Linnenkamp 24 (Hornoldendorf): Unterschied zwischen den Versionen

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1488 Kunne Steins<ref>{{RedekerSteins1978}}.</ref>
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1497 Hinrik Steenhuss.<ref>Stöwer 2001, S. 53.</ref>
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1507–1516 Hinrick/Hinnerk Steynhus.<ref>Stöwer 2001, S. 53.</ref><ref>{{RedekerSteins1978}}.</ref>
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1535 Steynhueß.<ref>Verdenhalven 1971, S. 120.</ref>
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1545 Steinhuiß.<ref>Verdenhalven 1971, S. 120.</ref>
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1551 Johann Steinhues (Kaiserschatzsteuer).<ref>{{RedekerSteins1978}}.</ref>
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1562 Johann Steinhuiß.<ref>Verdenhalven 1971, S. 121.</ref>
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1572 Johann Steinhuß.<ref>Verdenhalven 1971, S. 121.</ref>
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1573 besitzt Steinhauß 6 Pferde.<ref>LAV NRW OWL, L 92 Z Nr. 1421, S. 322.</ref>
1573 besitzt Steinhauß 6 Pferde.<ref>LAV NRW OWL, L 92 Z Nr. 1421, S. 322.</ref>


1590 Johann Steinhaus.<ref>Stöwer 1964, S. 9.</ref>
1590 Johann Steinhaus.<ref>{{StöwerLandschatzregister1964}}, S. 9.</ref>


1604 Johan Steins (geb. um 1560, gest. 1630). Er besitzt 6 Pferde, 2 Stuten, 7 Kühe, 6 Rinder, 2 Kälber, 8 Schweine, 5 Ferkel, 10 Schafe, 7 Lämmer und 3 Immen (Bienenvölker).<ref>LAV NRW OWL, L 92 Z Nr. 1421, S. 95.</ref><ref>{{RedekerSteins1978}}.</ref>
1604 Johan Steins (geb. um 1560, gest. 1630). Er besitzt 6 Pferde, 2 Stuten, 7 Kühe, 6 Rinder, 2 Kälber, 8 Schweine, 5 Ferkel, 10 Schafe, 7 Lämmer und 3 Immen (Bienenvölker).<ref>LAV NRW OWL, L 92 Z Nr. 1421, S. 95.</ref><ref>{{RedekerSteins1978}}.</ref>
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8. Friedrich Heinrich August, geb. Hornoldendorf 31.10.1845, get. Heiligenkirchen 15.11.1845, Hoferbe.
8. Friedrich Heinrich August, geb. Hornoldendorf 31.10.1845, get. Heiligenkirchen 15.11.1845, Hoferbe.


1873 Übertragung an den Sohn 2. Ehe Friedrich Steins, geb. 31.10.1845.<ref>LAV NRW OWL, L 108 Detmold Fach 30 Nr. 10 Bd. 2, 23.</ref> Heinrich Friedrich August Steins schloss am 22.10.1873 in Heiligenkirchen die Ehe mit Sophie Luise Gehring, geb. Jerxerheide 19.2.1850, get. Heiden ..., gest. Hornoldendorf 8.3.1881, Tochter des verstorbenen Zimmermeisters und Neuwohners Simon Henrich Gehring, Nr. 15 Jerxerheide.<ref>{{RedekerSteins1978}}.</ref>
1850 verzichtete die Anerbin Sophie wegen ihrer Heirat auf den [[Hornoldendorfer Straße 14 (Hornoldendorf)|Hof Lükermann Nr. 6]] auf die elterliche Stätte. Dazu wurde am 2.4.1850 ein umfangreicher Vertrag geschlossen: "Joh. Friedr. Adolph Lükermann, ehel. Sohn des Mittelk. Joh. Friedr. Ad. Lükermann N. 6 zu Hornoldendorf, 33 Jahre alt u. militairfrei, verheiratet sich mit Wilhelmine Sophie Henriette Luise Steins, ehel. Tochter des großen Halbmeiers Conr. Steins N. 2 alldort. Diese zieht zu jenem auf dessen elterl. Colonat, welches ihm als Anerben jetzt von seinen Eltern abgetreten wird. Diese wollen vorläufig mit den Brautleuten einen gemeinschaftl. Haushalt führen, haben sich aber dasjenige zum Leibzuchtsgenuß ausbedungen, was in der hieher registrirten, vorgelesenen u. von sämtl. Comparenten genehmigten Anlage angegeben ist. Dabei erklärte Bräutigam ausdrücklich, daß er die darin angegebene Abfindung an seine beiden unverheirateten Geschwister prästiren wolle, womit sie dann vom Colonate sowwie den angekauften Ländereien u. Wiesen abgefunden seien; und der Vater des Bräutigams, daß, da die von ihm angekauften Grundstücke nur ungefähr 600 rt gekostet hätten, die Abfindung seiner beiden unverheirateten Kinder hinreichend sey, diesen jedoch, wie seinen übrigen Kindern die Erbrechte an seinen etwaigen künftigen Allodiatnachlasse vorbehalten bleibe. Seine bereits verheirateten 3 anderen Kinder seyen sowohl vom Colonat als den angekauften Grundstücken völlig abgefunden. Bräutigam acceptierte diese Erklärung, war resp. damit zufrieden. Hinsichtlich der an Henriette und Philipp auszuzahlenden 500 rt bemerkten beide, der Bräutigam und dessen Vater noch ausdrücklich, daß nach dem unverheiratheten Absterben solche nach Erbgangsrecht unter sämmtliche dann verhandene Lükermannsche Geschwister resp. deren Stellvertreter vererbt würden. Rücksichtlich der Leibzuchtverschreibung wurde noch folgendes näher bestimmt:
1.) Bräutigam übernimmt sämmtliche vorhandene Schulden.
2.) Das Leibzuchthaus wird vom Bräutigam nur in dem dem Colonate angemessenen wohnbaren Zustande überliefert.
3.) Der Leibzüchter erhält auch das ungefähr 20 Zentner haltende Fuder Heu, selbst dann, wenn er bei dem Mähen des Grases und bei dem Heuen nicht hilft.
4.) An Brennholz wird an die Leibzucht nur das dritte Fuder von demjenigen Brennholze geliefert, welches der Meier aus seinem Gehölze anfährt; ebenso erhält auch die Leibzucht 1/3 vom Heckenholze und 1/3 vom Abfall des aus dem eigenen Gehölze angefahrenen Nutzholzes.
5.) Wird den Leibzüchtern die Benutzung des Backofens eingeräumt.
Die Braut, jetzt 23 Jahr alt, würde nach dem Schichtungsprotokoll vom 10. Januar 1845 nach ihrem zurückgelegten 25. Lebensjahre ihr elterliches Colonat eigenthümlich erhalten; da indeß ihr Stiefvater mit ihrer leiblichen Mutter noch ein Kind gezeugt hat, und deshalb die bei deren anderweiter Verheirathung stattgefundene Schenkung angegriffen werden könnte, so ist, um Streitigkeiten dieserhalb zu vermeiden, zwischen der Braut, deren Vormündern, den Colon Röwe zu Schmedissen und Klöpping zu Schönemark, dem Bräutigam einerseits und den Eheleuten Steins N. 2 zu Hornoldendorf andererseits folg. Uebereinkunft getroffen:
1.) Die Sophie Steins und deren Bräutigam verzichten auf die Vollziehung des im Protokolle vom 10. Januar 1845 niedergeschriebenen Vertrages, namentlich auf die der Braut von ihrer Mutter darnach gemachte Schenkung und eigenthümliche Ueberweisung des elterlichen Colonates, sie geben vielmehr den Besitz, sowie das Eigenthum desselben hiermit auf und übertragen beides auf die Eheleute Steins. NB: den 15. Mai 1850 Fanden sich die Eheleute Lükermann, welche im nebenstehenden Protokolle die Ehe verschrieben, ein u. erklärten, daß sie jetzt verehelicht seyn und deshalb die im nebenstehenden Protokolle abgeschlossenen und ihnen vorgelesenen Verträge nochmals anerkennen wollten.
2.) Als Aequivalent für diese Verzichtleistung erhalten die Brautleute
a.) 1000 rt geschr. ein Tausend Thaler, welche vom Tage der Verheirathung an, wenn nach derselben die heutige Vereinbarung von den Brautleuten noch einmal genehmigt ist, mit 4 p. C. verzinset u. nach Ablauf einer beiden Theilen freistehenden ½jährigen Kündigung ausbezahlt werden.
b.) das Land hinter Wellners Hofe IV.10 cat. zu 3 Schl. 3 ½ M, wogegen aber die Eheleute Steins von Lükermann wieder erhalten: das Land IV,17 cat. zu 1 Schl. 7 ¼ M.
3.) Die Eheleute Steins bekommen das Colonat mit sämmtlichen Zubehörungen, namentlich dem Haus- Hof- und Viehinventarium, übernehmen dagegen die auf jenem haftenden Abgaben und Schulden, namentlich auch die an Louise Steins laut des Protokolls vom 10. Januar 1845 zu entrichtenden 300 rt. Diese sollen aber, wie auch früher bestimmt ist, nach dem kinderlosen Ableben der Louise, wenn sie nicht zur Alimentation derselben absorbirt sind, an das Steinsche Colonat zurück.
4.) Hinsichtlich der Vererbung der Schichttheile der Steinschen Kinder trit das gemeine Erbrecht ein.
5.) Die Braut erhält weiter Nichts, als die Abfindungssumme, namentlich nicht ihren früheren Schichttheil zu 684 rt 14 gr 1 d und auch keinen Stättebrautschatz. Jener Schichttheil fällt vielmehr an das Colonat zurück. Sämmtliche Theile leisten auf alle gegen die heutige Vereinbarung zu machenden Einreden Verzicht [...]."<ref>LAV NRW OWL, L 108 A Nr. 152, S. 252–260.</ref>
 
Statt der ursprünglichen Anerbin Sophie Steins wurde der Hof Steins 1873 an den Sohn 2. Ehe Friedrich Steins, geb. 31.10.1845, übertragen.<ref>LAV NRW OWL, L 108 Detmold Fach 30 Nr. 10 Bd. 2, 23.</ref> Heinrich Friedrich August Steins schloss am 22.10.1873 in Heiligenkirchen die Ehe mit Sophie Luise Gehring, geb. Jerxerheide 19.2.1850, get. Heiden ..., gest. Hornoldendorf 8.3.1881, Tochter des verstorbenen Zimmermeisters und Neuwohners Simon Henrich Gehring, Nr. 15 Jerxerheide.<ref>{{RedekerSteins1978}}.</ref>


Nachkommen waren:
Nachkommen waren:
Administrator, Projektmitglied, Bürokraten, Oberflächenadministratoren, Administratoren
13.031

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