Seine bereits verheirateten 3 anderen Kinder seyen sowohl vom Colonat als den angekauften Grundstücken völlig abgefunden. Bräutigam acceptierte diese Erklärung, war resp. damit zufrieden. Hinsichtlich der an Henriette und Philipp auszuzahlenden 500 rt bemerkten beide, der Bräutigam und dessen Vater noch ausdrücklich, daß nach dem unverheiratheten Absterben solche nach Erbgangsrecht unter sämmtliche dann verhandene Lükermannsche Geschwister resp. deren Stellvertreter vererbt würden. Rücksichtlich der Leibzuchtverschreibung wurde noch folgendes näher bestimmt: | ||
1.) Bräutigam übernimmt sämmtliche vorhandene Schulden. | |||
2.) Das Leibzuchthaus wird vom Bräutigam nur in dem dem Colonate angemessenen wohnbaren Zustande überliefert. | |||
3.) Der Leibzüchter erhält auch das ungefähr 20 Zentner haltende Fuder Heu, selbst dann, wenn er bei dem Mähen des Grases und bei dem Heuen nicht hilft. | |||
4.) An Brennholz wird an die Leibzucht nur das dritte Fuder von demjenigen Brennholze geliefert, welches der Meier aus seinem Gehölze anfährt; ebenso erhält auch die Leibzucht 1/3 vom Heckenholze und 1/3 vom Abfall des aus dem eigenen Gehölze angefahrenen Nutzholzes. | |||
5.) Wird den Leibzüchtern die Benutzung des Backofens eingeräumt. | |||
Die Braut, jetzt 23 Jahr alt, würde nach dem Schichtungsprotokoll vom 10. Januar 1845 nach ihrem zurückgelegten 25. Lebensjahre ihr elterliches Colonat eigenthümlich erhalten; da indeß ihr Stiefvater mit ihrer leiblichen Mutter noch ein Kind gezeugt hat, und deshalb die bei deren anderweiter Verheirathung stattgefundene Schenkung angegriffen werden könnte, so ist, um Streitigkeiten dieserhalb zu vermeiden, zwischen der Braut, deren Vormündern, den Colon Röwe zu Schmedissen und Klöpping zu Schönemark, dem Bräutigam einerseits und den Eheleuten Steins N. 2 zu Hornoldendorf andererseits folg. Uebereinkunft getroffen: | |||
1.) Die Sophie Steins und deren Bräutigam verzichten auf die Vollziehung des im Protokolle vom 10. Januar 1845 niedergeschriebenen Vertrages, namentlich auf die der Braut von ihrer Mutter darnach gemachte Schenkung und eigenthümliche Ueberweisung des elterlichen Colonates, sie geben vielmehr den Besitz, sowie das Eigenthum desselben hiermit auf und übertragen beides auf die Eheleute Steins. NB: den 15. Mai 1850 Fanden sich die Eheleute Lükermann, welche im nebenstehenden Protokolle die Ehe verschrieben, ein u. erklärten, daß sie jetzt verehelicht seyn und deshalb die im nebenstehenden Protokolle abgeschlossenen und ihnen vorgelesenen Verträge nochmals anerkennen wollten. | |||
2.) Als Aequivalent für diese Verzichtleistung erhalten die Brautleute | |||
a.) 1000 rt geschr. ein Tausend Thaler, welche vom Tage der Verheirathung an, wenn nach derselben die heutige Vereinbarung von den Brautleuten noch einmal genehmigt ist, mit 4 p. C. verzinset u. nach Ablauf einer beiden Theilen freistehenden ½jährigen Kündigung ausbezahlt werden. | |||
b.) das Land hinter Wellners Hofe IV.10 cat. zu 3 Schl. 3 ½ M, wogegen aber die Eheleute Steins von Lükermann wieder erhalten: das Land IV,17 cat. zu 1 Schl. 7 ¼ M. | |||
3.) Die Eheleute Steins bekommen das Colonat mit sämmtlichen Zubehörungen, namentlich dem Haus- Hof- und Viehinventarium, übernehmen dagegen die auf jenem haftenden Abgaben und Schulden, namentlich auch die an Louise Steins laut des Protokolls vom 10. Januar 1845 zu entrichtenden 300 rt. Diese sollen aber, wie auch früher bestimmt ist, nach dem kinderlosen Ableben der Louise, wenn sie nicht zur Alimentation derselben absorbirt sind, an das Steinsche Colonat zurück. | |||
4.) Hinsichtlich der Vererbung der Schichttheile der Steinschen Kinder trit das gemeine Erbrecht ein. | |||
5.) Die Braut erhält weiter Nichts, als die Abfindungssumme, namentlich nicht ihren früheren Schichttheil zu 684 rt 14 gr 1 d und auch keinen Stättebrautschatz. Jener Schichttheil fällt vielmehr an das Colonat zurück. Sämmtliche Theile leisten auf alle gegen die heutige Vereinbarung zu machenden Einreden Verzicht [...]."<ref>LAV NRW OWL, L 108 A Nr. 152, S. 252–260.</ref> | |||
1854 August Lükermann (Salbuch), gest. 1881.<ref>Auskunft Heinrich Lükermann, 29.11.2023.</ref> Dessen nachgeborener Bruder, Heinrich Conrad Philipp Lükermann, heiratete 1854 Louise Wilhelmine Henriette Krugmeier aus [[Berlebeck]] Nr. 1 und wanderte mit dieser in die USA aus. Es ist eine Auswanderung dokumentiert mit dem Ziel Freeport/Stephenson (Illinois), die jedoch auch den Neffen (s. u.) betreffen könnte.<ref>http://www.lippe-auswanderer.de/htm/foko.htm</ref> | |||
"28.1.1854 Heinrich Conrad Philipp Lükermann, ehelicher Sohn des Mittelkötter Friedrich Adolph Lükermann Nr. 6 in Hornoldendorf, 30 Jahr alt und vom Militair verabschiedet, verheiratet sich mit Louise Wilhelmine Henriette Krugmeier, eheliche Tochter des Großkötters Johannberend Conrad Krugmeier Nr. 1 zu [[Berlebeck]]. Laut Eheprotokoll vom 2. April 1850 ist die Abfindung des Bräutigams von dem freien Vermögen und der Stätte festgesetzt. Derselbe erklärte damit bekannt gemacht, daß er mit den Bestimmungen völlig friedlich sei, sich dadurch vom freien Vermögen völlig abgefunden erachte, bereits 500 rt von seinem Bruder, dem jetzigen Colon Lükermann, baar erhalten und sich mit demselben wegen des Restes und des Brautschatzes dahin verglichen habe, daß derselbe ihm jetzt sofort noch 240 rt baar entrichte, womit denn seine ganze Forderung getilgt sei. Der Colon Lükermann miterschienen erklärte, daß er diesen Vergleich abgeschlossen habe. Der Colon Krugmeier, ebenfalls erschienen bemerkte, daß der Braut der ingrossirte Schichttheil zu 400 rt gebühre und er sich wegen des Brautschatzes mit ihr resp. deren Vater dahin verglichen habe, daß er für den ganzen Brautschatz jetzt gleich 250 baar entrichte. Der Vater der Braut, der zeitige Leibzüchter Krugmeier, bestätigte, daß dieser Vergleich abgeschlossen sei. Der Bräutigam erklärte endlich, daß er in diesem Frühjahr mit seiner Braut nach Amerika auswandern wolle." Aufgezeichnet von Fr. Wasserfall, NB: "Der Eheschein ist zu ertheilen und die Bekanntmachung der Auswanderung der Brautleute durch das Reg. und Anz. Blatt zu befördern."<ref>LAV NRW OWL, L 108 A Nr. 153, S. 11.</ref> | "28.1.1854 Heinrich Conrad Philipp Lükermann, ehelicher Sohn des Mittelkötter Friedrich Adolph Lükermann Nr. 6 in Hornoldendorf, 30 Jahr alt und vom Militair verabschiedet, verheiratet sich mit Louise Wilhelmine Henriette Krugmeier, eheliche Tochter des Großkötters Johannberend Conrad Krugmeier Nr. 1 zu [[Berlebeck]]. Laut Eheprotokoll vom 2. April 1850 ist die Abfindung des Bräutigams von dem freien Vermögen und der Stätte festgesetzt. Derselbe erklärte damit bekannt gemacht, daß er mit den Bestimmungen völlig friedlich sei, sich dadurch vom freien Vermögen völlig abgefunden erachte, bereits 500 rt von seinem Bruder, dem jetzigen Colon Lükermann, baar erhalten und sich mit demselben wegen des Restes und des Brautschatzes dahin verglichen habe, daß derselbe ihm jetzt sofort noch 240 rt baar entrichte, womit denn seine ganze Forderung getilgt sei. Der Colon Lükermann miterschienen erklärte, daß er diesen Vergleich abgeschlossen habe. Der Colon Krugmeier, ebenfalls erschienen bemerkte, daß der Braut der ingrossirte Schichttheil zu 400 rt gebühre und er sich wegen des Brautschatzes mit ihr resp. deren Vater dahin verglichen habe, daß er für den ganzen Brautschatz jetzt gleich 250 baar entrichte. Der Vater der Braut, der zeitige Leibzüchter Krugmeier, bestätigte, daß dieser Vergleich abgeschlossen sei. Der Bräutigam erklärte endlich, daß er in diesem Frühjahr mit seiner Braut nach Amerika auswandern wolle." Aufgezeichnet von Fr. Wasserfall, NB: "Der Eheschein ist zu ertheilen und die Bekanntmachung der Auswanderung der Brautleute durch das Reg. und Anz. Blatt zu befördern."<ref>LAV NRW OWL, L 108 A Nr. 153, S. 11.</ref> | ||