Adolfstraße (Detmold): Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:DT-Adolfstr_BA_DT-13-10.png|thumb|Blick von Osten über die Grabengärten auf die Feldseite der Stadtmauer im Bereich Adolfstraße, vor 1911, Foto: Ferdinand Düstersiek, LLB, BA DT-13-9.]]
[[Datei:DT-Adolfstr_BA_DT-13-10.png|thumb|Blick von Osten über die Grabengärten auf die Feldseite der Stadtmauer im Bereich Adolfstraße, vor 1911, Foto: Ferdinand Düstersiek, LLB, BA DT-13-9.]]


Die östliche Häuserzeile aus traufständigen, zweigeschossigen kleinen Häusern steht mit der Rückseite des Obergeschosses auf der Stadtmauer. Bis um 1600 war die Mauer unbebaut, was zu ihrer Verteidigung auch notwendig war. Beginn der Mauerbebauung im frühen 17. Jahrhundert. Früheste Erwähnung 1613 in einem Prozess des Magistrats gegen Johann van der Borch/Burgh und Hofrichter Simon Schwarz, die den Bau von vier Häusern "auff der Stadtmauren" hinter ihren Höfen "inhibiert" (gehemmt) hatten. Der Magistrat hatte baulustigen Bürgern mangels anderer Bauplätze je "eine Stede an der Stadt Mauren zu Dittmolde, auf ihren der von Dittmolde eigenen Grunde und boden erlaubt, ihnen auch dießelben verkaufft, cetiert (?) und übergelassen, daß sie allda ein jeder für sich ein eigenes hauss und Wohnung bawen solten".<ref>Zit. nach {{PetersBaugeschichte1953}}, S. 186.</ref> Die Neubauten nahmen jedoch den adeligen Nachbarn "die lucht, Sonnenschein und Prospectus" und stellten mit ihren Strohdächern auch eine Feuersgefahr dar. Der Ausgang des Prozesses ist nicht aktenkundig, doch sind bis zum Hornschen Tor und darüber hinaus die Mauern bebaut worden. Ein Stück unbebaute Mauer ist noch im Bereich östlich der [[Freiligrathstraße (Detmold)|Freiligrathstraße]] zu sehen (siehe [[Stadtbefestigung]]).
Die östliche Häuserzeile aus traufständigen, zweigeschossigen kleinen Häusern steht mit der Rückseite des Obergeschosses auf der Stadtmauer. Bis um 1600 war die Mauer unbebaut, was zu ihrer Verteidigung auch notwendig war. Beginn der Mauerbebauung im frühen 17. Jahrhundert. Früheste Erwähnung 1613 in einem Prozess des Magistrats gegen Johann van der Borch/Burgh und Hofrichter Simon Schwarz, die den Bau von vier Häusern "auff der Stadtmauren" hinter ihren Höfen "inhibiert" (gehemmt) hatten. Der Magistrat hatte baulustigen Bürgern mangels anderer Bauplätze je "eine Stede an der Stadt Mauren zu Dittmolde, auf ihren der von Dittmolde eigenen Grunde und boden erlaubt, ihnen auch dießelben verkaufft, cetiert (?) und übergelassen, daß sie allda ein jeder für sich ein eigenes hauss und Wohnung bawen solten".<ref>Zit. nach {{PetersBaugeschichte1953}}, S. 186.</ref> Die Neubauten nahmen jedoch den adeligen Nachbarn "die lucht, Sonnenschein und Prospectus" und stellten mit ihren Strohdächern auch eine Feuersgefahr dar. Der Ausgang des Prozesses ist nicht aktenkundig, doch sind bis zum Hornschen Tor und darüber hinaus die Mauern bebaut worden. Ein Stück unbebaute Mauer ist noch im Bereich östlich der [[Freiligrathstraße (Detmold)|Freiligrathstraße]] zu sehen (siehe [[Stadtbefestigung (Detmold)|Stadtbefestigung]]).


"Die Häuser an der Ostseite der Straße (Nr. 1, 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15) bilden ein einheitliches, malerisches Straßenbild. Es sind kleine Fachwerkhäuser, die Traufseite zur Straße, mit Erd- und Zwischengeschoß und stark vorgekragtem Obergeschoß. An Nr. 5, 7 und 9 ist die Vorkragung durch profilierte Knaggen abgestützt."<ref>{{GaulStadt1968}}, S. 384.</ref>
"Die Häuser an der Ostseite der Straße (Nr. 1, 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15) bilden ein einheitliches, malerisches Straßenbild. Es sind kleine Fachwerkhäuser, die Traufseite zur Straße, mit Erd- und Zwischengeschoß und stark vorgekragtem Obergeschoß. An Nr. 5, 7 und 9 ist die Vorkragung durch profilierte Knaggen abgestützt."<ref>{{GaulStadt1968}}, S. 384.</ref>
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