Am Rautenberg 15 (Heiligenkirchen): Unterschied zwischen den Versionen

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==Geschichte==
==Geschichte==


Gegründet wurde der Hof zur Zeit Karls des Großen über der sächsischen Siedlung Wamelincsthorp gleichzeitig mit dem Königshof Watermeier, [[Königstraße 2 (Heiligenkirchen)]] sowie den Höfen Köllermeier, [[Denkmalstraße 55 (Heiligenkirchen)]] und Teutmeyer [[Unterer Weg 12 (Heiligenkirchen)]]. Erstmals genannt wurde er im um 1390 entstandenen Schatzregister: "de Meyger to Wamelynchtorpe". <ref> Hermann Wendt, Das ehemalige Amt Falkenberg, Lemgo 1965, S. 31.</ref>
Gegründet wurde der Hof zur Zeit Karls des Großen über der sächsischen Siedlung Wamelincsthorp gleichzeitig mit dem Königshof [[Königstraße 2 (Heiligenkirchen)|Watermneier]] sowie den Höfen [[Denkmalstraße 55 (Heiligenkirchen)|Köllermeier]] und [[Unterer Weg 12 (Heiligenkirchen)|Teutmeyer]]. Erstmals genannt wurde er im um 1390 entstandenen Schatzregister: "de Meyger to Wamelynchtorpe".<ref>Herbert Stöwer (Bearb.), Die ältesten lippischen Landschatzregister von 1467, 1488, 1497 und 1507, Münster 2001, S. 145.</ref>


Nach der Abgabenhöhe im Landschatzregister von 1590 war nicht mehr der Hof Watermeier der größte, sondern Wantrup. <ref> Herbert Stöwer, Die lippischen Landschatzregister von 1590 und 1618. Münster/Westf. 1964. </ref> 1782 war er der einzige Vollmeier oder Vollspänner in Heiligenkirchen. Wie die Besitzer der anderen Althöfe Heiligenkirchens war er dem lippischen Grafenhaus leibeigen und besaß das Gut meierstättisch, d. h. mit dem Recht, es zu vererben. Dem Detmolder Grafenhaus gab er Weinkauf und Sterbfall und war diesem auch dienstpflichtig. Weinkauf war eine Gebühr, die bei der Übernahme des Hofes, meist durch Erbschaft oder Eheschließung, an den Grundherren zu zahlen war. Der Begriff stammt von dem niederdeutschen Winkop ab. "Die erste Silbe beinhaltet den Ausdruck Gewinn und bedeutet in diesem Fall Nutzungsrecht an Grund und Boden. [] Die Höhe des Weinkaufs richtete sich nach der Größe des Besitzes und dem Wert des Inventars." [https://de.wikipedia.org/wiki/Weinkauf] Der Sterbfall war die beim Tod des Meiers an den Grundherrn zu zahlende Gebühr. <ref> Adalbert Erler, Sterbfall,in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte. Hrsg. von Adalbert Erler und Ekkehard Kaufmann. Band IV: Protonotarius Apostolicus – Strafprozeßordnung, Berlin 1990. </ref>  
Nach der Abgabenhöhe im Landschatzregister von 1590 war nicht mehr der Hof Watermeier der größte, sondern Wantrup.<ref> Herbert Stöwer, Die lippischen Landschatzregister von 1590 und 1618. Münster/Westf. 1964. </ref> 1782 war er der einzige Vollmeier oder Vollspänner in Heiligenkirchen. Wie die Besitzer der anderen Althöfe Heiligenkirchens war er dem lippischen Grafenhaus leibeigen und besaß das Gut meierstättisch, d. h. mit dem Recht, es zu vererben. Dem Detmolder Grafenhaus gab er Weinkauf und Sterbfall und war diesem auch dienstpflichtig. Weinkauf war eine Gebühr, die bei der Übernahme des Hofes, meist durch Erbschaft oder Eheschließung, an den Grundherren zu zahlen war. Der Begriff stammt von dem niederdeutschen Winkop ab. "Die erste Silbe beinhaltet den Ausdruck Gewinn und bedeutet in diesem Fall Nutzungsrecht an Grund und Boden. [...] Die Höhe des Weinkaufs richtete sich nach der Größe des Besitzes und dem Wert des Inventars." [https://de.wikipedia.org/wiki/Weinkauf] Der Sterbfall war die beim Tod des Meiers an den Grundherrn zu zahlende Gebühr.<ref> Adalbert Erler, Sterbfall, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte. Hrsg. von Adalbert Erler und Ekkehard Kaufmann. Band IV: Protonotarius Apostolicus – Strafprozeßordnung, Berlin 1990. </ref>  


1723 bestand die Hofanlage aus einem Wohnhaus, einem Leibzuchthaus, einem alten Pferdehaus, einem Schoppen, einer "steinernen Burg" (turmartiger Speicher, 1908 abgebrochen) und einem alten Bauhaus. Bauhaus ist in Niederdeutschland der Begriff für ein Wirtschaftsgebäude, meist auf der Vorburg einer Burg. Im Grundriss entspricht es als Hallenhaus einem großen niederdeutschen Bauernhaus. Da hier eingangs ein Wohnhaus erwähnt wurde, könnte es sich bei dem Bauhaus um das alte Wohnhaus handeln, welches beim Bau des neuen demnach nicht abgebrochen wurde. Der Hofraum war mit Eichen und Obstbäumen bewachsen. Unten und oben an den Hofraum grenzend sowie am Wohnhaus lagen Gärten. Abgesehen von dem Teich im Hofraum waren die übrigen drei "im Berge" unbrauchbar. Reste dieser drei Teiche sind heute noch hinter der Scheune im Gehölz auszumachen. Oberhalb des Hofs "an der Grothenburg" lag ein mit einem Graben umgebenes Gehölz, worin bei voller Mast zwölf Schweine gemästet werden konnten, im Büchenholz darüber ein Gehölz für weitere sechs Schweine. Auch die Eicheln der vor dem Hof stehenden etlichen Eichenbäume erlaubten die volle Mast zwei weiterer Schweine, also insgesamt 20.
1723 bestand die Hofanlage aus einem Wohnhaus, einem Leibzuchthaus, einem alten Pferdehaus, einem Schoppen, einer "steinernen Burg" (turmartiger Speicher, 1908 abgebrochen) und einem alten Bauhaus. Bauhaus ist in Niederdeutschland der Begriff für ein Wirtschaftsgebäude, meist auf der Vorburg einer Burg. Im Grundriss entspricht es als Hallenhaus einem großen niederdeutschen Bauernhaus. Da hier eingangs ein Wohnhaus erwähnt wurde, könnte es sich bei dem Bauhaus um das alte Wohnhaus handeln, welches beim Bau des neuen demnach nicht abgebrochen wurde. Der Hofraum war mit Eichen und Obstbäumen bewachsen. Unten und oben an den Hofraum grenzend sowie am Wohnhaus lagen Gärten. Abgesehen von dem Teich im Hofraum waren die übrigen drei "im Berge" unbrauchbar. Reste dieser drei Teiche sind heute noch hinter der Scheune im Gehölz auszumachen. Oberhalb des Hofs "an der Grothenburg" lag ein mit einem Graben umgebenes Gehölz, worin bei voller Mast zwölf Schweine gemästet werden konnten, im Büchenholz darüber ein Gehölz für weitere sechs Schweine. Auch die Eicheln der vor dem Hof stehenden etlichen Eichenbäume erlaubten die volle Mast zwei weiterer Schweine, also insgesamt 20.
Die Gebäude waren mit einer Abgabe von 2 Talern und 30 Groschen taxiert, die drei Gärten mit 1 Taler 4 Groschen. Das umfangreiche Ackerland ("Länderey") ergab eine Taxe von 158 Talern und 7 Groschen. Hinzu kamen Wiesenwachs und zwei "Gehöltze". Neben dieser Grundsteuer gab der Meyer zu Wantrup der gräflichen Herrschaft "Pachtkorn", und zwar 12 Scheffel Roggen, 12 Scheffel Gerste und 18 Scheffel Hafer, zusammen also 2,1 Hektoliter! Weiterhin waren 3 Taler 29 Groschen Burgfest- und Malzgeld zu zahlen, Hofgerichts, Sommer- und Winterschatz, ein schlachtreifes, 100 Pfund wiegendes Schwein (Mahlschwein) im Wert von 5 Talern oder ein mageres zuzüglich 6 Scheffeln Hafer, ein Mahlferkel (18 Groschen) sowie zur gräflichen Küche fünf Hühner und 60 Eier abzuliefern. Neben diesen Geld- und Naturalabgaben waren auch noch Dienste zu leisten. Der Meyer zu Wantrup diente im Sommer wöchentlich mit zwei Pflügen von Petri bis Martini (29. Juni bis 11. November), im Winter von Martini bis Petri mit einem Pflug oder mit einem Fuder Holz zu fahren. Hinzu kamen noch jährlich drei Burgfest-Fuhren. Burgfestdienste oder -fuhren, auch Burgfronde genannt, dienten ursprünglich dem Bau und Unterhalt von Burgen, wurden später aber auch auf andere herrschaftliche Gebäude angewandt. <ref> Vgl. Deutsches Rechtswörterbuch (DRW). Ein Teil dieser Dienste wurde durch das Burgfestgeld abgelöst. </ref> Neben Extra- und Jagdfuhren (d. h. er musste nach der gräflichen Jagd an der Grotenburg das erlegte Wild nach Detmold fahren) hatte er auch Jagdverpflichtung, musste einen Tag in den Sichterwiesen mähen und jede Woche einen Spanndienst nach Johannettental leisten (einen zweiten hatte er 1739 durch Landabgabe abgelöst). <ref> Genauer zum Umfang der Fuhren siehe Hermann Wendt, Das ehemalige Amt Falkenberg, Lemgo 1965, S. 65. </ref> Da die Heiligenkirchener keine eigene Gemeine Hude besaßen, trieben sie ihre Rinder in den herrschaftlichen Wald. Dieses Huderecht ließ sich das Grafenhaus mit dem Kuhgeld vergüten. Am Kuhgeld des gesamten Amtes Falkenberg in Höhe von 137 Talern hatte er sich entsprechend seiner Anzahl an Rindvieh zu beteiligen. Wantrup durfte neun Rinder auf Hude in den Wald schicken (Köllermeier und Watermeier je acht, Teutmeier und die anderen mittleren Höfe vier usw.), wofür er 1 Taler 24 Groschen Kuhgeld zahlte. Die Rinderhude endete jeweils auf Bartholomä (24. August). Auch rund 100 Schweine wurden in der Bauerschaft von Martini bis Weihnachten zur Mast in den Eichen- und Buchenwald getrieben, wofür jeder Hudeberechtigte das erwähnte Mahlschwein abzugeben hatte. Im 19. Jahrhundert endete die Schweine-Eichelmast durch den Anbau und die Fütterung mit Kartoffeln.


Neben dem Grafenhaus war der Meyer zu Wantrup auch dem Heiligenkirchener Pastorat verpflichtet. Er hatte jährlich mit einem Pflug einen Tag zu pflügen, alle vier Jahre einen halben Tag zu düngen, also Mist zu fahren, und jedes zweite Jahr ein Fuder Holz zu fahren. Neben diesen Diensten an den Pastor erhielt der Küster jährlich einen Scheffel Roggen und zwölf Eier. Aus anderen Bauerschaften wissen wir, dass diese Getreideabgabe spätestens seit dem frühen 19. Jahrhundert zumindest teilweise nicht selbst verbraucht, sondern versteigert wurde. So inserierte der Kirchendeche Kroshage zu [[Talle]] 1827, "Dienstag den 16ten Jan. Morgens 11 Uhr soll das hiesige Kirchenkorn, aus Rocken, Gerste und Hafer bestehend, im hiesigen Küsterhause meistbietend verkauft werden". <ref> Fürstlich Lippisches Intelligenzblatt Nr. 1 (6.1.1827), S. 4. </ref> Vom Zehnten, der zuletzt dem Präsidenten von Piderit zustand, hatte der Meyer zu Wantrup sich Ende des 18. Jahrhunderts freigekauft, bis auf einen kleinen Teil, der von zugekauftem Land abzuführen war, insgesamt 1 Taler 7 Groschen. <ref> LAV NRW OWL, L 92 J / Lippische Rentkammer - Frucht- und Flachszehnt, Nr. 103: Erwerb des Pideritzschen Heiligenkirchener Zehnten durch den Meier zu Wantrup, Laufzeit: 1795–1806, 1839. </ref>
Die Gebäude waren mit einer Abgabe von 2 Talern und 30 Groschen taxiert, die drei Gärten mit 1 Taler 4 Groschen. Das umfangreiche Ackerland ("Länderey") ergab eine Taxe von 158 Talern und 7 Groschen. Hinzu kamen Wiesenwachs und zwei "Gehöltze". Neben dieser Grundsteuer gab der Meyer zu Wantrup der gräflichen Herrschaft "Pachtkorn", und zwar 12 Scheffel Roggen, 12 Scheffel Gerste und 18 Scheffel Hafer, zusammen also 2,1 Hektoliter! Weiterhin waren 3 Taler 29 Groschen Burgfest- und Malzgeld zu zahlen, Hofgerichts, Sommer- und Winterschatz, ein schlachtreifes, 100 Pfund wiegendes Schwein (Mahlschwein) im Wert von 5 Talern oder ein mageres zuzüglich 6 Scheffeln Hafer, ein Mahlferkel (18 Groschen) sowie zur gräflichen Küche fünf Hühner und 60 Eier abzuliefern. Neben diesen Geld- und Naturalabgaben waren auch noch Dienste zu leisten. Der Meyer zu Wantrup diente im Sommer wöchentlich mit zwei Pflügen von Petri bis Martini (29. Juni bis 11. November), im Winter von Martini bis Petri mit einem Pflug oder mit einem Fuder Holz zu fahren. Hinzu kamen noch jährlich drei Burgfest-Fuhren. Burgfestdienste oder -fuhren, auch Burgfronde genannt, dienten ursprünglich dem Bau und Unterhalt von Burgen, wurden später aber auch auf andere herrschaftliche Gebäude angewandt.<ref> Vgl. Deutsches Rechtswörterbuch (DRW). Ein Teil dieser Dienste wurde durch das Burgfestgeld abgelöst.</ref> Neben Extra- und Jagdfuhren (d. h. er musste nach der gräflichen Jagd an der Grotenburg das erlegte Wild nach Detmold fahren) hatte er auch Jagdverpflichtung, musste einen Tag in den Sichterwiesen mähen und jede Woche einen Spanndienst nach Johannettental leisten (einen zweiten hatte er 1739 durch Landabgabe abgelöst).<ref> Genauer zum Umfang der Fuhren siehe Hermann Wendt, Das ehemalige Amt Falkenberg, Lemgo 1965, S. 65. </ref> Da die Heiligenkirchener keine eigene Gemeine Hude besaßen, trieben sie ihre Rinder in den herrschaftlichen Wald. Dieses Huderecht ließ sich das Grafenhaus mit dem Kuhgeld vergüten. Am Kuhgeld des gesamten Amtes Falkenberg in Höhe von 137 Talern hatte er sich entsprechend seiner Anzahl an Rindvieh zu beteiligen. Wantrup durfte neun Rinder auf Hude in den Wald schicken (Köllermeier und Watermeier je acht, Teutmeier und die anderen mittleren Höfe vier usw.), wofür er 1 Taler 24 Groschen Kuhgeld zahlte. Die Rinderhude endete jeweils auf Bartholomä (24. August). Auch rund 100 Schweine wurden in der Bauerschaft von Martini bis Weihnachten zur Mast in den Eichen- und Buchenwald getrieben, wofür jeder Hudeberechtigte das erwähnte Mahlschwein abzugeben hatte. Im 19. Jahrhundert endete die Schweine-Eichelmast durch den Anbau und die Fütterung mit Kartoffeln.
 
Neben dem Grafenhaus war der Meyer zu Wantrup auch dem Heiligenkirchener Pastorat verpflichtet. Er hatte jährlich mit einem Pflug einen Tag zu pflügen, alle vier Jahre einen halben Tag zu düngen, also Mist zu fahren, und jedes zweite Jahr ein Fuder Holz zu fahren. Neben diesen Diensten an den Pastor erhielt der Küster jährlich einen Scheffel Roggen und zwölf Eier. Aus anderen Bauerschaften wissen wir, dass diese Getreideabgabe spätestens seit dem frühen 19. Jahrhundert zumindest teilweise nicht selbst verbraucht, sondern versteigert wurde. So inserierte der Kirchendeche Kroshage zu [[Talle]] 1827, "Dienstag den 16ten Jan. Morgens 11 Uhr soll das hiesige Kirchenkorn, aus Rocken, Gerste und Hafer bestehend, im hiesigen Küsterhause meistbietend verkauft werden".<ref> Fürstlich Lippisches Intelligenzblatt Nr. 1 (6.1.1827), S. 4. </ref> Vom Zehnten, der zuletzt dem Präsidenten von Piderit zustand, hatte der Meyer zu Wantrup sich Ende des 18. Jahrhunderts freigekauft, bis auf einen kleinen Teil, der von zugekauftem Land abzuführen war, insgesamt 1 Taler 7 Groschen.<ref> LAV NRW OWL, L 92 J / Lippische Rentkammer - Frucht- und Flachszehnt, Nr. 103: Erwerb des Pideritzschen Heiligenkirchener Zehnten durch den Meier zu Wantrup, Laufzeit: 1795–1806, 1839. </ref>


1776 verzeichnet die Volks- und Viehzählung auf dem Meyerhof Wantrup 7 Pferde, 2 Fohlen, 8 Ochsen und Kühe, 9 Rinder und Zuchtkälber, 8 Schafe, 14 Schweine, etwas weniger als er hätte halten müssen (8 Pferde, 18 Rindviecher, 14 Schweine). Von seinem Land, so ist vermerkt, lag nichts brach ("driesch"). Die Leibzüchterin besaß 2 Ochsen oder Kühe.
1776 verzeichnet die Volks- und Viehzählung auf dem Meyerhof Wantrup 7 Pferde, 2 Fohlen, 8 Ochsen und Kühe, 9 Rinder und Zuchtkälber, 8 Schafe, 14 Schweine, etwas weniger als er hätte halten müssen (8 Pferde, 18 Rindviecher, 14 Schweine). Von seinem Land, so ist vermerkt, lag nichts brach ("driesch"). Die Leibzüchterin besaß 2 Ochsen oder Kühe.


Das Salbuch von 1782 beschreibt den Hof erneut: Hofraum von 5 Scheffelsaat 4 ½ Metzen (2 rt 27 gr), darauf ein Wohnhaus (4 rt 18 gr), eine Leibzucht (24 gr), ein Pferdehaus (5 rt 6 gr), einen Schoppen, ein Backhaus und einen Schweinestall. Vor dem Hofe, bei der Leibzucht und oberhalb des Hofs, hatte er Gärten, von denen einer alleine mit 1 Scheffelsaat 1 3/4 Metzen schon größer war, als der gewöhnliche Landbesitz eines Straßenkötters. Die Teiche wurden 1782 nicht mehr aufgeführt, wohl weil sie größtenteils im vorherigen Salbuch schon als unbrauchbar verzeichnet worden waren.  
Das Salbuch von 1782 beschreibt den Hof erneut: Hofraum von 5 Scheffelsaat 4 ½ Metzen (2 rt 27 gr), darauf ein Wohnhaus (4 rt 18 gr), eine Leibzucht (24 gr), ein Pferdehaus (5 rt 6 gr), einen Schoppen, ein Backhaus und einen Schweinestall. Vor dem Hofe, bei der Leibzucht und oberhalb des Hofs, hatte er Gärten, von denen einer alleine mit 1 Scheffelsaat 1 3/4 Metzen schon größer war, als der gewöhnliche Landbesitz eines Straßenkötters. Die Teiche wurden 1782 nicht mehr aufgeführt, wohl weil sie größtenteils im vorherigen Salbuch schon als unbrauchbar verzeichnet worden waren.  
Nach einer Resolution vom 23. April 1792, so ist es im Salbuch vermerkt, wurde der Meier zu Wantrup frei gelassen, seine Leibeigenschaft also aufgehoben, gegen eine jährliche Zahlung von 4 Talern. Diese Gebühr wurde unter dem Vorbehalt erhoben, sie bei allgemeiner Aufhebung des Leibeigentums zu erhöhen oder zu vermindern, was auch geschah. Diese allgemeine Aufhebung erfolgte dann durch Verordnung der Fürstin Pauline zum 1. Januar 1809. <ref> Verordnung, die Aufhebung des Leib- und Guts-Eigenthums betreffend, vom 27.12.1808, in: Landes-Verordnungen des Fürstenthums Lippe, Bd. 5, Lemgo 1810; vgl. auch Wolfgang Bender, Fürstliche Großtat? Die Aufhebung der Leibeigenschaft in Lippe vor 200 Jahren, in: Heimatland Lippe, Januar 2009, S. 20 f. </ref> Der jährliche "Canon" wurde damals mit 1 Mgr von jedem Taler der katastermäßigen Taxe festgelegt, was bei Meyer zu Wantrup zu einem Kanon von 5 Talern und 14 Silbergroschen führte. Auch den Pideritschen Zehnten konnte Wantrup ablösen. <ref> LAV NRW OWL, L 92 J / Lippische Rentkammer – Frucht- und Flachszehnt, Nr. 103. </ref>  
Nach einer Resolution vom 23. April 1792, so ist es im Salbuch vermerkt, wurde der Meier zu Wantrup frei gelassen, seine Leibeigenschaft also aufgehoben, gegen eine jährliche Zahlung von 4 Talern. Diese Gebühr wurde unter dem Vorbehalt erhoben, sie bei allgemeiner Aufhebung des Leibeigentums zu erhöhen oder zu vermindern, was auch geschah. Diese allgemeine Aufhebung erfolgte dann durch Verordnung der Fürstin Pauline zum 1. Januar 1809.<ref> Verordnung, die Aufhebung des Leib- und Guts-Eigenthums betreffend, vom 27.12.1808, in: Landes-Verordnungen des Fürstenthums Lippe, Bd. 5, Lemgo 1810; vgl. auch Wolfgang Bender, Fürstliche Großtat? Die Aufhebung der Leibeigenschaft in Lippe vor 200 Jahren, in: Heimatland Lippe, Januar 2009, S. 20 f. </ref> Der jährliche "Canon" wurde damals mit 1 Mgr von jedem Taler der katastermäßigen Taxe festgelegt, was bei Meyer zu Wantrup zu einem Kanon von 5 Talern und 14 Silbergroschen führte. Auch den Pideritschen Zehnten konnte Wantrup ablösen.<ref> LAV NRW OWL, L 92 J / Lippische Rentkammer – Frucht- und Flachszehnt, Nr. 103. </ref>  


1839 traf der Hoferbe einen Vergleich mit dem Leibzüchter und dem Kolon Nullmeier Nr. 3 zu Hiddesen. Demzufolge übernahm Nullmeier die Unterhaltpflicht gegenüber dem Leibzüchter Wantrup und dessen Frau, Meyer zu Wantrup dagegen nahm die am 9.6.1825 ingrossierten 475 rt Schulden des Leibzüchters einschließlich rückständiger Zinsen und Gebühren auf sich. <ref> LAV NRW OWL, L 108 Detmold Fach 30 Nr. 8 Bd. III, 31. </ref> Den Leibzüchtern sollte das Eigentum an den mitgenommenen Mobilien, einer Kuh und einem Rind lebenslänglich bleiben sowie an einer weiteren Kuh gegen 15 rt Kaufgeld. Gegen seine Schwestern Wilhelmine und Henriette prozessierte Wantrup über die ingrossirten 800 rt Brautschatz. Eine hatte den Kolon Gödeke in Wülfentrup Nr. 7 geheiratet. <ref> LAV NRW OWL, L 83 B / Lippische Justizkanzlei, Jüngere Prozessakten (1801–1879), Nr. G 203 </ref>   
1839 traf der Hoferbe einen Vergleich mit dem Leibzüchter und dem Kolon Nullmeier Nr. 3 zu Hiddesen. Demzufolge übernahm Nullmeier die Unterhaltpflicht gegenüber dem Leibzüchter Wantrup und dessen Frau, Meyer zu Wantrup dagegen nahm die am 9.6.1825 ingrossierten 475 rt Schulden des Leibzüchters einschließlich rückständiger Zinsen und Gebühren auf sich.<ref> LAV NRW OWL, L 108 Detmold Fach 30 Nr. 8 Bd. III, 31. </ref> Den Leibzüchtern sollte das Eigentum an den mitgenommenen Mobilien, einer Kuh und einem Rind lebenslänglich bleiben sowie an einer weiteren Kuh gegen 15 rt Kaufgeld. Gegen seine Schwestern Wilhelmine und Henriette prozessierte Wantrup über die ingrossirten 800 rt Brautschatz. Eine hatte den Kolon Gödeke in Wülfentrup Nr. 7 geheiratet.<ref> LAV NRW OWL, L 83 B / Lippische Justizkanzlei, Jüngere Prozessakten (1801–1879), Nr. G 203 </ref>   
Verkauf des Wantrupschen Kolonats an den gewesenen Besitzer des Rebbentropschen Colonats im Amt Schötmar, namens Johann Dietrich Knoche aus Bremen. <ref> LAV NRW OWL, L 108 Detmold Fach 30 Nr. 8 Bd. III, 31 </ref> Knoche hatte 1838 den Meierhof Ribbentrup Nr. 28 der Bauerschaft Ehrsen und Breden gekauft und 1839 an den Ökonom Möller aus Hannover weiter veräußert. <ref> LAV NRW OWL, L 108 Schötmar Fach 16 Nr. 134 und 136. </ref>
Verkauf des Wantrupschen Kolonats an den gewesenen Besitzer des Rebbentropschen Colonats im Amt Schötmar, namens Johann Dietrich Knoche aus Bremen.<ref> LAV NRW OWL, L 108 Detmold Fach 30 Nr. 8 Bd. III, 31 </ref> Knoche hatte 1838 den Meierhof Ribbentrup Nr. 28 der Bauerschaft Ehrsen und Breden gekauft und 1839 an den Ökonom Möller aus Hannover weiter veräußert.<ref> LAV NRW OWL, L 108 Schötmar Fach 16 Nr. 134 und 136. </ref>
1873 kaufte Meier zu Wantrup 12 Scheffelsaat Land im Schoren von der Pfarre zu Heiligenkirchen. <ref> LAV NRW OWL, L 108 Detmold, Nr. Fach 30 Nr. 8, Band VI, 83. </ref>  
1873 kaufte Meier zu Wantrup 12 Scheffelsaat Land im Schoren von der Pfarre zu Heiligenkirchen.<ref> LAV NRW OWL, L 108 Detmold, Nr. Fach 30 Nr. 8, Band VI, 83. </ref>  
Der Meyer zu Wantrup besaß eine umfangreiche Bibliothek. Teile sind in der Lippischen Landesbibliothek überliefert, Teile im LWL-Freilichtmuseum.
Der Meyer zu Wantrup besaß eine umfangreiche Bibliothek. Teile sind in der Lippischen Landesbibliothek überliefert, Teile im LWL-Freilichtmuseum.


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