Hörster Bruch 1 (Hörste): Unterschied zwischen den Versionen

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Vorausgegangen ist offenbar der Abbruch eines alten Leibzuchtshauses und der Bau einer repräsentativen Pension/Gaststätte direkt gegenüber dem Saalbau des Hörster Kruges in den Jahren 1930/31 (vgl. zu Eigentümern/Bewohnern). Eine zuvor den Schwestern/Töchtern Toni und Elisabeth Hanning erteilte Schankerlaubnis wird mit der Beschwerde beschränkt auf den Zeitraum 15. April bis 15. Oktober jeden Jahres, da nur in diesen Zeiten Sommergäste in Hörste seien. In den übrigen Zeiten würden die vorhandenen Gaststätten Ostmann und Windmann im Ortskern Hörste sowie der Stapelager Krug den örtlichen Bedarf voll abdecken.
Vorausgegangen ist offenbar der Abbruch eines alten Leibzuchtshauses und der Bau einer repräsentativen Pension/Gaststätte direkt gegenüber dem Saalbau des Hörster Kruges in den Jahren 1930/31 (vgl. zu Eigentümern/Bewohnern). Eine zuvor den Schwestern/Töchtern Toni und Elisabeth Hanning erteilte Schankerlaubnis wird mit der Beschwerde beschränkt auf den Zeitraum 15. April bis 15. Oktober jeden Jahres, da nur in diesen Zeiten Sommergäste in Hörste seien. In den übrigen Zeiten würden die vorhandenen Gaststätten Ostmann und Windmann im Ortskern Hörste sowie der Stapelager Krug den örtlichen Bedarf voll abdecken.
 
[[Datei:1967 Briefbogen Cafe Hanning.jpg|mini|Briefbogen Café Hanning, 1967; LAV NRW OWL, D 23 B Detmold. Lage, Blatt 75 I, S. 378]]
Der nach bescheidenen Anfängen in 1928 bereits auf etwa 1000 Sommergäste im Jahre 1931 angewachsene Fremdenverkehr in Hörste wird wegen der Weltwirtschaftskrise in den Folgejahren zurückgegangen sein; bestehen bleiben aber sehr hohe Schulden aus dem ambitionierten Neubau: ''Ich, der Schuhmachermeister Friedrich Hanning, Hörste Nr. 39, bekenne hiermit  .  .  .  ein Darlehn von Goldmark 16.389,15  .  .  .  erhalten zu haben  .  .  .  ab 1. August 1931 mit monatlich mindestens 85,-- Gm zu tilgen.''<ref>LAV NRW OWL, D 23 B Detmold. Lage, Blatt 75 I, S. 77</ref>  Das ist offenbar nicht zu leisten; im Mai 1936 wird erstmals die (anzuberaumende) Zwangsversteigerung des Grundbesitzes im Grundbuch eingetragen, die Versteigerung dann aber durch (Teil-)Zahlung im letzten Moment abgewendet. Derlei gerät zur Routine und wiederholt sich in den 1950er und 1960er Jahren noch fünf mal.<ref>LAV NRW OWL, D 23 B Detmold. Lage, Blatt 75 II</ref>  Betreibende Gläubiger sind Brauereien in Detmold, Herford und Dortmund, Kaffee- und Weinlieferanten, das Finanzamt, die AOK und andere.<ref>LAV NRW OWL, D 23 B Detmold. Lage, Blatt 75 I - IV</ref>  Jenseits all dessen pflegt man stets eine recht mondäne Außendarstellung im Hause Hanning.
Der nach bescheidenen Anfängen in 1928 bereits auf etwa 1000 Sommergäste im Jahre 1931 angewachsene Fremdenverkehr in Hörste wird wegen der Weltwirtschaftskrise in den Folgejahren zurückgegangen sein; bestehen bleiben aber sehr hohe Schulden aus dem ambitionierten Neubau: ''Ich, der Schuhmachermeister Friedrich Hanning, Hörste Nr. 39, bekenne hiermit  .  .  .  ein Darlehn von Goldmark 16.389,15  .  .  .  erhalten zu haben  .  .  .  ab 1. August 1931 mit monatlich mindestens 85,-- Gm zu tilgen.''<ref>LAV NRW OWL, D 23 B Detmold. Lage, Blatt 75 I, S. 77</ref>  Das ist offenbar nicht zu leisten; im Mai 1936 wird erstmals die (anzuberaumende) Zwangsversteigerung des Grundbesitzes im Grundbuch eingetragen, die Versteigerung dann aber durch (Teil-)Zahlung im letzten Moment abgewendet. Derlei gerät zur Routine und wiederholt sich in den 1950er und 1960er Jahren noch fünf mal.<ref>LAV NRW OWL, D 23 B Detmold. Lage, Blatt 75 II</ref>  Betreibende Gläubiger sind Brauereien in Detmold, Herford und Dortmund, Kaffee- und Weinlieferanten, das Finanzamt, die AOK und andere.<ref>LAV NRW OWL, D 23 B Detmold. Lage, Blatt 75 I - IV</ref>  Jenseits all dessen pflegt man stets eine recht mondäne Außendarstellung im Hause Hanning.


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