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Version vom 7. September 2026, 14:15 Uhr
- Bauernburg
- Wehrhaft erscheinende, zumindest im Erdgeschoss gemauerte Speichergebäude, die auf größeren Höfen seit der frühen Neuzeit nachgewiesen sind. In den zeitgenössischen Quellen, etwa den Salbüchern, oft als "Burg" bezeichnet, zum Beispiel der Speicher des Hofs Meyer zu Wantrup in Heiligenkirchen.
- Bauhaus
- Bauhaus ist in Niederdeutschland der Begriff für ein Wirtschaftsgebäude, meist auf der Vorburg einer Burg. Im Grundriss entspricht es als Hallenhaus einem großen niederdeutschen Bauernhaus.
- Kriegsabgabe
- Mit der Kriegsabgabe beteiligten sich die Kirchen durch Abgabe einiger ihrer Glocken und ggf. der Orgelpfeifen an den Kosten der beiden Weltkriege. Von den Glocken der Kriegsabgabe 1917 existiert keine mehr. Die Glocken der Kriegsabgabe 1942 wurden auf dem "Glockenfriedhof" Hamburg und der Sammelstelle Lünen gelagert. Historisch bedeutsame Glocken wurden dokumentiert und konnten z.T. erhalten werden. Nach 1947 konnten einige Glocken in die ehemaligen Gemeinden zurückgeführt werden.
- Sterbfall
- Eine Besitzwechselabgabe, die beim Tod eines Leibeigenen an den Herrn zu zahlen war.
- Weinkauf
- Eine Hofübernahmegebühr (Antrittsgeld) bezeichnet, die bei Übernahme eines Kolonats von einem Leibeigenen an den Grundherrn zu zahlen war. Der Begriff hat nichts mit Wein zu tun, sondern stammt vom niederdeutschen Wort "Winkop" ab. Win meint dabei so viel wie Gewinn und bedeutet die Zusage des Nutzungsrechts an Grund und Boden des Grundherrn. Win wurde beim Übertragen ins Hochdeutsche irrtümlich in Wein übersetzt. Der Weinkauf wurde fällig, wenn ein Leibeigener z. B. durch Erbschaft oder Eheschließung Rechte an einem Hof des Grundherrn erwarb. Der Leibeigene erkannte mit der Zahlung einerseits das Eigentumsrecht des Grundherrn an, erhielt aber andererseits damit vom Grundherrn die Besitzrechte.