Weinkauf
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Mit "Weinkauf" wird eine Hofübernahmegebühr (Antrittsgeld) bezeichnet, die bei Übernahme eines Kolonats von einem Leibeigenen an den Grundherrn zu zahlen war.
Der Begriff hat nichts mit Wein zu tun, sondern stammt vom niederdeutschen Wort "Winkop" ab. Win meint dabei so viel wie Gewinn und bedeutet die Zusage des Nutzungsrechts an Grund und Boden des Grundherrn. Win wurde beim Übertragen ins Hochdeutsche irrtümlich in Wein übersetzt.
Der Weinkauf wurde fällig, wenn ein Leibeigener z. B. durch Erbschaft oder Eheschließung Rechte an einem Hof des Grundherrn erwarb. Der Leibeigene erkannte mit der Zahlung einerseits das Eigentumsrecht des Grundherrn an, erhielt aber andererseits damit vom Grundherrn die Besitzrechte.