Externsteinestraße 9 (Heiligenkirchen): Unterschied zwischen den Versionen
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Erstmals erwähnt im Landschatzregister von 1390 als "De grote Gotschalck". Der Hof entstand durch Abtrennung vom [[Königstraße 2 (Heiligenkirchen)|Waterhof]], Heiligenkirchen Nr. 2. | Erstmals erwähnt im Landschatzregister von 1390 als "De grote Gotschalck".<ref>Herbert Stöwer (Bearb.), Die ältesten Lippischen Landschatzregister von 1467, 1488, 1497 und 1507 (Westfälische Schatzungs- und Steuerregister; 7), Münster 2001, S. 145.</ref> Der Hof entstand durch Abtrennung vom [[Königstraße 2 (Heiligenkirchen)|Waterhof]], Heiligenkirchen Nr. 2. | ||
1721 besaß Johann Grote den Hof.<ref>LAV NRW OWL, L 101 C I / Lippische Salbücher und Katasterbücher, Nr. 24.</ref> Er wurde als Großkötter eingestuft. Grote war der gräflichen Herrschaft leibeigen, besaß das Gut meierstättisch, gab Weinkauf und Sterbfall. Der Hof bestand aus Wohnhaus, Leibzuchthaus, Backhaus und Schuppen, einem Hofraum mit einigen Eichen und Obstbäumen, einem Garten am Hof, Ländereien, Wiesen, Büschen, Holzung sowie einem kleinen Teich auf dem Hof beim Haus. Grote leistete wöchentlich 2 Handdienste an Hammersteins Hof zu Hornoldendorf sowie jährlich 3 Burgfesttage. Außerdem zahlte er Burgfestgeld 1 rt 9 gr, Maltz-Geld 9 gr, Hofgerichtsschatz 3 gr, Sommer- und Winterschatz 7 gr 1 d und gab 3 Hühner an die gräfliche Küche. Der Pastorei war er schuldig, jährlich zweimal das Land zu eggen, alle zwei Jahre Holz und jedes vierte Jahr Mist zu fahren. An den Küster hatte er jährlich 2 Metzen Roggen und 6 Eier zu geben. | 1721 besaß Johann Grote den Hof.<ref>LAV NRW OWL, L 101 C I / Lippische Salbücher und Katasterbücher, Nr. 24.</ref> Er wurde als Großkötter eingestuft. Grote war der gräflichen Herrschaft leibeigen, besaß das Gut meierstättisch, gab Weinkauf und Sterbfall. Der Hof bestand aus Wohnhaus, Leibzuchthaus, Backhaus und Schuppen, einem Hofraum mit einigen Eichen und Obstbäumen, einem Garten am Hof, Ländereien, Wiesen, Büschen, Holzung sowie einem kleinen Teich auf dem Hof beim Haus. Grote leistete wöchentlich 2 Handdienste an Hammersteins Hof zu Hornoldendorf sowie jährlich 3 Burgfesttage. Außerdem zahlte er Burgfestgeld 1 rt 9 gr, Maltz-Geld 9 gr, Hofgerichtsschatz 3 gr, Sommer- und Winterschatz 7 gr 1 d und gab 3 Hühner an die gräfliche Küche. Der Pastorei war er schuldig, jährlich zweimal das Land zu eggen, alle zwei Jahre Holz und jedes vierte Jahr Mist zu fahren. An den Küster hatte er jährlich 2 Metzen Roggen und 6 Eier zu geben. | ||