Ikenkamp 51 (Hörste): Unterschied zwischen den Versionen
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Wenige Jahre nach ihrer Gründung wird die neue Stätte verwaltungstechnisch in die Vogtei Lage überführt und im dortigen Salbuch von 1781 nachgetragen als Hörste Nr. 38. Die Straßenkötterstätte wird die ersten Jahrzehnte auch amtlich zur Unterscheidung vom großen Halbmeierhof Weeke (Nr. 36) mit „Philip Weeke“ (Nr. 38) bezeichnet. | Wenige Jahre nach ihrer Gründung wird die neue Stätte verwaltungstechnisch in die Vogtei Lage überführt und im dortigen Salbuch von 1781 nachgetragen als Hörste Nr. 38. Die Straßenkötterstätte wird die ersten Jahrzehnte auch amtlich zur Unterscheidung vom großen Halbmeierhof Weeke (Nr. 36) mit „Philip Weeke“ (Nr. 38) bezeichnet. | ||
1811 gibt der gealterte und seit 12 Jahren verwitwete Stättengründer seine Vorstellungen zu seiner Nachfolge zu Protokoll: Zwei noch lebende Töchter haben inzwischen selbst Kinder - die eine einen Sohn, die andere eine Tochter, beide um 3 Jahre alt. Die beiden Enkel sollten - der Orient lässt grüßen - wenn erwachsen geworden, einander heiraten und seine Stätte Nr. 38 übernehmen. | 1811 gibt der gealterte und seit 12 Jahren verwitwete Stättengründer seine Vorstellungen zu seiner Nachfolge zu Protokoll:<ref>LAV NRW OWL, L 108 Lage, Fach 2 Nr. 26 Bd. V</ref> Zwei noch lebende Töchter haben inzwischen selbst Kinder - die eine einen Sohn, die andere eine Tochter, beide um 3 Jahre alt. Die beiden Enkel sollten - der Orient lässt grüßen - wenn erwachsen geworden, einander heiraten und seine Stätte Nr. 38 übernehmen. | ||
Die Realität läuft dann etwas anders: Joh. Henr. Philip Weeke stirbt 1815, die jüngere, im Hause lebende Tochter noch vor ihm. Die Schulden auf dem Colonat - vom Gründer vor Jahren mit etwa 200 Taler geschätzt - betragen nach genauer Prüfung durch Amtspersonen jetzt über 450 Taler. Deshalb wird bis zur Volljährigkeit der Enkel - für 21 Jahre - eine Colonatsverwaltung durch das Amt angeordnet. | Die Realität läuft dann etwas anders: Joh. Henr. Philip Weeke stirbt 1815, die jüngere, im Hause lebende Tochter noch vor ihm. Die Schulden auf dem Colonat - vom Gründer vor Jahren mit etwa 200 Taler geschätzt - betragen nach genauer Prüfung durch Amtspersonen jetzt über 450 Taler. Deshalb wird bis zur Volljährigkeit der Enkel - für 21 Jahre - eine Colonatsverwaltung durch das Amt angeordnet. | ||
Kurz vor Ende dieser Periode kommt die erwachsen gewordene Enkelin namens Hanne Sophie Elisabeth Mittelberg dem Sohn/Anerben vom Nachbarkolonat Eke Nr. 35 zu nahe; sie wird schwanger, gebirt ein erstes Kind, heiratet 1835 den Kindesvater und wird für den Rest ihres Lebens Colona Eke. Eine Schwester ihres Mannes, Anna Maria Eke (1811 – 1878), heiratet im Folgejahr 1836 statt ihrer den Enkelsohn des Stättengründers, Johann Friderich Wilhelm Kleineweeke (1808 – 185?) von Hörste Nr. 26, und die beiden übernehmen seine großväterliche Stätte Nr. 38. Er verstirbt in den 1850er Jahren außerhalb - möglicherweise als Ziegler an der Oste, seine Witwe bewältigt die Stätte Nr. 38 daraufhin bis 1871 allein mit ihren Kindern. | Kurz vor Ende dieser Periode kommt die erwachsen gewordene Enkelin namens Hanne Sophie Elisabeth Mittelberg dem Sohn/Anerben vom Nachbarkolonat Eke Nr. 35 zu nahe; sie wird schwanger, gebirt ein erstes Kind, heiratet 1835 den Kindesvater und wird für den Rest ihres Lebens Colona Eke. Eine Schwester ihres Mannes, Anna Maria Eke (1811 – 1878), heiratet im Folgejahr 1836 statt ihrer den Enkelsohn des Stättengründers, Johann Friderich Wilhelm Kleineweeke (1808 – 185?) von Hörste Nr. 26, und die beiden übernehmen seine großväterliche Stätte Nr. 38. Er verstirbt in den 1850er Jahren außerhalb - möglicherweise als Ziegler an der Oste, seine Witwe bewältigt die Stätte Nr. 38 daraufhin bis 1871 allein mit ihren Kindern. | ||