Hermannstraße 23 (Detmold): Unterschied zwischen den Versionen
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Von Maurermeister H. Kampmann 1882 | Von Maurermeister H. Kampmann 1882 zum anschließenden Verkauf auf einer gegenüber den Nachbargrundstücken breiteren Parzelle genau gegenüber der Einmündung der [[Bismarckstraße (Detmold)|Bismarckstraße]] erbautes Einfamilienhaus. Baugesuch vom 30. September 1880. In seiner Stellungnahme vom 2. Oktober wies Landbaumeister R. Hermann darauf hin, dass die Planung erheblich von der übrigen Bebauung der Hermannstraße abweiche und führte aus, dass hier weder die Fluchtlinien (§ 23 Baupolizeiordnung) noch die Gebäudehöhen der Umgebungsbebauung (§ 29 Baupolizeiordnung) beachtet worden seien. Er schlug vor, den quergestellten Bauteil zweigeschossig auszubilden. Der Magistrat beriet die Angelegenheit. Offensichtlich wurde eine Umplanung verlangt, woraufhin der Bauherr H. Kampmann aus Orbke (von H. Wentker aus Jerxen, der zunächst als Mit-Erbauer genannt worden war, ist nun nicht mehr die Rede) einen Gutachter einschaltete: Die Akte enthält ein Schreiben des Reg.-Baumeisters Bernhard Meyer vom 28. März 1882 an das Stadtbauamt, in dem dieser vorschlug, sowohl den Sockel als auch den Drempel um 0,50 m zu erhöhen, was auch ausgeführt wurde.<ref>Stadt Detmold, Untere Denkmalbehörde, Denkmalkartei.</ref> | ||
Als Baudenkmal eingetragen in die Denkmalliste der Stadt Detmold am 9.7.2004, Nr. A604. | Als Baudenkmal eingetragen in die Denkmalliste der Stadt Detmold am 9.7.2004, Nr. A604. | ||