Königstraße 2 (Heiligenkirchen): Unterschied zwischen den Versionen

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==Eigentümer*innen, Bewohner*innen==
==Eigentümer*innen, Bewohner*innen==


1598 Benhold (Barthold) Watermeiger. <ref> LAV NRW OWL, L 108 A Nr. 130, Amtsprotokolle Detmold 1596–1605, S. 172 und 221. </ref>
1585 Bartold Watermeyer wird vom ehemaligen Küster von Heiligenkirchen, Henrich Watermeyer, verklagte wegen Beleidigung.<ref>LAV NRW OWL, L 86 / Lippisches Kriminalgericht, Nr. 34: Watermeier, Henrich, gewesener Küster zu Heiligenkirchen klagt gegen Watermeier wegen Beleidigung, 1585</ref> 1598 Benhold (Barthold) Watermeiger.<ref> LAV NRW OWL, L 108 A Nr. 130, Amtsprotokolle Detmold 1596–1605, S. 172 und 221. </ref>


1601 Hans Watermeier. <ref> LAV NRW OWL, L 108 A Nr. 130, Amtsprotokolle Detmold 1596–1605, S. 546 f. </ref>
1601 Hans Watermeier. <ref> LAV NRW OWL, L 108 A Nr. 130, Amtsprotokolle Detmold 1596–1605, S. 546 f. </ref>
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1651 heiratete Berend Watermeier Grete Warweg. Er erhielt von seinem Bruder einen Brautschatz wie auch seine Frau von ihrem Bruder. <ref> LAV NRW OWL, L 108 A Nr. 133, Vormundschaftsprotokolle, Stättenabtretungsprotokolle Amt Detmold, 1642–1661, fol. 330.</ref> "Behrndt Watermeier, Behrndt Watermeiers sel. zu Heiligenkirchen nachgelaßener ehelicher Sohn nimbt zur ehe Grethgen Warbei (Warwey) Berndten Warbeyes sel. hinderlaßene Dochter deren Ihren Bruder Curtt Warbei Besitzer des Hoffs in dotem verspricht hundert Thaler, aller Theile 4 als 2 Kühe und 2 Rindere neben einem pferd und staden 3 magere und 1 fettes schweine, neben gepührendem braudtwagen, sind beederseits der gnd. Herrsschafft eigen. U. verspricht Curtt itziger Watermeier seinem Bruder Behrndtem zu seinem kindlich abteihl, 80 thaler. ein pferd, 1 Kuhe, ein molt hardtkorn, 1 molt hafer u. ein schwein hiernegst zugeben u. zu entrichten."
1651 heiratete Berend Watermeier Grete Warweg. Er erhielt von seinem Bruder einen Brautschatz wie auch seine Frau von ihrem Bruder. <ref> LAV NRW OWL, L 108 A Nr. 133, Vormundschaftsprotokolle, Stättenabtretungsprotokolle Amt Detmold, 1642–1661, fol. 330.</ref> "Behrndt Watermeier, Behrndt Watermeiers sel. zu Heiligenkirchen nachgelaßener ehelicher Sohn nimbt zur ehe Grethgen Warbei (Warwey) Berndten Warbeyes sel. hinderlaßene Dochter deren Ihren Bruder Curtt Warbei Besitzer des Hoffs in dotem verspricht hundert Thaler, aller Theile 4 als 2 Kühe und 2 Rindere neben einem pferd und staden 3 magere und 1 fettes schweine, neben gepührendem braudtwagen, sind beederseits der gnd. Herrsschafft eigen. U. verspricht Curtt itziger Watermeier seinem Bruder Behrndtem zu seinem kindlich abteihl, 80 thaler. ein pferd, 1 Kuhe, ein molt hardtkorn, 1 molt hafer u. ein schwein hiernegst zugeben u. zu entrichten."


Curt Watermeiers Tochter Ilsabein ehelichte 1660 einen Detmolder Bürger, den Bürger und Witwer Christian Papensall. <ref> LAV NRW OWL, L 108 A Nr. 133, Vormundschaftsprotokolle, Stättenabtretungsprotokolle Amt Detmold, 1642–1661, fol. 828. </ref>  
Curt Watermeiers Tochter Ilsabein ehelichte 1660 einen Detmolder Bürger, den Bürger und Witwer Christian Passeevall.<ref> LAV NRW OWL, L 108 A Nr. 133, Vormundschaftsprotokolle, Stättenabtretungsprotokolle Amt Detmold, 1642–1661, fol. 828. </ref> Der Anerbe Johann Watermeyer hatte als Teil des Brautschatzes kleinere Beträge an Christian Passeval gezahlt: 1689 5 rt, 1683 10 rt, und 3 rt zum Begräbnis Gerd Herman Passeval.<ref>LAV NRW OWL, L 84, I P Nr. 11.</ref>
1710 wurde von den Brüdern Passeval noch ausstehende Brautschatzgelder ihrer verstorbenen Mutter gefordert.<ref>LAV NRW OWL, L 84 / Lippisches Hofgericht, Nr. I P Nr. 11: Passvall (Passeval), Gebrüder zu Detmold gegen Watermeier zu Heiligenkirchen - Brautschatz, 1710</ref>


1663/64 ist Curt Watermeier offenbar verstorben, denn seine Witwe, die "Watermeyersche befreyet sich wieder uff Ihren Volspenner Hoff an Tönnies Brandeker von Tintorff [Tintrup]." Er bringt 250 rt mit und zahlt 20 rt Weinkauf." <ref> LAV NRW OWL, L 63 Nr. 53: Vogtey Falckenberg, Varia. </ref>
Nachkommen von Cord Watermeyer waren:
* Johann Watermeyer, heiratete am 1.11.1687 Margreta Ilsabein Teutemeyer (Kirchenbuch), geb. 1661
* Margreta Watermeyer, heiratete am 13.9. 1688 Simon Stock (Kirchenbuch). Hatte eine uneheliche Tochter Anna Maria Elisabeth, geb. 18.6.1722. Der angebliche Vater war Johann Georg Hagemeister von Hornoldendorf.
* Anna Ilsabein Watermeyer, heiratete am 25.10.1693 Johann Henrich Wechter [wohl in Berlebeck]
* Jörgen Watermeyer, heiratete am 20.10.1699 ... Beins [wohl aus Hornoldendorf]
 
1663/64 ist Curt Watermeier offenbar verstorben, denn seine Witwe, die "Watermeyersche befreyet sich wieder uff Ihren Volspenner Hoff an Tönnies Brandeker von Tintorff [Tintrup]." Er bringt 250 rt mit und zahlt 20 rt Weinkauf."<ref> LAV NRW OWL, L 63 Nr. 53: Vogtey Falckenberg, Varia. </ref>


1678 hat der Anerbe Cordt Watermeier den Hof mit seiner Frau und zwei Kindern, davon ein Säugling. Mit im Haus lebt ein Kleinknecht. Auf der Leibzucht wohnt die Mutter mit einer Tochter. <ref> LAV NRW OWL, L 92 Z Nr. 1419 </ref> Wohl ein Bruder ist der am 4.4.1698 in Heiligenkirchen begrabene "alte Soldat" Johann Watermeyer, 71 Jahre alt (Kirchenbuch).
1678 hat der Anerbe Cordt Watermeier den Hof mit seiner Frau und zwei Kindern, davon ein Säugling. Mit im Haus lebt ein Kleinknecht. Auf der Leibzucht wohnt die Mutter mit einer Tochter. <ref> LAV NRW OWL, L 92 Z Nr. 1419 </ref> Wohl ein Bruder ist der am 4.4.1698 in Heiligenkirchen begrabene "alte Soldat" Johann Watermeyer, 71 Jahre alt (Kirchenbuch).
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Am 19.3.1700 wurde ein weiteres Kind von Johann Watermeyers begraben, das aber namentlich im Kirchenbuch nicht genannt wird. Außerdem am 16.3.1702 ein Johann Watermeyer, bei dem es sich vermutlich um den im Jahr zuvor geborenen Johann Cord handelt.  
Am 19.3.1700 wurde ein weiteres Kind von Johann Watermeyers begraben, das aber namentlich im Kirchenbuch nicht genannt wird. Außerdem am 16.3.1702 ein Johann Watermeyer, bei dem es sich vermutlich um den im Jahr zuvor geborenen Johann Cord handelt.  


Am 15.9.1702 (Kirchenbuch) heiratete Johann Hermann Watermeyer "die alte Watermeyersche". Gemeint war wohl Margreta geb. Tötemeier. Er verstarb allerdings noch im selben Jahr und wurde am 9.11.1702 begraben (der Grabstein steht am Haus) und nun nahm Gerhard Büsing am 17.10.1703 (Kirchenbuch) die Watermeyersche zur Frau. Sie hatten folgende Nachkommen (Kirchenbuch):  
Am 15.9.1702 (Kirchenbuch) heiratete Johann Hermann Watermeyer "die alte Watermeyersche". Gemeint war wohl Margreta geb. Tötemeier. Er verstarb allerdings noch im selben Jahr und wurde am 9.11.1702 begraben (der Grabstein steht am Haus) und nun nahm Gerhard Büsing nach nur sechsmonatiger Trauerzeit am 17.10.1703 (Kirchenbuch) die Watermeyersche zur Frau. Sie hatten folgende Nachkommen (Kirchenbuch):  


* 22.10.1704 Johann Eberhard, Vater Gerhard Watermeyer [geb. Büsing], Mutter nicht angeben. Johann Eberhard starb bereits mit 13 Jahren und wurde am 8.11.1717 begraben (Kirchenbuch).
* 22.10.1704 Johann Eberhard, Vater Gerhard Watermeyer [geb. Büsing], Mutter nicht angeben. Johann Eberhard starb bereits mit 13 Jahren und wurde am 8.11.1717 begraben (Kirchenbuch).


1721/23 (Salbuch) ist Gerdt Watermeyer, geboren 4.1.1689, als ältester Sohn aus erster Ehe Hofbesitzer. Sein jüngerer Bruder, Franz Henrich Watermeyer (geb. 14.11.1690) heiratete um 1722 Susanna Maria Ilsabein Gröne.  
Der Anerbe Franz Henrich Watermeyer heiratete um 1722 Susanna Maria Ilsabein Gröne, nachdem eine Ehe mit Catharina Ilsabein Meyer zu Wantrup trotz Eheklage nicht zustande gekommen war.<ref>LAV NRW OWL, L 85 / Geistliches Gericht in Lippe, Nr. 2055: Franz Henrich Watermeyer zu Heiligenkirchen gegen Catharina Ilsabein von Wantrup, Tochter des Johann Tönnies Meyer zu Wantrup, wegen einer Eheklage. Freispruch, 1717.</ref>  Sie war die Tochter des Johann Tönnies Meyer zu Wantrup. Der Heiligenkirchener Prediger Grabbe hatte sich an das Geistliche Gericht gewandt wegen des ehelichen Versprechens zwischen Franz Henrich Watermeyer und Catharina Ilsabein von Wantrup [Meyer zu Wantrup]. Als Beweise wurde angeführt, die beiden hätten sich "verschiedentlich geküßet", "zum öfteren geküßet". Grabbe erklärt außerdem, "des Wantrups Brudern Frau die Welnersche zu Hornoldendorff [habe] sich sehr bemühet, daß Ehebeklagtin auff Watermeyers Hoff solte". Das Problem war aber offensichtlich, "daß Watermeyers Hoff in großen schulden mithin in einem ruinirten Zustande stehe", weshalb der "Zeuge H. Ambts Vogt Clebe gerne sehen wollen daß eine Frau von einem anderen guten Hoffs darauff kommen und solcher gestalt der Hoff in einen beßeren standt gerathen mögte" weshalb er "mehrmals den Meyer zu Wantrup aufgesucht, um ihn zur Verheiratung einer Tochter an Franz Watermeier zu veranlassen, damit [...] der Hof wieder aufkommen könne. Der Meyer zu Wantrup habe aber [...] niemals eingewilligt, sondern [...] vorigen Sommer an Köllermeier verlobt". Das Konsistorium absolvierte die Beklagte jedoch am 10.1.1718 von der Ehe.
 
1741 ist Frantz Henrich der Besitzer des Waterhofs, wie aus dem Eheprotokoll seiner Schwester Anna Elisabeth hervorgeht.<ref> LAV NRW OWL, L 108 A / Amtsprotokolle und städtische Gerichtsprotokolle aus Lippe, Nr. 138, S. 227. </ref> 19.10.1741, Johann Henrich Lesmeyer Witwer und Grenadier hierselbst schreitet zur zweiten Ehe mit Anna Elisabeth, weil Johann Watermeyer zu Heiligenkirchen ehelich nachgelassene Tochter. Er ist denen von Marienfeld, sie aber gnädigster Herrschaft eigen. Ihr Brautschatz ist 100 rt, 2 Kühe, 2 Rinder, 2 fette und 2 magere Schweine, ½ Fuder Korn partim und der Brautwagen. Und weil der Waterhof "anjetzo ausgetan und dahero Brautschatz zu bezahlen nicht imstande, so hat der jetzige Besitzer Frantz Henrich Watermeyer sich erkläret, der Braut als seiner Schwester die Leibzucht, Wiese vor 4 rt und 2 Scheffel Saatland auf der Kirchbrede und 1 ½ Scheffelsaat auf der Dreybreden, zusammen vor 4 rt und also insgesamt vor 8 rt dergestalt zu geben, dass die Verlobte dieses Land und Wiese unter nehmen und vor den Genuß jährlich an dem Brautschatz 8 rt abrechnen. Falls aber der jetzige Besitzer zu Kräften kommen oder der Hof verändert würde, soll ihm oder dem künftigen Meyer freistehen sowohl die Wiese als die 4 Scheffelsaat Land wieder unterzunehmen und denen jetzigen desponsatis [Verlobten] die Brautschaftermine jährlich mit 5 rt abzuführen, womit auch diese zufrieden gewesen." 1742 wurde Watermeyer abgemeiert, da er seinen Verpflichtungen nicht nachkam.<ref>{{WendtAmt1965}}, S. 125. </ref> Der Hof wurde auf den Status eines großen Halbmeiers reduziert.
 
Eine namentlich nicht bekannte Schwester Franz Henrichs hatte Walrath (Walrad, Wolrad) Wächter in Berlebeck geheiratet, da dieser in der Eheklage-Sache als Zeuge des "Schwagers" Franz Henrich genannt wird. Wächter forderte 1732 noch Brautschatzgelder von Franz Henrich Watermeier.<ref>LAV NRW OWL, D 72 Falkmann / Nachlass August Falkmann, Nr. 95: Aktenauszüge und Abschriften zur lippischen Geschichte, Bd. 23.</ref>  Eine weitere Schwester hatte 1660 (Eheprotokoll 23.8.1660) einen Passeval in Detmold geheiratet – auch hier wurde später von den Brüdern Passeval der ausstehende Brautschatz ihrer verstorbenen Mutter gefordert.
 
Nachkommen von Frantz Henrich Watermeyer und Susanna Maria Ilsabein Gröne waren (Kirchenbuch):
* Susanna Clara Ilsabein Margaretha, geb. 9.8.1723, heiratete am 3.3.1747 Anthon Henrich Manhenke aus Ochtentrup
* Anna Margaretha, geb. 2.11.1725
* Theodora Catharina Elisabeth, geb. 21.1.1729, zwei uneheliche Söhne:
 
– Johann Friedrich, geb. 16.4.1753, Vater war angeblich Johann Friedrich Wächter von Berlebeck.
 
– Johann Anthon Henrich, geb. 13.2.1761.<ref>LAV NRW OWL, L 85 / Geistliches Gericht in Lippe, Nr. 2118: Theodora Catharina Elisabeth Watermeyer zu Heiligenkirchen, leibliche vollbürtige Schwester der jungen Watermeierschen gegen Friedrich Wächter aus Berlebeck, 1753 Lakai bei Graf Friedrich Alexander, 1753-1766</ref> Friedrich Wächter aus Berlebeck war seit 1753 Lakai bei Graf Friedrich Alexander. Theodora gab an, er habe sie unter Eheversprechen geschwängert. Wächter führte aus, der Watermeyersche Kleinknecht, jetzt verschwunden, habe die Klägerin zwei Mal in Unzucht mit Wellners Anton aus Hornoldendorf angetroffen. Sie sei auch auf Tebergs Hochzeit in Heiligenkirchen gewesen und dort über Nacht im Hause geblieben, wo sie sich mit den Musketieren Culemann und Manhenke auf die Streu niedergelegt habe und die ganze Nacht mit beiden Unzucht getrieben. Wächter leistet den Eid, das das Kind von ihm nicht sein könne nicht, verlangt aber, die Klägerin müsse beeiden, dass das Kind nur von ihm sein könne und sie "mit niemand fleischlich beygewohnet" habe. Wächter wurde verurteilt, zahlte aber nicht (auferlegt waren ihm für das Kindbett 4 rt, für das 1. Jahr 3 rt und insges. für die ersten 3 Jahre, Taufgebühr 1½ rt und für die Bademutter [Hebamme] 1 rt), so dass sie auf execution klagte, 9.9.1754. Nach 3 Jahren musste Wächter entweder das Kind zu sich nehmen oder der Klägerin zu willen handeln. Für die ersten sieben Jahre hatte er dann jeweils 3 rt gezahlt, im achten nichts und auch nicht das Kind zu sich genommen oder mit der Mutter verhandelt, sie verlangte deswegen nun jährlich 3 rt und das Schulgeld, bis das Kind sich selbst ernähren könne. Am 2.5.1761 wurde Wächter dazu bei Strafe verurteilt. 1766 klagt sie auf 3 Jahre Rückstand einzutreiben, was am 5.3.1766 angeordnet wurde.
* Johann Simon, geb. 5.1.1732
* Johann Henrich, geb. 13.12.1734
* Anna Margaretha Elisabeth, geb. 27.10.1737
* Anna Maria Hedewig, geb. 3.10.1741, gest. 1.2.1818


1741 ist Frantz Henrich der Besitzer des Waterhofs, wie aus dem Eheprotokoll seiner Schwester Anna Elisabeth hervorgeht.<ref> LAV NRW OWL, L 108 A / Amtsprotokolle und städtische Gerichtsprotokolle aus Lippe, Nr. 138, S. 227. </ref> 19.10.1741, Johann Henrich Lesmeyer Witwer und Grenadier hierselbst schreitet zur zweiten Ehe mit Anna Elisabeth, weil Johann Watermeyer zu Heiligenkirchen ehelich nachgelassene Tochter. Er ist denen von Marienfeld, sie aber gnädigster Herrschaft eigen. Ihr Brautschatz ist 100 rt, 2 Kühe, 2 Rinder, 2 fette und 2 magere Schweine, ½ Fuder Korn partim und der Brautwagen. Und weil der Waterhof "anjetzo ausgetan und dahero Brautschatz zu bezahlen nicht imstande, so hat der jetzige Besitzer Frantz Henrich Watermeyer sich erkläret, der Braut als seiner Schwester die Leibzucht, Wiese vor 4 rt und 2 Scheffel Saatland auf der Kirchbrede und 1 ½ Scheffelsaat auf der Dreybreden, zusammen vor 4 rt und also insgesamt vor 8 rt dergestalt zu geben, dass die Verlobte dieses Land und Wiese unter nehmen und vor den Genuß jährlich an dem Brautschatz 8 rt abrechnen. Falls aber der jetzige Besitzer zu Kräften kommen oder der Hof verändert würde, soll ihm oder dem künftigen Meyer freistehen sowohl die Wiese als die 4 Scheffelsaat Land wieder unterzunehmen und denen jetzigen desponsatis [Verlobten] die Brautschaftermine jährlich mit 5 rt abzuführen, womit auch diese zufrieden gewesen." 1742 wurde Watermeyer abgemeiert, da er seinen Verpflichtungen nicht nachkam. <ref> Wendt, 1965, S. 125. </ref> Der Hof wurde auf den Status eines großen Halbmeiers reduziert.


Im März 1747 heiratete Anthon Henrich Manhenke (* 1718, † 1763) aus Dehlentrup die älteste Tochter von Frantz Henrich und Susanna Maria Ilsabein Gröne, die am 9.8.1723 geborene hochschwangere Hoferbin Susanna Clara Ilsabein Margretha (* 1723, † 1805). Die beiden haben folgende Nachkommen (Kirchenbuch):  
Im März 1747 heiratete Anthon Henrich Manhenke (* 1718, † 1763) aus Dehlentrup die älteste Tochter von Frantz Henrich und Susanna Maria Ilsabein Gröne, die am 9.8.1723 geborene hochschwangere Hoferbin Susanna Clara Ilsabein Margretha (* 1723, † 1805). Die beiden haben folgende Nachkommen (Kirchenbuch):