Hagenstraße Jüdischer Friedhof (Barntrup): Unterschied zwischen den Versionen
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Nach dem Urkatasterblatt von 1880 reichte er von der [[Bahnhofstraße (Barntrup)|Bahnhofstraße]] bis 34 m vor die heutige [[Wolfstraße (Barntrup)|Wolfstraße]], die vor ihrer Verlegung die Westgrenze bildete. Der Friedhof bildete ursprünglich einen sehr schmalen Streifen von etwa 130 m Länge und hatte etwa 700 qm Fläche. Die breiteste Stelle lag im Westen und maß knapp 13 m. Nach Osten lief der Friedhof in einer Spitze aus. Vor Wegen Verringerung der jüdischen Gemeindemitglieder wurde das Grundstück schon vor 1903 um die östlichen 60 m gekürzt und hatte nur noch 526 qm Fläche. Die westliche, größere Parzelle 317 war im Eigentum der jüdischen Gemeinde, die östliche Parzelle 317 städtisch, die Wolfstraße war begradigt und nach Westen verschoben worden. 1929 wurde die Südseite eingefriedet. 1939 ging der Friedhof (die Umstände sind noch ungeklärt) an Stadt Barntrup. Nach dem Kriegsende 1945 wurde die Friedhofsfläche geteilt. Den östlichen Teil (nördlicher Teil des heutigen Flurstücks 77 und Flurstück 76) verkaufte die Stadt bis 1954 zu etwa drei Viertel an Private, die ein Haus bzw. Garagen darauf bauten. Grabsteine sollen hier nicht gestanden haben. Die Restfläche von 186 qm blieb als jüdischer Friedhof bestehen.<ref>{{HülsBarntrup1976}}, S. 180, und Friedrich Böttcher, Ortsartikel Barntrup, in: {{HengstHandbuch2013}}, S. 232-237.</ref> | Nach dem Urkatasterblatt von 1880 reichte er von der [[Bahnhofstraße (Barntrup)|Bahnhofstraße]] bis 34 m vor die heutige [[Wolfstraße (Barntrup)|Wolfstraße]], die vor ihrer Verlegung die Westgrenze bildete. Der Friedhof bildete ursprünglich einen sehr schmalen Streifen von etwa 130 m Länge und hatte etwa 700 qm Fläche. Die breiteste Stelle lag im Westen und maß knapp 13 m. Nach Osten lief der Friedhof in einer Spitze aus. Vor Wegen Verringerung der jüdischen Gemeindemitglieder wurde das Grundstück schon vor 1903 um die östlichen 60 m gekürzt und hatte nur noch 526 qm Fläche. Die westliche, größere Parzelle 317 war im Eigentum der jüdischen Gemeinde, die östliche Parzelle 317 städtisch, die Wolfstraße war begradigt und nach Westen verschoben worden. 1929 wurde die Südseite eingefriedet. 1939 ging der Friedhof (die Umstände sind noch ungeklärt) an Stadt Barntrup. Nach dem Kriegsende 1945 wurde die Friedhofsfläche geteilt. Den östlichen Teil (nördlicher Teil des heutigen Flurstücks 77 und Flurstück 76) verkaufte die Stadt bis 1954 zu etwa drei Viertel an Private, die ein Haus bzw. Garagen darauf bauten. Grabsteine sollen hier nicht gestanden haben. Die Restfläche von 186 qm blieb als jüdischer Friedhof bestehen.<ref>{{HülsBarntrup1976}}, S. 180, und Friedrich Böttcher, Ortsartikel Barntrup, in: {{HengstHandbuch2013}}, S. 232-237.</ref> | ||
1991 wurde der Friedhof als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Barntrup eingetragen. | Am 18.11.1991 wurde der Friedhof als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Barntrup eingetragen. | ||
==Beschreibung== | ==Beschreibung== | ||
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==Literatur== | ==Literatur== | ||
Friedrich Böttcher, Ortsartikel Barntrup, in: {{HengstHandbuch2013}}, S. 226-232, hier S. 231. | Friedrich Böttcher, Ortsartikel Barntrup, in: {{HengstHandbuch2013}}, S. 226-232, hier S. 231. | ||
{{PrachtKulturerbe1998}}, S. 291 f. | |||
{{HülsBarntrup1976}}. | {{HülsBarntrup1976}}. | ||