Glossar: Unterschied zwischen den Versionen

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;Kriegsabgabe
;Kriegsabgabe
:Mit der Kriegsabgabe beteiligten sich die Kirchen durch Abgabe einiger ihrer Glocken und ggf. der Orgelpfeifen an den Kosten der beiden Weltkriege. Von den Glocken der Kriegsabgabe 1917 existiert keine mehr. Die Glocken der Kriegsabgabe 1942 wurden auf dem "Glockenfriedhof" Hamburg und der Sammelstelle Lünen gelagert. Historisch bedeutsame Glocken wurden dokumentiert und konnten z.T. erhalten werden. Nach 1947 konnten einige Glocken in die ehemaligen Gemeinden zurückgeführt werden.
:[[Kriegsabgabe|Mit der Kriegsabgabe beteiligten sich die Kirchen durch Abgabe einiger ihrer Glocken und ggf. der Orgelpfeifen an den Kosten der beiden Weltkriege.]] <!--Von den Glocken der Kriegsabgabe 1917 existiert keine mehr. Die Glocken der Kriegsabgabe 1942 wurden auf dem "Glockenfriedhof" Hamburg und der Sammelstelle Lünen gelagert. Historisch bedeutsame Glocken wurden dokumentiert und konnten z.T. erhalten werden. Nach 1947 konnten einige Glocken in die ehemaligen Gemeinden zurückgeführt werden.-->


;Sterbfall  
;Sterbfall  
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;Weinkauf
;Weinkauf
:Eine Hofübernahmegebühr (Antrittsgeld) bezeichnet, die bei Übernahme eines Kolonats von einem Leibeigenen an den Grundherrn zu zahlen war. Der Begriff hat nichts mit Wein zu tun, sondern stammt vom niederdeutschen Wort "Winkop" ab. Win meint dabei so viel wie Gewinn und bedeutet die Zusage des Nutzungsrechts an Grund und Boden des Grundherrn. Win wurde beim Übertragen ins Hochdeutsche irrtümlich in Wein übersetzt. Der Weinkauf wurde fällig, wenn ein Leibeigener z. B. durch Erbschaft oder Eheschließung Rechte an einem Hof des Grundherrn erwarb. Der Leibeigene erkannte mit der Zahlung einerseits das Eigentumsrecht des Grundherrn an, erhielt aber andererseits damit vom Grundherrn die Besitzrechte.
:[[Weinkauf|Eine Hofübernahmegebühr (Antrittsgeld) bezeichnet, die bei Übernahme eines Kolonats von einem Leibeigenen an den Grundherrn zu zahlen war.]] <!-- Der Begriff hat nichts mit Wein zu tun, sondern stammt vom niederdeutschen Wort "Winkop" ab. Win meint dabei so viel wie Gewinn und bedeutet die Zusage des Nutzungsrechts an Grund und Boden des Grundherrn. Win wurde beim Übertragen ins Hochdeutsche irrtümlich in Wein übersetzt. Der Weinkauf wurde fällig, wenn ein Leibeigener z. B. durch Erbschaft oder Eheschließung Rechte an einem Hof des Grundherrn erwarb. Der Leibeigene erkannte mit der Zahlung einerseits das Eigentumsrecht des Grundherrn an, erhielt aber andererseits damit vom Grundherrn die Besitzrechte.-->

Aktuelle Version vom 12. September 2026, 11:49 Uhr