An der Reihe 1 (Heiden)
OrtsteilHeiden
StraßeAn der Reihe (Heiden)
Hausnummer1
Karte
Adressbuch von 1901Ja
GemeindeHeiden
Hausnummer064

Ehemals Heiden Nr. 64; wird in Heiden als 'Berkenkamphaus' bezeichnet.

Anzeige im Adressbuch 1901

Geschichte

Ein Vorläufer des derzeitigen Gebäudes ist im Urkataster von 1883 dargestellt. Die Fortführung des Katasterplanes von 1919 zeigt zur Hauptstraße das Gebäude in seinen aktuellen äußeren Abmessungen. In den Jahren bis zum 2. Weltkrieg gab es in dem Gebäude eine Bäckerei und eine Gastwirtschaft.

Das Gebäude An der Reihe 1, früher Heiden Nr. 64, an der Einmündung zur Hauptstraße, wird seit den 1960-er Jahren in Heiden als das 'Berkenkamphaus' bezeichnet. Der frühere Eigentümer Fritz Berkenkamp, der in den 1930-er Jahren als Bäckermeister in den USA ein erfolgreiches Unternehmen gründete, hat sein Elternhaus, das Haus Heiden Nr. 64 im Jahre 1955 bei einem Besuch an die damalige Gemeinde Heiden übertragen. Danach ist das Gebäude zu einem Wohn- und Geschäftshaus mit Räumen für die Gemeindeverwaltung Heiden umgebaut worden und erhielt einen Außenputz. 2008 wurde das Gebäude von der Stadt Lage an einen Investor verkauft.

Gebäude

Das zweigeschossige Gebäude wies nach dem Umbau im Jahre 1955 zur Hauptstraße im Erdgeschoss Gewerberäume auf, einen Elektroladen sowie ein Laden mit Schreibwaren und Bücherei. Darüber lagen die Räume der Gemeindeverwaltung Heiden mit einem Versammlungsraum für die Ratssitzungen und Verwaltungsräume. Von einem hinteren Anbau mit eigenem Zugang waren drei Wohnungen erreichbar, davon eine für den Dorfpolizisten.

Inschriften

Eigentümer*innen, Bewohner*innen

  • 1901[1] Friedrich Berkenkamp, Gastwirth
  • 1926[2] Mathilde Berkenkamp, Witwe, Gastwirtschaft; Georg Windmeier, Tierarzt

Literatur

Quellen

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Adressbuch für das Fürstenthum Lippe, Detmold 1901 Digitalisat
  2. Adreßbuch des Landes Lippe, Detmold 1926 Digitalisat

Autor*innen

Lothar Kaup

Seitenhistorie

Seite erstellt am 02.07.2025 von Wolfgang Kramer

Letzte Änderung am: 24.11.2025 von Lothar Kaup