Am Rautenberg 15 (Heiligenkirchen): Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
K
Textersetzung - „Kategorie:Hausstätte“ durch „{{Hausstättenkategorien}} “
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
K (Textersetzung - „Kategorie:Hausstätte“ durch „{{Hausstättenkategorien}} “) |
||
| (6 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
| Zeile 7: | Zeile 7: | ||
|Hausnummer1901=001 | |Hausnummer1901=001 | ||
|Ort=Heiligenkirchen | |Ort=Heiligenkirchen | ||
}} | }}Meier zu Wantrup, einer der vier Gründungshöfe, ehem. Heiligenkirchen Nr. 1. | ||
Meier zu Wantrup, einer der vier Gründungshöfe, ehem. Heiligenkirchen Nr. 1. | |||
==Geschichte== | ==Geschichte== | ||
| Zeile 27: | Zeile 26: | ||
Nach einer Resolution vom 23. April 1792, so ist es im Salbuch vermerkt, wurde der Meier zu Wantrup frei gelassen, seine Leibeigenschaft also aufgehoben, gegen eine jährliche Zahlung von 4 Talern. Diese Gebühr wurde unter dem Vorbehalt erhoben, sie bei allgemeiner Aufhebung des Leibeigentums zu erhöhen oder zu vermindern, was auch geschah. Diese allgemeine Aufhebung erfolgte dann durch Verordnung der Fürstin Pauline zum 1. Januar 1809.<ref> Verordnung, die Aufhebung des Leib- und Guts-Eigenthums betreffend, vom 27.12.1808, in: Landes-Verordnungen des Fürstenthums Lippe, Bd. 5, Lemgo 1810; vgl. auch {{BenderGroßtat2009}}. </ref> Der jährliche "Canon" wurde damals mit 1 Mgr von jedem Taler der katastermäßigen Taxe festgelegt, was bei Meyer zu Wantrup zu einem Kanon von 5 Talern und 14 Silbergroschen führte. Auch den Pideritschen Zehnten konnte Wantrup ablösen.<ref> LAV NRW OWL, L 92 J / Lippische Rentkammer – Frucht- und Flachszehnt, Nr. 103. </ref> | Nach einer Resolution vom 23. April 1792, so ist es im Salbuch vermerkt, wurde der Meier zu Wantrup frei gelassen, seine Leibeigenschaft also aufgehoben, gegen eine jährliche Zahlung von 4 Talern. Diese Gebühr wurde unter dem Vorbehalt erhoben, sie bei allgemeiner Aufhebung des Leibeigentums zu erhöhen oder zu vermindern, was auch geschah. Diese allgemeine Aufhebung erfolgte dann durch Verordnung der Fürstin Pauline zum 1. Januar 1809.<ref> Verordnung, die Aufhebung des Leib- und Guts-Eigenthums betreffend, vom 27.12.1808, in: Landes-Verordnungen des Fürstenthums Lippe, Bd. 5, Lemgo 1810; vgl. auch {{BenderGroßtat2009}}. </ref> Der jährliche "Canon" wurde damals mit 1 Mgr von jedem Taler der katastermäßigen Taxe festgelegt, was bei Meyer zu Wantrup zu einem Kanon von 5 Talern und 14 Silbergroschen führte. Auch den Pideritschen Zehnten konnte Wantrup ablösen.<ref> LAV NRW OWL, L 92 J / Lippische Rentkammer – Frucht- und Flachszehnt, Nr. 103. </ref> | ||
Am 26.3.1833 brannte das Wohnhaus bis auf den Grund ab. Das Inventar wurde größtenteils gerettet.<ref>LAV NRW OWL, D 72 Emmighausen, Nr. 1: Tagebuch 1801–1834.</ref> | |||
1839 traf der Hoferbe einen Vergleich mit dem Leibzüchter und dem Kolon Nullmeier Nr. 3 zu Hiddesen. Demzufolge übernahm Nullmeier die Unterhaltpflicht gegenüber dem Leibzüchter Wantrup und dessen Frau, Meyer zu Wantrup dagegen nahm die am 9.6.1825 ingrossierten 475 rt Schulden des Leibzüchters einschließlich rückständiger Zinsen und Gebühren auf sich.<ref> LAV NRW OWL, L 108 Detmold Fach 30 Nr. 8 Bd. III, 31. </ref> Den Leibzüchtern sollte das Eigentum an den mitgenommenen Mobilien, einer Kuh und einem Rind lebenslänglich bleiben sowie an einer weiteren Kuh gegen 15 rt Kaufgeld. Gegen seine Schwestern Wilhelmine und Henriette prozessierte Wantrup über die ingrossirten 800 rt Brautschatz. Eine hatte den Kolon Gödeke in Wülfentrup Nr. 7 geheiratet.<ref> LAV NRW OWL, L 83 B / Lippische Justizkanzlei, Jüngere Prozessakten (1801–1879), Nr. G 203 </ref> | 1839 traf der Hoferbe einen Vergleich mit dem Leibzüchter und dem Kolon Nullmeier Nr. 3 zu Hiddesen. Demzufolge übernahm Nullmeier die Unterhaltpflicht gegenüber dem Leibzüchter Wantrup und dessen Frau, Meyer zu Wantrup dagegen nahm die am 9.6.1825 ingrossierten 475 rt Schulden des Leibzüchters einschließlich rückständiger Zinsen und Gebühren auf sich.<ref> LAV NRW OWL, L 108 Detmold Fach 30 Nr. 8 Bd. III, 31. </ref> Den Leibzüchtern sollte das Eigentum an den mitgenommenen Mobilien, einer Kuh und einem Rind lebenslänglich bleiben sowie an einer weiteren Kuh gegen 15 rt Kaufgeld. Gegen seine Schwestern Wilhelmine und Henriette prozessierte Wantrup über die ingrossirten 800 rt Brautschatz. Eine hatte den Kolon Gödeke in Wülfentrup Nr. 7 geheiratet.<ref> LAV NRW OWL, L 83 B / Lippische Justizkanzlei, Jüngere Prozessakten (1801–1879), Nr. G 203 </ref> | ||
| Zeile 118: | Zeile 119: | ||
===Mühle (abgängig)=== | ===Mühle (abgängig)=== | ||
[[Datei:DT-Hk_AmRautenberg15-Mühle.jpg|thumb|Turbine unterhalb des Hofs an der Berlebecke (aus: Festschrift 1000 Jahre Heiligenkirchen 1015–2015, Detmold 2015, S. 29)]] | |||
Heinrich Rautenberg hatte 1933 die Genehmigung zur Errichtung einer Stauanlage in der Berlebecke zur Erzeugung elektrischen Stroms und zu Flößzwecken erhalten. "Flößen" war das temporäre Unterwassersetzen der Wiesen.<ref> L 102 B Detmold / Landesbauamt Detmold, Nr. 293: Unterhaltung, Instandsetzung und Ausbau der Oberen Mühle in Detmold, Bd. 1, 1916–1936 </ref> Bereits vorher hatte hier eine Mühle gestanden, die Wilhelm Pecher um 1920 fotografierte. | Heinrich Rautenberg hatte 1933 die Genehmigung zur Errichtung einer Stauanlage in der Berlebecke zur Erzeugung elektrischen Stroms und zu Flößzwecken erhalten. "Flößen" war das temporäre Unterwassersetzen der Wiesen.<ref> L 102 B Detmold / Landesbauamt Detmold, Nr. 293: Unterhaltung, Instandsetzung und Ausbau der Oberen Mühle in Detmold, Bd. 1, 1916–1936 </ref> Bereits vorher hatte hier eine Mühle gestanden, die Wilhelm Pecher um 1920 fotografierte. | ||
| Zeile 305: | Zeile 308: | ||
{{PAGEAUTHORS}} | {{PAGEAUTHORS}} | ||
[[ | {{AutorKategorie}} | ||
{{Koordinaten}} | |||
{{Hausstättenkategorien}} | |||
[[Kategorie:Hausstätte in Heiligenkirchen]] [[Kategorie:Am Rautenberg (Heiligenkirchen)]] [[Kategorie:Bauernburg]][[Kategorie:Meierhof]] [[Kategorie:Inschrift in Heiligenkirchen]] | |||