Denkmalstraße 55 (Heiligenkirchen): Unterschied zwischen den Versionen
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Denkmalstraße 55 (Heiligenkirchen) (Quelltext anzeigen)
Version vom 30. November 2023, 18:08 Uhr
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Der Hof Köllermeier entstand mit der karolingischen Landnahme um 800. Gegründet wurde der Hof mit 1 ½ Königshufen als [ | Der Hof Köllermeier entstand mit der karolingischen Landnahme um 800. Gegründet wurde der Hof mit 1 ½ Königshufen als [[Vollmeierhof]]. Im Schatzregister um 1390 genannt als "de Kolmeyger".<ref>{{StöwerLandschatzregister2001}}.</ref> 1678 ist er nur noch ein Halbmeier. Diesem Abstieg vorangegangen war die Übergabe des Hofs ein halbes Jahrhundert zuvor. Am 3. März 1629 hatten Johann Köllermeier und seine Frau den Hof mit allen Schulden wegen Kinderlosigkeit, Alters und Unvermögens an Johann Plaß in [[Heidenoldendorf]] gegen die Leibzucht und ortsüblichen Unterhalt abgegeben, doch schon am 9. Mai 1629 überließ Plaß den Hof dem Dietrich Hagemeier auf Kückensgut im Delbrücker Land.<ref> LippMitt 13/1927, S. 7. </ref> Keine fünf Jahre später kam es erneut zu einem Besitzerwechsel. Am 11. Februar 1634 wurden der Köllerhof und Pöppinghausen (am Büchenberg) vermessen und taxiert wegen des Ausgleichs bei der Übernahme des Köllerhofs durch den Meier Curd zu Pöppinghausen. Meier Curd erhielt den Köllerhof schuldenfrei, Hagemeier wurde ausgezahlt. Dieser Tausch ist noch im Salbuch von 1782 festgehalten.<ref>LAV NRW OWL, L 101 C I, Nr. 39, Salbuch 1782.</ref> Man erfährt dort, dass die Landesherrschaft Pöppinghausen selbst bewirtschaften wollte und auf dessen Ländereien auch seit 1690 die Friedrichstaler Anlagen schuf und "auf dessen Antheil die Neustadt zu Detmold erbauet ist". Dabei hatte Meier Curd nicht nur 16 Fuder Holz erhalten, sondern auch die Befreiung des Köllerhofs von Land- und Jagdfuhren, die Entlassung aus dem Wochendienst bis auf einen Dienst alle 14 Tage und die Freiheit auf seinem Hofe zu fischen. Bis in diese Zeit geht somit die heute noch aktive Forellenzucht auf dem Köllerhof zurück.<ref> LAV NRW OWL, L 101 C I Nr. 45. </ref> | ||
Nach dem Salbuch von 1721/23 war Köllermeier der gräflichen Herrschaft leibeigen, besaß das Gut meierstättisch, gab [ | Nach dem Salbuch von 1721/23 war Köllermeier der gräflichen Herrschaft leibeigen, besaß das Gut meierstättisch, gab [[Weinkauf]] und [[Sterbfall]]. Er besaß ein Wohnhaus, ein Leibzuchthaus, ein Pferdehaus, einen Schoppen, ein Backhaus, wie der [[Am Rautenberg 15 (Heiligenkirchen)|Meyer zu Wantrup]] auch "eine steinerne Burg". Der Hofraum war mit Eichenbäumen besetzt, von den vier Gärten lagen zwei beim Hof, ein kleiner Garten bei der Leibzucht und ein Bleichgarten beim Wohnhaus. In der Aufzählung folgen Ländereien, Holzung, Wiese, Hude und Weide. Bemerkenswert sind die heute noch bestehenden Fischteiche, nämlich die kleine Becke auf dem Hof (südlich vom Wohnhaus) sowie drei kleine Teiche im Kuhkamp, von denen einer trocken lag. An den Kornboden der Landesherrschaft mussten jährlich je zwölf Scheffel Roggen, Gerste und Hafer, an die Küche ein Mastschwein, fünf Hühner und 60 Eier abgegeben werden. Das 1634 erhaltene Privileg war damals wohl in Vergessenheit geraten, denn an Diensten war der gräflichen Rentkammer nicht 14-tägig, sondern wöchentlich ein Pflug mit sechs Pferden zu leisten. Nur im Winter beschränkte sich der Dienst auf alle 14 Tage. Hinzu kamen eine Holzfuhr und jährlich drei Burgfestdienste. Der Pastor in Heiligenkirchen hatte Anrecht auf einen Pflugdienst im Jahr, jedes zweite Jahr eine Holzfuhr und jedes vierte Jahr einen halben Tag Mist fahren (düngen) und erhielt jährlich 3 Groschen. Dem Küster standen ein Scheffel Roggen und zwölf Eier zu.<ref> LAV NRW OWL, L 101 C I Nr. 24. </ref> | ||
1779 klagten die Hude-Interessenten über zu geringe Hudeflächen in den herrschaftlichen Forsten und beschwerten sich, dass Köllermeier zusätzlich noch fremdes Vieh auf die Gemeinhude trieb: "Wir haben bisher in 2 Forsten die Hude gehabt und sind dabei der Wildbahn sehr exponiret." Außerdem würden viele Schonungen angelegt, ohne einen Ausgleich zu schaffen. "Überdem so nimmt der Köllermeyer von vielen fremden Leuten Rinder zur Weide an und betreibt damit unsere Hude. Und da der Köllermeyer weiter keine Rinder als aus dem Dorfe Heiligen Kirchen anzunehmen berechtigt ist". Köllermeier gab aber an, seit vielen Jahren 20 fremde Rinder zu hüten, er habe dazu aber eigens Weide auf seinem Land angelegt.<ref> LAV NRW OWL, L 108 Detmold Fach 30 Nr. 8 Bd. I, 9. </ref> | 1779 klagten die Hude-Interessenten über zu geringe Hudeflächen in den herrschaftlichen Forsten und beschwerten sich, dass Köllermeier zusätzlich noch fremdes Vieh auf die Gemeinhude trieb: "Wir haben bisher in 2 Forsten die Hude gehabt und sind dabei der Wildbahn sehr exponiret." Außerdem würden viele Schonungen angelegt, ohne einen Ausgleich zu schaffen. "Überdem so nimmt der Köllermeyer von vielen fremden Leuten Rinder zur Weide an und betreibt damit unsere Hude. Und da der Köllermeyer weiter keine Rinder als aus dem Dorfe Heiligen Kirchen anzunehmen berechtigt ist". Köllermeier gab aber an, seit vielen Jahren 20 fremde Rinder zu hüten, er habe dazu aber eigens Weide auf seinem Land angelegt.<ref> LAV NRW OWL, L 108 Detmold Fach 30 Nr. 8 Bd. I, 9. </ref> | ||
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[[Category:Hausstätte]] [[Category:Hausstätte in Heiligenkirchen]] [[Category: | [[Category:Hausstätte]] [[Category:Hausstätte in Heiligenkirchen]] [[Category:Denkmalstraße (Detmold)]] [[Category:Halbmeier]] [[Category:Bauernburg]] [[Category:Inschrift in Heiligenkirchen]] | ||