Kirchweg 11 (Heiligenkirchen): Unterschied zwischen den Versionen

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1818 war der älteste Sohn Isaak Exames (geb. 1792) erwachsen. Er suchte unter dem Versprechen, seine Mutter und kleineren Geschwister, worunter der jüngste Bruder Süskind mit verwachsenen Beinen und einem Klumpfuß zählte, zu ernähren, als Schutz- oder tolerierter Jude in Heiligenkirchen aufgenommen zu werden. Trotz Fürsprache in Amt und Bauerschaft zog die Regierung den Fall mit immer neuen Auflagen bis 1825. Vor allem musste er ein nichtjüdisches Gewerbe ausüben, durfte also keinesfalls schlachten oder schachern. Daher verlegte er sich auf das Pottaschebrennen, welches er 1821 bis 1823 in der Möller’schen Stätte gewerblich ausgeübte. Er kaufte dann 1829 die Stätte.  
1818 war der älteste Sohn Isaak Exames (geb. 1792) erwachsen. Er suchte unter dem Versprechen, seine Mutter und kleineren Geschwister, worunter der jüngste Bruder Süskind mit verwachsenen Beinen und einem Klumpfuß zählte, zu ernähren, als Schutz- oder tolerierter Jude in Heiligenkirchen aufgenommen zu werden. Trotz Fürsprache in Amt und Bauerschaft zog die Regierung den Fall mit immer neuen Auflagen bis 1825. Vor allem musste er ein nichtjüdisches Gewerbe ausüben, durfte also keinesfalls schlachten oder schachern. Daher verlegte er sich auf das Pottaschebrennen, welches er 1821 bis 1823 in der Möller’schen Stätte gewerblich ausgeübte. Er kaufte dann 1829 die Stätte.  


Gegen eine Kaution von 200 rt, die als Grundschuld eingetragen wurde, erhielt er Ende 1825 endlich die Konzession zum Aufenthalt. Welches Kolonat er dabei beleihen konnte, bleibt unklar, denn der Ankauf der Stätte Nr. 24 ist eindeutig erst 1829 erfolgt. Nach Erteilung der Konzession muss er geheiratet haben, 1828 findet sich der Hinweis auf eine Taufscheingebühr. 1837 sollte seine Kaution durch Zwangsversteigerung seines Hauses eingezogen werden, da es sein Gewerbe der Pottasche-Siederei nicht mehr ausübte. Durch Fürsprache in Amt und Bauerschaft konnte die Geldstrafe in einen sechswöchigen Arrest im Strafwerkhaus umgewandelt werden.  
Gegen eine Kaution von 200 rt, die als Grundschuld eingetragen wurde, erhielt er Ende 1825 endlich die Konzession zum Aufenthalt. Welches Kolonat er dabei beleihen konnte, bleibt unklar, denn der Ankauf der Stätte Nr. 24 ist eindeutig erst 1829 erfolgt. Nach Erteilung der Konzession muss er geheiratet haben, 1828 findet sich der Hinweis auf eine Taufscheingebühr. 1837 sollte seine Kaution durch Zwangsversteigerung seines Hauses eingezogen werden, da es sein Gewerbe der Pottasche-Siederei nicht mehr ausübte. Durch Fürsprache in Amt und Bauerschaft konnte die Geldstrafe in einen sechswöchigen Arrest im [[Richthofenstraße 3 (Detmold)|Strafwerkhaus]] umgewandelt werden.  


1842 suchte der Bruder Süskind (geb. um 1805) um eine Konzession und Heiratserlaubnis nach, was aber verweigert wurde.  
1842 suchte der Bruder Süskind (geb. um 1805) um eine Konzession und Heiratserlaubnis nach, was aber verweigert wurde.  
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