Hiddentruper Straße 1 (Hörste): Unterschied zwischen den Versionen
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}} | }}Ehemals Hoppenplöckerstätte Hunke, Hörste Nr. 13, bereits im Landschatzregister von 1488 genannt: ''Deppe to Horste alias Huneke'' | ||
Ehemals Hoppenplöckerstätte Hunke, Hörste Nr. 13, bereits im Landschatzregister von 1488 genannt: ''Deppe to Horste alias Huneke''. | |||
[[Datei:Salbuch 1533- Hunke zu Hörste.jpg|mini|Salbuch von 1533: Hunke in Hörste ]] | |||
==Geschichte== | ==Geschichte== | ||
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2 Schatt, (er) hat 9 Scheffel Haferland.</blockquote>1617 gehört die Stätte dem lippischen Grafen; die Verpflichtungen des Hunke werden wie folgt ausgewiesen: ''Huneke zu Horste M.G.H. eygen. Den Weinkauf dem Pastor zu Staplage; dem Pastor auch 8 Schfl. Hafern. Dem Chuster 1 Schfl. Hafern. Nach Dettmoldt: Dienet ungemessen Tage; Landschatz 10 Gr.; Burgfestgeld ½ Tlr.; Malzgeld 4 ½ Gr. Hofgerichtsschatz 1 Gr.; 2 Honer; Pfingst- und Michael-Kuhegeld à 2 Gr. 5 d.'' | 2 Schatt, (er) hat 9 Scheffel Haferland.</blockquote>1617 gehört die Stätte dem lippischen Grafen; die Verpflichtungen des Hunke werden wie folgt ausgewiesen: ''Huneke zu Horste M.G.H. eygen. Den Weinkauf dem Pastor zu Staplage; dem Pastor auch 8 Schfl. Hafern. Dem Chuster 1 Schfl. Hafern. Nach Dettmoldt: Dienet ungemessen Tage; Landschatz 10 Gr.; Burgfestgeld ½ Tlr.; Malzgeld 4 ½ Gr. Hofgerichtsschatz 1 Gr.; 2 Honer; Pfingst- und Michael-Kuhegeld à 2 Gr. 5 d.'' | ||
Im Salbuch 1640 wird zu ''Johan Hunicke'' vermerkt: ''Kein Landt nur die 8 schfl Kirchenlandt, 1 alt Wohnhauß.''<ref>LAV NRW OWL, L 101 C I, Nr. 92, S. 128</ref> Auch im Salbuch 1680 heißt es: ''Hunecke, ein Kleinkötter, der gnd. Herrschaft Eigen, hat 2. Kühe, aber kein Eigenes Landt, . . .'' <ref>LAV NRW OWL, L 101 C I, Nr. 96, S. 140</ref> In den folgenden Jahrzehnten ändert sich dies, denn im Messbuch 1730 sind zu ''Hunken Hoff mit 3 gebäu'' 8 Schfls. ''Saatlandt'' ausgewiesen. Hinzu kommen im inzwischen aufgeteilten Hörster Berg 27 Schfls. ''Holtzung, ein'' | Im Salbuch 1640 wird zu ''Johan Hunicke'' vermerkt: ''Kein Landt nur die 8 schfl Kirchenlandt, 1 alt Wohnhauß.''<ref>LAV NRW OWL, L 101 C I, Nr. 92, S. 128</ref> Auch im Salbuch 1680 heißt es: ''Hunecke, ein Kleinkötter, der gnd. Herrschaft Eigen, hat 2. Kühe, aber kein Eigenes Landt, . . .'' <ref>LAV NRW OWL, L 101 C I, Nr. 96, S. 140</ref> In den folgenden Jahrzehnten ändert sich dies, denn im Messbuch 1730 sind zu ''Hunken Hoff mit 3 gebäu'' 8 Schfls. ''Saatlandt'' ausgewiesen. Hinzu kommen im inzwischen aufgeteilten Hörster Berg 27 Schfls. ''Holtzung, ein winziger Garten'' und ein ebensolcher Hofraum.<ref>LAV NRW OWL, L 101 C I, Nr. 102, S. 214/215</ref> | ||
Die Stätte erhält 1766 die Hörster Hausnummer 13, sie bleibt bis in die jüngere Vergangenheit als Nebenerwerbs(landwirtschafts)betrieb erhalten - noch 1926 wird „Zimmermann“ und „Landwirt“ als Berufsbezeichnung der Besitzer/Bewohner angegeben. | Die Stätte erhält 1766 die Hörster Hausnummer 13, sie bleibt bis in die jüngere Vergangenheit als Nebenerwerbs(landwirtschafts)betrieb erhalten - noch 1926 wird „Zimmermann“ und „Landwirt“ als Berufsbezeichnung der Besitzer/Bewohner angegeben. | ||