Glossar: Unterschied zwischen den Versionen
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:Bauhaus ist in Niederdeutschland der Begriff für ein Wirtschaftsgebäude, meist auf der Vorburg einer Burg. Im Grundriss entspricht es als Hallenhaus einem großen niederdeutschen Bauernhaus. | :Bauhaus ist in Niederdeutschland der Begriff für ein Wirtschaftsgebäude, meist auf der Vorburg einer Burg. Im Grundriss entspricht es als Hallenhaus einem großen niederdeutschen Bauernhaus. | ||
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:Ernst Klaßmeier war Orgelbauer mit einer Werkstatt in [[Ernst-Klaßmeier-Weg (Matorf-Kirchheide)|Kirchheide]], der auch über Lippe hinaus Orgeln errichtet und gepflegt hat. | |||
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Aktuelle Version vom 16. Oktober 2026, 10:40 Uhr
- Bauernburg
- Wehrhaft erscheinende, zumindest im Erdgeschoss gemauerte Speichergebäude, die auf größeren Höfen seit der frühen Neuzeit nachgewiesen sind.
- Bauhaus
- Bauhaus ist in Niederdeutschland der Begriff für ein Wirtschaftsgebäude, meist auf der Vorburg einer Burg. Im Grundriss entspricht es als Hallenhaus einem großen niederdeutschen Bauernhaus.
- Klaßmeier
- Ernst Klaßmeier war Orgelbauer mit einer Werkstatt in Kirchheide, der auch über Lippe hinaus Orgeln errichtet und gepflegt hat.
- Kriegsabgabe
- Mit der Kriegsabgabe beteiligten sich die Kirchen durch Abgabe einiger ihrer Glocken und ggf. der Orgelpfeifen an den Kosten der beiden Weltkriege.
- Sterbfall
- Eine Besitzwechselabgabe, die beim Tod eines Leibeigenen an den Herrn zu zahlen war.
- Weinkauf
- Eine Hofübernahmegebühr (Antrittsgeld) bezeichnet, die bei Übernahme eines Kolonats von einem Leibeigenen an den Grundherrn zu zahlen war.