Teutoburger-Wald-Straße, Parkplatz neben Nr. 5: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Hausstätte info
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|Ortsteil=Hörste
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|Hausnummer1901=025
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}}Wo heute zwischen Gasthaus und Nachbarhaus der Parkplatz des Hörster Kruges liegt, stand bis in die 1970er Jahre Hörstes Schmiede, die ein Wirtschaftsgebäude der früheren Straßenkötterstätte Kirchhoff, Hörste Nr. 25, war.
}}Wo heute zwischen Gasthaus und Nachbarhaus der Parkplatz des Hörster Kruges liegt, stand bis in die 1970er Jahre Hörstes Schmiede, die ein Wirtschaftsgebäude der früheren Straßenkötterstätte Kirchhoff, Hörste Nr. 25, war.
 
[[Datei:Alte Schmiede 1969 beschnitten.jpg|mini|Straßenkötterstätte Kirchhof/Runte, Hörste Nr. 25 (im Hintergrund das Haupthaus des Hofes Weeke Nr. 36), um 1970 ?, aus 825 Jahre Hörste - Historische Fotosammlung]]
[[Datei:Alte Schmiede 2.jpg|mini|Straßenkötterstätte Kirchhof/Runte, Hörste Nr. 25, um 1970 ?, aus 825 Jahre Hörste - Historische Fotosammlung]]
[[Datei:Alte Schmiede 3.jpg|mini|Schmiede in Hörste Nr. 25 , um 1955 ?, aus 825 Jahre Hörste - Historische Fotosammlung]]
==Geschichte==
==Geschichte==
Eine teils niederdeutsch abgefasstes notarielles Schriftstück vom 18. November 1594 beginnt:<ref>LAV NRW OWL, L 21 Nr. 135, Kerckhof</ref> ''Ich Henrich Kerckhoff, Johan Kerkhhowes vnd Anken, seiner Hausfrauwen eheliche''(r) ''Sohne, bekenne vnd  .  .  .  mitt dussen schritt, datt Ick, nachdem die sembtlichen Menner zu Horste vnd Hiddentrup, mi vnd Ilsen meiner thokommenden husfrauwen,  .  .  .  vnd fruntlichkeit hebben tho gelewen vnd vergunnett, dat Ich samb meiner husfrauwen,  .  .  .  zu Horste im Stapelager Kerspelle mir  .  .  .  bewonnet hebben, oek bewonnen vnd besitten, dartho zwei Koie vnd 2. Schwine, vnd etzliche Honer vf der Wallmeine tho Water vnd grase tho holden, schall genehmigtt sein, .  .  .''
Eine teils niederdeutsch abgefasstes notarielles Schriftstück vom 18. November 1594 beginnt:<ref>LAV NRW OWL, L 21 Nr. 135, Kerckhof</ref> ''Ich Henrich Kerckhoff, Johan Kerkhhowes vnd Anken, seiner Hausfrauwen eheliche''(r) ''Sohne, bekenne vnd  .  .  .  mitt dussen schritt, datt Ick, nachdem die sembtlichen Menner zu Horste vnd Hiddentrup, mi vnd Ilsen meiner thokommenden husfrauwen,  .  .  .  vnd fruntlichkeit hebben tho gelewen vnd vergunnett, dat Ich samb meiner husfrauwen,  .  .  .  zu Horste im Stapelager Kerspelle mir  .  .  .  bewonnet hebben, oek bewonnen vnd besitten, dartho zwei Koie vnd 2. Schwine, vnd etzliche Honer vf der Wallmeine tho Water vnd grase tho holden, schall genehmigtt sein, .  .  .''
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