Dahlhauser Straße 20 (Greste): Unterschied zwischen den Versionen
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Die große Hofanlage steht unter Denkmalschutz und besteht aus den folgenden Gebäuden: | Die große Hofanlage steht unter Denkmalschutz und besteht aus den folgenden Gebäuden: | ||
Vor Kopf steht das heutige | Vor Kopf steht das heutige '''Wohnhaus''', ein eingeschossiger Fachwerk-Traufenbau mit Krüppelwalmdach aus dem 18. Jahrhundert. | ||
Links, an der Westseite, wird der Hof von einer langgestreckten | Links, an der Westseite, wird der Hof von einer langgestreckten '''Scheune''' flankiert, die laut Torbogeninschrift 1704 von Casimir von Exterde, "hessisch wohlbestallter Obristwachtmeister", als Vierständerbau mit Mittellängsdiele errichtet wurde. | ||
Der heutige | Der heutige '''Rindviehstall''' an der Ostseite des Hofes ist ein weiterer großer Vierständerbau aus dem 16. Jahrhundert. Dieses Gebäude wurde nach dendrochronologischer Datierung (Jahrringdatierung) 1560/61 als Haupt- und Wohnhaus des damaligen Adelsgutes der Familie von Exter(de) errichtet. Der Torbogen trägt keine Inschrift, doch zeigen die beiden Knaggen (Holzkonsolen) an den Torständern geschnitzte Wappenschilde, die vermutlich bemalt waren. Auf dem linken Wappenschild ist noch eine stark verwitterte steigende Rautenreihe als Wappen der von Exter zu erkennen. Mit der Datierung 1561 und diesem Wappen ist dieser Bau das älteste Zeugnis für die Umwandlung des Meierhofes Dahlhausen in ein Adelsgut, die auch in den Landschatzregistern nachvollzogen werden kann (s. unten). | ||
==Inschriften== | ==Inschriften== | ||