Heiligenkirchen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Höfe erhielten erst 1766 mit der "Verordnung wegen Numerirung der Häuser" eine Nummer zur Unterscheidung. Bis dahin orientierte man sich am Hofnamen. Die Zahl der Hausstellen in Heiligenkirchen war zu dieser Zeit mit 25 Kolonaten noch sehr überschaubar. Üblicherweise behielt ein Hof auch bei Besitzerwechsel, etwa Einheirat eines Mannes bei weiblicher Hoferbin, den bekannten Hofnamen, den der Mann als Familiennamen annahm. Gleiches galt auch für einen Pächter. Diese Hofnamensitte bestand in Lippe ohne rechtliche Einschränkung bis 1864.  
Die Höfe erhielten erst 1766 mit der "Verordnung wegen Numerirung der Häuser" eine Nummer zur Unterscheidung. Bis dahin orientierte man sich am Hofnamen. Die Zahl der Hausstellen in Heiligenkirchen war zu dieser Zeit mit 25 Kolonaten noch sehr überschaubar. Üblicherweise behielt ein Hof auch bei Besitzerwechsel, etwa Einheirat eines Mannes bei weiblicher Hoferbin, den bekannten Hofnamen, den der Mann als Familiennamen annahm. Gleiches galt auch für einen Pächter. Diese Hofnamensitte bestand in Lippe ohne rechtliche Einschränkung bis 1864.  


Die Nummerierung folgte der Hofgröße. Die Fortschreibung der Hausnummern bei neu entstehenden Kolonaten erfolgte dann aber notgedrungen chronologisch. Diese Regelung der Nummernvergabe war bis zur Kommunalreform 1970 in Kraft, als die Einführung einer straßenweisen Zählung mit ungeraden Nummern auf der rechten und geraden Nummern auf der linken Straßenseite erfolgte. Um 1960 hatten die Straßen überhaupt erst eine amtliche Bezeichnung erhalten. Diese Umstellung der Hausnummern wurde im 20. Jahrhundert durch die enorme Zunahme an Wohnhäusern notwendig. Heiligenkirchen hatte 1648 erst 15 Kolonate, 200 Jahre später waren es 50 und 1910 schon 145 Wohnhäuser. Die vermutlich letzte fortlaufende Hausnummer war 1964 die 523 (heute: [[Friedrich-Pieper-Straße 2 (Heiligenkirchen)]]).
Die Nummerierung folgte der Hofgröße. Die Fortschreibung der Hausnummern bei neu entstehenden Kolonaten erfolgte dann aber notgedrungen chronologisch. Diese Regelung der Nummernvergabe war bis zur Kommunalreform 1970 in Kraft, als die Einführung einer straßenweisen Zählung mit ungeraden Nummern auf der rechten und geraden Nummern auf der linken Straßenseite erfolgte. Um 1960 hatten die Straßen überhaupt erst eine amtliche Bezeichnung erhalten. Diese Umstellung der Hausnummern wurde im 20. Jahrhundert durch die enorme Zunahme an Wohnhäusern notwendig. Heiligenkirchen hatte 1648 erst 15 Kolonate, 200 Jahre später waren es 50 und 1910 schon 145 Wohnhäuser. Die vermutlich letzte fortlaufende Hausnummer war 1964 die 523 (heute: [[Friedrich-Pieper-Straße 2 (Heiligenkirchen)|Friedrich-Pieper-Straße 2]]).


[[Konkordanz der alten Hausnummern zu den aktuellen Adressen]].
[[Konkordanz der alten Hausnummern zu den aktuellen Adressen]].
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